Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Im Landeshundegesetz NRW ist in §3 und §10 geregelt, welche Hunde als gefährlich gelten. Dazu gehören derzeit Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Hier wird auch landläufig der Begriff Kampfhund verwendet. Dazu kommen Hunde, die von einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramts als gefährlich eingestuft werden. Als "Hunde bestimmter Rassen" gelten Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

    Die Ordnungsbehörde erteilt Ihnen - nach Prüfung Ihres Antrags und Ihrer eingereichten Unterlagen - eine Erlaubnis zur Haltung dieser Hunde.

    Mit der Entscheidung über den Antrag zur Erteilung einer Haltungserlaubnis ist eine einmalige Gebühr verbunden, die im Einzelfall festgelegt wird und eine bereits geleistete Zahlung über die Online-Anmeldung berücksichtigt.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde müssen nach dem Landeshundegesetz beim Ordnungsamt angemeldet werden. Die Meldepflicht besteht bereits für Welpen. Große Hunde sind Hunde: mit einer Widerristhöhe von 40 cm, oder - mit einem Gewicht von 20 kg Hunde bestimmter Rassen sind: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie - deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullsterrier sowie - deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen

    Online-Dienst

    Hund nach dem Landeshundegesetz anmelden

    ID: L100002_122693106

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Geschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, Gewerbe Abteilung Ordnungsrechtliche Verfahren

    Beschreibung

    OrdnungsamtGeschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, GewerbeAbteilung Ordnungsrechtliche Verfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-8392

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: sicherheit.ordnung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder - bei Hunden bestimmter Rassen - einer anerkannten sachverständigen Stelle
    • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
    • Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
    • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
    • Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei großen Hunden: Sachkundenachweis (vom Tierarzt) Nachweis über Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden) Bei Hunden bestimmter Rassen: Sachkundenachweis (vom Amtsveterinär oder anerkannter sachverständiger Stelle) Nachweis über Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden). Die Hunderasse muss im Versicherungsschein ausdrücklich aufgeführt sein. Führungszeugnis (Belegart OB) Bei gefährlichen Hunden: Sachkundenachweis (nur vom Amtsveterinär) Nachweis über Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden). Die Hunderasse muss im Versicherungsschein ausdrücklich aufgeführt sein. Führungszeugnis (Belegart OB) Übernahmevertrag des vorherigen Besitzers oder vom Tierheim Nachweis über ein besonderes privates oder öffentliches Interesse an der Haltung

    Voraussetzungen

    Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • volljährig sein
    • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe "erforderliche Unterlagen")
    • in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
    • sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
    • eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe "erforderliche Unterlagen")
    • und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)

    Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Halterin bzw. der Halter muss sachkundig und zuverlässig sein. Zusätzliche Voraussetzungen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen und gefährlichen Hunden Die Halterin bzw. der Halter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Halterin bzw. der Halter muss körperlich in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu führen. Die Unterbringung des Hundes in entsprechenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen sowie eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung muss möglich sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung erfolgt online im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Hundesteuer.

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Die Kosten für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Sie können je nach Aufwand und Einzelfall variieren und lassen sich daher nicht verallgemeinern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde, Kampfhund/e, Halten von Hunden, Anleinpflicht, Hundesteuermarken, Großer Hund/ große Hunde, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Listenhund/e, Leinenpflicht für Hunde, Leinenzwang für Hunde, Rassenhund/e, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English