Tierkörper und tierische Nebenprodukte Behandlung
Beschreibung
Tierische Nebenprodukte sind Material, das nicht (mehr) zum menschlichen Verzehr bestimmt ist. Der Verbleib ist zu dokumentieren und es ist unschädlich zu beseitigen.
Es kann jedoch noch wirtschaftlich genutzt werden, wenn die entsprechenden Dokumentationspflichten und Hygienebestimmungen eingehalten werden.
Zum Beispiel Nutzung tierischer Fette zur Herstellung von Biodiesel, als Basis von Industrieprodukten und Hygieneprodukten (Seife, Kleber o.ä.).
Tierische Nebenprodukte werden in drei Kategorien aufgeteilt:
Kategorie 1 Material hat die höchste Risikostufe. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Tierkörper von seuchenkranken Wildtieren, Heim- und Zootieren, Versuchstieren oder spezifiziertes Risikomaterial von Wiederkäuern.
Kategorie 2 Material hat eine mittlere Risikostufe. Es handelt sich z.B. um verendete Tiere landwirtschaftlicher Betriebe (z.B. Falltiere und Equiden).
Kategorie 3 Material hat die niedrigste Risikostufe. Zum Beispiel Schlachtabfälle von Tieren, die keine Krankheitszeichen zeigten oder Speisereste.
Die Materialien aller drei Kategorien dürfen nicht in die Lebensmittelkette (zurück)gelangen. Material der Kategorie 3 kann als Futtermittel verwendet werden, wenn entsprechende Hygieneanforderungen erfüllt werden und Kannibalismus vermieden wird.
Um die Rückverfolgbarkeit und die sichere Handhabung zu gewährleisten, darf das Material nur von registrierten bzw. zugelassenen Betrieben gelagert, transportiert, verarbeitet und gehandelt werden.
Soweit Tierische Nebenprodukte nicht sicher wirtschaftlich genutzt werden (können), sind diese unschädlich zu beseitigen.
Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Tierkörper und tierische Nebenprodukte Behandlung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
39/3 Verwaltung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00
erforderliche Unterlagen
Die benötigten Antragsunterlagen sind je nach Art der beabsichtigten Tätigkeit unterschiedlich und können bei der zuständigen Veterinärbehörde angefragt werden. Für die Zulassung, bzw. Registrierung ist üblicherweise ist eine technische Beschreibung der beabsichtigten Arbeitsschritte, der Transportbehälter und Fahrzeuge sowie ein Lageplan des Betriebsgeländes erforderlich.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können nicht pauschal aufgelistet werden, da die Anforderungen von vielen Faktoren abhängen, u.a. der Art, Herkunft und geplanten Nutzung des Materials.
Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
§ 10 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (§ 10 TierNebG)
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024
Stichwörter
Kat.3-Tonne, Knochen, K3-Material, KAT 3, Tierkörperbeseitigung, K1-Material, Rohmilch, Kadavertonne, Kategorie 3-Material, Schlachtabfälle, Schlachtabfall, KAT 2, Tierfutter, Frittierfett, K3-Material, Kategorie 1-Material, Kategorie 2-Material, Tierkörperbeseitigung, Falltiere, K2-Material, Tierteile, Tiernebenprodukte, Gülle, Tierkadaver, Teile von Tierkörpern, Risikofleisch, Tierische Nebenprodukte, KAT 1, Speisereste