Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

    Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

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    Beschreibung

    Tierische Nebenprodukte sind Material, das nicht (mehr) zum menschlichen Verzehr bestimmt ist. Der Verbleib ist zu dokumentieren und es ist unschädlich zu beseitigen.
    Es kann jedoch noch wirtschaftlich genutzt werden, wenn die entsprechenden Dokumentationspflichten und Hygienebestimmungen eingehalten werden.
    Zum Beispiel Nutzung tierischer Fette zur Herstellung von Biodiesel, als Basis von Industrieprodukten und Hygieneprodukten (Seife, Kleber o.ä.).

    Tierische Nebenprodukte werden in drei Kategorien aufgeteilt:

    Kategorie 1 Material hat die höchste Risikostufe. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Tierkörper von seuchenkranken Wildtieren, Heim- und Zootieren, Versuchstieren oder spezifiziertes Risikomaterial von Wiederkäuern.

    Kategorie 2 Material hat eine mittlere Risikostufe. Es handelt sich z.B. um verendete Tiere landwirtschaftlicher Betriebe (z.B. Falltiere und Equiden). 

    Kategorie 3 Material hat die niedrigste Risikostufe. Zum Beispiel Schlachtabfälle von Tieren, die keine Krankheitszeichen zeigten oder Speisereste.

    Die Materialien aller drei Kategorien dürfen nicht in die Lebensmittelkette (zurück)gelangen. Material der Kategorie 3 kann als Futtermittel verwendet werden, wenn entsprechende Hygieneanforderungen erfüllt werden und Kannibalismus vermieden wird. 

    Um die Rückverfolgbarkeit und die sichere Handhabung zu gewährleisten, darf das Material nur von registrierten bzw. zugelassenen Betrieben gelagert, transportiert, verarbeitet und gehandelt werden.

    Soweit Tierische Nebenprodukte nicht sicher wirtschaftlich genutzt werden (können), sind diese unschädlich zu beseitigen.

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um eine Verbreitung von übertragbaren Krankheiten zu verhindern und Mensch, Tier und Umwelt zu schützen, dürfen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte nicht mehr in die Lebensmittelkette gelangen. Daher sind verendete Tiere, Schlachtabfälle und verdorbene Lebensmittel unschädlich zu entsorgen. Nach den Vorgaben des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes sind alle im Gebiet des Kreises Coesfeld anfallenden tierischen Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 abzuholen, zu sammeln, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten und zu beseitigen. Darunter sind zu verstehen: Verendete Nutz- und Heimtiere sowie Abfälle aus Schlachtbetrieben, Tierarztpraxen und fleischverarbeitenden Betrieben. Für den Kreis Coesfeld obliegt diese Aufgabe der Tierkörperbeseitigungsanstalt der Firma SecAnim GmbH, Brunnenstraße 138 in 44536 Lünen (www.secanim.de). Anmeldungen zur Abholung verendeter Tiere, usw. nimmt die Fa. SecAnim entgegen unter Tel.: 02306/92709-0 , Fax: 02306/92709-20 oder E-Mail: tierannahme.luenen@secanim.de Tote Heimtiere und Pferde Für die Beseitigung einzelner Tierkörper von toten Heimtieren besteht insofern eine Ausnahme, als diese auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen (z. B. Tierfriedhof) oder auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände vergraben werden dürfen (nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze). Hierbei ist zu beachten, dass sie mit einer ausreichenden mind. 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt werden. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, einen gewerblichen Tierbestatter für die Bestattung oder Verbrennung von toten Heimtieren, sowie die Kremierung von Pferden in Anspruch zu nehmen. Für weitere Auskünfte steht das Veterinäramt des Kreises Coesfeld gerne zur Verfügung.

    Online-Dienst

    Tierkörperbeseitigung

    ID: L100002_121965762

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    39 - Veterinärdienst + Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Daruper Straße 5

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-3912

    Fax: 02541 18-3999

    E-Mail: veterinaerdienst@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die benötigten Antragsunterlagen sind je nach Art der beabsichtigten Tätigkeit unterschiedlich und können bei der zuständigen Veterinärbehörde angefragt werden. Für die Zulassung, bzw. Registrierung ist üblicherweise ist eine technische Beschreibung der beabsichtigten Arbeitsschritte, der Transportbehälter und Fahrzeuge sowie ein Lageplan des Betriebsgeländes erforderlich.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können nicht pauschal aufgelistet werden, da die Anforderungen von vielen Faktoren abhängen, u.a. der Art, Herkunft und geplanten Nutzung des Materials. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung (EG) Nr. 1069/2009

    Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)

    § 10 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (§ 10 TierNebG)

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) Art. 48 der VO (EG) Nr. 1069/2009 VO (EU) Nr. 142/2011

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist nach Prüfaufwand und nach Art der Tätigkeit unterschiedlich. In vielen Fällen erfolgt mindestens eine Betriebsbegehung nach Terminvereinbarung.

    Kosten

    Es entstehen Verwaltungsgebühren für die Registrierung bzw. Zulassung nach Landesrecht.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, sobald die zuständige Behörde dies gestattet.

    Weitere Informationen

    Information zu tierischen Nebenprodukten: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierische-nebenprodukte/tierische-nebenprodukte_node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Kadavertonne, KAT 2, Ekelfleisch, Tiernebenprodukte, Tierkadaver, K3-Material, Rohmilch, Gammelfleisch, K2-Material, Schlachtabfälle, verendete Tiere, Gülle, Knochen, KAT 3, Speisereste, Tierfutter, K3-Material, Schlachtabfall, Tierkörperbeseitigung, Falltiere, KAT 1, Risikofleisch, Tierteile, Kategorie 1-Material, K1-Material, Teile von Tierkörpern, Tierische Nebenprodukte, Versuchstiere, Kategorie 2-Material, Kat. 3-Tonne, Wildtiere, Tierkörperbeseitigung, Frittierfett

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de