EU-Heimtierausweis Ausstellung

    EU-Heimtierausweis Ausstellung

    Wenn Sie mit Ihrem Haustier innerhalb der EU verreisen möchten, benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    • Für Hunde, Katzen und Frettchen (insgesamt bis 5 Stück), die innerhalb der EU im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitgeführt werden, muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden.
    • Diesen erhalten Sie in Tierarztpraxen. Er enthält Angaben zum Tier, zum Tierbesitzer und zur Tollwutimpfung. Das Tier muss mindestens eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können und eindeutig durch Mikro-Chip gekennzeichnet sein.
    • Eine Ausnahme stellen Großbritannien, Malta, Nordirland, Irland und Schweden dar, für die nach wie vor besondere Einreisebestimmungen nach dem "Pet Travel Scheme" gelten.
    • Die Bedingungen für die Ausfuhr aus der EU in Drittländer und in die verschiedenen EU-Länder sind bei den entsprechenden Konsulaten zu erfragen.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    So wie "Herrchen" oder "Frauchen" nur mit gültigem Personalausweis reisen dürfen, brauchen auch Hund und Katze innerhalb Europas den blauen EU-Heimtierausweis. Für die meisten EU-Länder ist eine gültige Tollwutimpfung ausreichend. Eine Ausnahme stellen Großbritannien, Malta, Nordirland, Irland und Schweden dar, für die nach wie vor besondere Einreisebestimmungen nach dem "Pet Travel Scheme" gelten. Der vollständig vom Haustierarzt ausgefüllte Heimtierausweis ist für Reisen innerhalb der EU ausreichend. Eine amtstierärztliche Bestätigung des Heimtierausweises oder eine zusätzliche amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung sind nur für Reisen in manche Drittländer und für Tiere, die zum Verkauf bestimmt sind erforderlich. FAQ Was muss im Heimtierausweis drinstehen? Vollständiger Name und Adresse des Besitzers Beschreibung des Tieres (Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Haarkleid) Nummer des Mikrochips oder die am Tier gut leserliche Tätowiernummer (gilt nur für Tiere, die vor Juli 2011 tätowiert wurden) Datum der Kennzeichnung Impfung gegen Tollwut, die nach der Kennzeichnung und bei Erstimpfungen mindestens 21 Tage vor der Einreise durchgeführt worden sein muss. Sie gilt in Abhängigkeit des verwendeten Impfstoffs ein bis drei Jahre. Die Gültigkeitsdauer wird vom Haustierarzt in den Impfpass eingetragen. Andere Impfungen können ebenfalls in den Heimtierausweis eingetragen werden. Hunde und Katzen müssen mindestens drei Monate alt sein, bevor Sie gegen Tollwut geimpft werden können. Für Reisen nach Großbritannien, Malta, Nordirland, Irland und Schweden sind zusätzlich noch die Eintragung des Tollwutantikörper-Tests und der Bandwurmbehandlung erforderlich. Woher bekomme ich den Heimtierausweis? Der Heimtierausweis wird vom dazu ermächtigten Haustierarzt ausgestellt. Dieser führt auch die notwendige Impfung gegen Tollwut, weitere Impfungen sowie die Mikrochipimplantation durch. Was ist bei Reisen in Nicht EU-Länder zu beachten? Die Einreise in Drittländer ist nicht durch die EU-Bestimmungen geregelt. Bei der Einreise gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes, die bei den Botschaften oder beim Konsulat des jeweiligen Landes zu erfragen sind. Bei der Rückkehr aus dem Urlaub und der Wiedereinreise nach Deutschland ist jedoch folgendes zu beachten: Nach dem Urlaubsaufenthalt in vielen Ländern Europas, die nicht der EU angehören wie Bosnien, Serbien, Montenegro, Türkei, muss bei Wiedereinreise nach Deutschland der Nachweis einer Blutuntersuchung mit Bestimmung des Tollwuttiters vorgelegt werden können. Das heißt, bereits drei bis vier Monate vor dem Urlaubsbeginn muss beim Haustierarzt eine Blutuntersuchung zur Titerbestimmung durchgeführt werden. Ist der Tollwuttiter dann hoch genug, besitzen Hund und Katze einen ausreichenden Tollwutimpfschutz und dem Urlaub und der Wiedereinreise nach Deutschland stehen nichts mehr im Weg. Was passiert, wenn ich mich nicht an die Vorschriften halte? Wer ohne den EU-Heimtierausweis reist, muss mit Problemen an der Grenze, im Inland oder bei der Wiedereinreise nach Deutschland rechnen. Im Einzelfall muss mit Sanktionen des Mitgliedstaates gerechnet werden, die bis zur Quarantäne des Tieres reichen und mit erheblichen Kosten für den Tierhalter verbunden sind. In diesem Zusammenhang warnt das Kreisveterinäramt eindringlich davor, Tiere in anderen Ländern einzusammeln und ohne die notwendigen Papiere, wie beispielsweise eine gültige Tollwutschutzimpfung und anerkannte Tollwuttiteruntersuchung, nach Deutschland einzuführen. Von diesen Tieren kann eine große Gefahr für Mensch und Tier ausgehen. Auch dürfen nicht alle Hunderassen in jedes Land einreisen. In einigen Ländern besteht Leinen- und Maulkorbzwang. Reisende sollten unbedingt darauf achten, für Ihr Haustier ein schattiges Plätzchen während der Fahrt zu reservieren, Tiere nicht im Auto zurückzulassen und immer eine kleine Wasserreserve mit Napf bereit zu halten.

    Online-Dienst

    Heimtierausweis für Reisen mit Haustieren

    ID: L100002_121976920

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.3.1: Tiergesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Goethestraße 12

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Heimtierausweis mit eingetragenen Impfungen
    • eventuell zusätzlich erforderliche Tiergesundheitsbescheinigung

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Falls eine amtstierärztliche Bescheinigung nötig ist, müssen der vollständig vom Haustierarzt ausgefüllte Heimtierausweis und natürlich auch das betreffende Tier mitgebracht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühr Untersuchung von Hunden und Katzen in Diensträumen EUR 10 Mindestgebühr Untersuchung von Hunden und Katzen außerhalb von Diensträumen EUR 28 Mindestgebühr

    Weitere Informationen

    Behördennummer 115 - Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    EU-Ausweis Haustier, Heimtierausweis, Pet Passport, Ausweis Hund, Heimtierausweis EU, Reise mit Haustier, Heimtierausweis, Ausweis Katze

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English