Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

    Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

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    Beschreibung

    Tierische Nebenprodukte sind Material, das nicht (mehr) zum menschlichen Verzehr bestimmt ist. Der Verbleib ist zu dokumentieren und es ist unschädlich zu beseitigen.
    Es kann jedoch noch wirtschaftlich genutzt werden, wenn die entsprechenden Dokumentationspflichten und Hygienebestimmungen eingehalten werden.
    Zum Beispiel Nutzung tierischer Fette zur Herstellung von Biodiesel, als Basis von Industrieprodukten und Hygieneprodukten (Seife, Kleber o.ä.).

    Tierische Nebenprodukte werden in drei Kategorien aufgeteilt:

    Kategorie 1 Material hat die höchste Risikostufe. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Tierkörper von seuchenkranken Wildtieren, Heim- und Zootieren, Versuchstieren oder spezifiziertes Risikomaterial von Wiederkäuern.

    Kategorie 2 Material hat eine mittlere Risikostufe. Es handelt sich z.B. um verendete Tiere landwirtschaftlicher Betriebe (z.B. Falltiere und Equiden). 

    Kategorie 3 Material hat die niedrigste Risikostufe. Zum Beispiel Schlachtabfälle von Tieren, die keine Krankheitszeichen zeigten oder Speisereste.

    Die Materialien aller drei Kategorien dürfen nicht in die Lebensmittelkette (zurück)gelangen. Material der Kategorie 3 kann als Futtermittel verwendet werden, wenn entsprechende Hygieneanforderungen erfüllt werden und Kannibalismus vermieden wird. 

    Um die Rückverfolgbarkeit und die sichere Handhabung zu gewährleisten, darf das Material nur von registrierten bzw. zugelassenen Betrieben gelagert, transportiert, verarbeitet und gehandelt werden.

    Soweit Tierische Nebenprodukte nicht sicher wirtschaftlich genutzt werden (können), sind diese unschädlich zu beseitigen.

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zulassung und Registrierung von Betrieben mit Tierischen Nebenprodukten Aufgrund der Bestimmungen der Verordnung (EU)1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte, der Verordnung (EU)142/2011 und den nationalen Bestimmungen des Rechts über Tierische Nebenprodukte (TierNebG und TierNebV) sind bestimmte Betriebe, in denen tierische Nebenprodukte anfallen, die sie sammeln, transportieren, handhaben, ver- und bearbeiten, umwandeln, inverkehrbringen und entsorgen, je nach Tätigkeit registrierungs- oder zulassungspflichtig. Die Zuständigkeit für Zulassungen liegt in NRW bei der für den Betrieb zuständigen Veterinärbehörde oder dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz - LANUV NRW und kann im Einzelfall bei beiden Behörden erfragt werden. Die zuständige übergeordnete Landesbehörde ist das LANUV NRW. Untersuchungseinrichtung für amtliche Proben aus dem Kreis Wesel ist das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper in Krfefeld (CVUA RRW). Tierkörperbeseitigung im Kreis Wesel Tierische Nebenprodukten werden in drei Gefährdungskategorien eingeteilt. Verarbeitungsbetriebe zur Beseitigung müssen entsprechend zugelassen sein. Stoffe der Kategorien 1 und 2 sind überwiegend in sog. Tierkörperbeseitigungsanstalten zu beseitigen. Betroffen sind insbesondere verendete, tot geborene und getötete Tiere, die zu den Nutztieren zählen, aber auch Heimtiere. Ausnahmen von dieser Form der Beseitigung hiervon betreffen Equiden (Pferde, Esel) und Heimtiere, wenn keine tierseuchenrechtlichen Bedenken bestehen. Die Kosten sind vom Tierbesitzer zu tragen, soweit keine anderweitigen gesetzlichen Regelungen gelten. Für Wildtiere gibt es keine Beseitigungspflicht. Sie kann aber zum Schutz vor Tierseuchen angeordnet werden. Der Kreis Wesel hat seine Beseitigungspflicht nach § 3 des TierNebG auf die Firma SecAnim übertragen: SecAnim GmbH Brunnenstraße 138 44536 Lünen Telefon: +49 2306 92709-0 Mail: info@secanim.de Über die Homepage kann das Kundenportal erreicht werden.

    Online-Dienst

    Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2842 - 912-0

    E-Mail: info@kamp-lintfort.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    39 Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Straße 4

    46483 Wesel

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die benötigten Antragsunterlagen sind je nach Art der beabsichtigten Tätigkeit unterschiedlich und können bei der zuständigen Veterinärbehörde angefragt werden. Für die Zulassung, bzw. Registrierung ist üblicherweise ist eine technische Beschreibung der beabsichtigten Arbeitsschritte, der Transportbehälter und Fahrzeuge sowie ein Lageplan des Betriebsgeländes erforderlich.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können nicht pauschal aufgelistet werden, da die Anforderungen von vielen Faktoren abhängen, u.a. der Art, Herkunft und geplanten Nutzung des Materials. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung (EG) Nr. 1069/2009

    Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)

    § 10 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (§ 10 TierNebG)

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist nach Prüfaufwand und nach Art der Tätigkeit unterschiedlich. In vielen Fällen erfolgt mindestens eine Betriebsbegehung nach Terminvereinbarung.

    Kosten

    Es entstehen Verwaltungsgebühren für die Registrierung bzw. Zulassung nach Landesrecht.

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: Heimtiere: Es werden privatrechtliche Entgelte verlangt, die beim jew. Anbieter erfragt werden können.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, sobald die zuständige Behörde dies gestattet.

    Weitere Informationen

    Information zu tierischen Nebenprodukten: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierische-nebenprodukte/tierische-nebenprodukte_node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Kadavertonne, KAT 2, Ekelfleisch, Tiernebenprodukte, Tierkadaver, K3-Material, Rohmilch, Gammelfleisch, K2-Material, Schlachtabfälle, verendete Tiere, Gülle, Knochen, KAT 3, Speisereste, Tierfutter, K3-Material, Schlachtabfall, Tierkörperbeseitigung, Falltiere, KAT 1, Risikofleisch, Tierteile, Kategorie 1-Material, K1-Material, Teile von Tierkörpern, Tierische Nebenprodukte, Versuchstiere, Kategorie 2-Material, Kat. 3-Tonne, Wildtiere, Tierkörperbeseitigung, Frittierfett

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de