EU-Heimtierausweis Ausstellung
Beschreibung
- Für Hunde, Katzen und Frettchen (insgesamt bis 5 Stück), die innerhalb der EU im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitgeführt werden, muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden.
- Diesen erhalten Sie in Tierarztpraxen. Er enthält Angaben zum Tier, zum Tierbesitzer und zur Tollwutimpfung. Das Tier muss mindestens eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können und eindeutig durch Mikro-Chip gekennzeichnet sein.
- Eine Ausnahme stellen Großbritannien, Malta, Nordirland, Irland und Schweden dar, für die nach wie vor besondere Einreisebestimmungen nach dem "Pet Travel Scheme" gelten.
- Die Bedingungen für die Ausfuhr aus der EU in Drittländer und in die verschiedenen EU-Länder sind bei den entsprechenden Konsulaten zu erfragen.
Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Gewerbliche Tiertransporte ins Ausland
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Vertrauensniveau
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Private Auslandsreisen mit Tieren
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Heimtierausweis mit eingetragenen Impfungen
- eventuell zusätzlich erforderliche Tiergesundheitsbescheinigung
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Rechtsgrundlage(n)
Bundestierärztekammer - Heimtierausweis
https://www.bundestieraerztekammer.de
Kosten
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024
Stichwörter
EU-Ausweis Haustier, Heimtierausweis, Pet Passport, Ausweis Hund, Heimtierausweis EU, Reise mit Haustier, Heimtierausweis, Ausweis Katze