Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Im Landeshundegesetz NRW ist in §3 und §10 geregelt, welche Hunde als gefährlich gelten. Dazu gehören derzeit Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Hier wird auch landläufig der Begriff Kampfhund verwendet. Dazu kommen Hunde, die von einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramts als gefährlich eingestuft werden. Als "Hunde bestimmter Rassen" gelten Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

    Die Ordnungsbehörde erteilt Ihnen - nach Prüfung Ihres Antrags und Ihrer eingereichten Unterlagen - eine Erlaubnis zur Haltung dieser Hunde.

    Mit der Entscheidung über den Antrag zur Erteilung einer Haltungserlaubnis ist eine einmalige Gebühr verbunden, die im Einzelfall festgelegt wird und eine bereits geleistete Zahlung über die Online-Anmeldung berücksichtigt.

    Hinweise für Steinhagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung:Grundsätzlich muss jeder Hund, egal ob Chihuahua oder Deutscher Schäferhund, innerhalb von zwei Wochen steuerlich angemeldet werden.Selbstverständlich können Sie auch einfach im Rathaus vorbeikommen und die Anmeldung persönlich vornehmen. Da Steinhagen in Nordrhein-Westfalen liegt, sind große Hunde (über 40 cm und/oder 20 kg) zusätzlich beim Ordnungsamt anzuzeigen. Außerdem muss für die Haltung von gewissen Hunderassen (z.B. American Staffordshire Terrier oder Rottweiler) eine Erlaubnis beantragt werden. Für die Haltung von großen oder erlaubnispflichtigen Hunden sind außerdem noch bestimmte Nachweise (Sachkunde, Haftpflichtversicherung und Mikrochip, etc.) vorzulegen. Leinenpflicht:In Steinhagen gilt für Hunde innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege und Plätze) und Anlagen (z.B. öffentliche Grünflächen, Parks) eine Anleinpflicht. Außerhalb von Siedlungen dürfen Hunde auf öffentlichen Verkehrsflächen ohne Leine laufen. Freilaufende Hunde auf privaten Flächen, wie Wiesen und Felder, sind nicht immer gern gesehen oder gar erlaubt. Bitte fragen Sie den Eigentümer der Fläche immer um Erlaubnis! Auch im Wald dürfen Hunde nur auf befestigten Wegen (keine Trampelpfade!) ohne Leine laufengelassen werden. In Naturschutzgebieten ist die Leine Pflicht und während der Brut- und Setzzeiten (01.04.-15.07. eines Jahres) sollte es selbstverständlich sein, dass der Hund angeleint wird. Im Übrigen ist ein Hund in der Öffentlichkeit immer zu beaufsichtigen. Verbote:Hunde dürfen auf Schulhöfen, Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, in Sportstätten (z.B. Sporthallen oder das Cronsbachstadion) sowie auf sonstigen Freizeitanlagen nicht mitgeführt werden. Hundekot:Jeder, der einen Hund mit sich führt, ist dazu verpflichtet, die durch den Hund entstandenen Verunreinigungen von Verkehrsflächen und Anlagen unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Zur Unterstützung hat die Gemeinde Steinhagen seit 2010 über 80 Hundetoiletten (Beutelspender und Abfallbehälter) in Steinhagen aufgestellt. Dieses kostenlose Angebot wird bei Bedarf um weitere Standorte erweitert. Das Liegenlassen des Hundekots stellt eine Verunreinigung i.S.d. § 7 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar und wird mit mindestens 50,- Euro Bußgeld geahndet. Tierärztliche Versorgung und Hundeschulen: Tierarztpraxis am MühlenteichStettiner Str. 25, 33803 SteinhagenTel. 05204 7072 Tierklinik BrockhagenHarsewinkeler Str. 43, 33803 SteinhagenTel. 05204 920955, -56 Hundeschule von der Ströher HeideBrockhagener Str. 75, 33803 SteinhagenTel. 05204 6949 Freilaufflächen für Hunde:Eine eigene Freilauffläche für Hunde oder auch Hundewiese gibt es aufgrund der ländlichen Lage von Steinhagen nicht. Jedoch finden Sie auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld in nur sieben Kilometer Entfernung am Tierpark Olderdissen eine entsprechende Freilauffläche.

    Online-Dienst

    Hunde

    ID: L100002_121938261

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungs- und Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Pulverbach 25

    33803 Steinhagen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder - bei Hunden bestimmter Rassen - einer anerkannten sachverständigen Stelle
    • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
    • Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
    • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
    • Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde

    Hinweise für Steinhagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Große Hunde Anzeige eines großen Hundes (im Download-Bereich dieser Seite) aktuelle Haftpflichtversicherung Sachkundenachweis Mikrochipnummer Hunde bestimmter Rassen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (im Download-Bereich dieser Seite) Sachkundebescheinigung des Halters/der Halterin Führungszeugnis (in der Bürgerberatung beantragen) aktuelle Haftpflichtversicherung Mikrochipnummer Gefährliche Hunde Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (im Download-Bereich dieser Seite) Sachkundebescheinigung des Halters/der Halterin Führungszeugnis (in der Bürgerberatung beantragen) aktuelle Haftpflichtversicherung Mikrochipnummer Der Nachweis der Sachkunde ist durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes zu erbringen, kann aber auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden (s. Merkblatt im Download-Bereich).

    Voraussetzungen

    Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • volljährig sein
    • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe "erforderliche Unterlagen")
    • in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
    • sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
    • eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe "erforderliche Unterlagen")
    • und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)

    Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Steinhagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für den Online-Antrag ist ein sogenanntes Bürgerkonto (Servicekonto NRW) erforderlich. Sie müssen sich zuerst registrieren. Haben Sie bereits ein Konto? Dann können Sie den Online-Antrag starten (rechts oben) - Sie werden dann zum Login weitergeleitet.

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Die Kosten für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Sie können je nach Aufwand und Einzelfall variieren und lassen sich daher nicht verallgemeinern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde, Kampfhund/e, Halten von Hunden, Anleinpflicht, Hundesteuermarken, Großer Hund/ große Hunde, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Listenhund/e, Leinenpflicht für Hunde, Leinenzwang für Hunde, Rassenhund/e, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English