Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Im Landeshundegesetz NRW ist in §3 und §10 geregelt, welche Hunde als gefährlich gelten. Dazu gehören derzeit Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Hier wird auch landläufig der Begriff Kampfhund verwendet. Dazu kommen Hunde, die von einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramts als gefährlich eingestuft werden. Als "Hunde bestimmter Rassen" gelten Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

    Die Ordnungsbehörde erteilt Ihnen - nach Prüfung Ihres Antrags und Ihrer eingereichten Unterlagen - eine Erlaubnis zur Haltung dieser Hunde.

    Mit der Entscheidung über den Antrag zur Erteilung einer Haltungserlaubnis ist eine einmalige Gebühr verbunden, die im Einzelfall festgelegt wird und eine bereits geleistete Zahlung über die Online-Anmeldung berücksichtigt.

    Hinweise für Baesweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung eines Hundes Wer im Stadtgebiet im eigenen Interesse oder im Interesse eines Haushaltsangehörigen einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat, muss diesen anmelden und Hundesteuer bezahlen. Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder -wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist- innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich bei der Steuerabteilung erfolgen oder direkt über die Onlinedienstleistung erstellt und eingereicht werden. Die Haltung "großer Hunde" muss zudem beim Ordnungsamt der Stadt Baesweiler angezeigt werden. Zur Haltung von "Hunden bestimmter Rassen" und "gefährlichen Hunden" benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis nach dem Landeshundegesetz NRW. Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B", "Bl", "aG", "Gl" oder "H") dienen, als Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt werden, aus dem Tierheim Aachen stammen, aber nur für 24 Monate. Steuerermäßigung auf die Hälfte des Steuersatzes wird auf Antrag gewährt für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind, von sog. Jagdausübungsberechtigten verwendet werden, sofern diese Inhaber eines Jagdscheines sind, jedoch für höchstens zwei Hunde als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhund verwendet werden, durch Vorlegen eines Prüfungszeugnisses sowie ein geeigneter Nachweis der Verwendung des Hundes Steuerermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes wird auf Antrag gewährt für Hunde, die zur Bewachung eines landschaftlichen Anwesens, welches von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegt, dienen. Außerdem wird die Steuer auf die Hälfte des Steuersatzes reduziert für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB-XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB-XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB-II) erhalten sowie für einkommensmäßig gleichstehende Personen, jedoch nur für einen Hund. Die Ermäßigung wird für den Zeitraum des Bewilligungsbescheides gewährt. Der Antrag auf Ermäßigung muss 14 Tage vor dem 1. eines Monats zusammen mit dem aktuellen Bewilligungsbescheid eingereicht werden. SEPA-Lastschriftmandat Sie können der Stadt Baesweiler die Ermächtigung erteilen, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit der Hundesteuer zu Lasten Ihres Bankkontos per Lastschrift einzuziehen. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (ehemals Einzugsermächtigung) muss schriftlich erfolgen, da dieses vom Kontoinhaber unterschrieben werden muss. Bitte nutzen Sie die Dienstleistung "SEPA-Lastschrift", um ein entsprechendes Mandat im Online-Verfahren zu erstellen, auszudrucken und unterschrieben an die Stadtkasse zu schicken. Abmeldung eines Hundes Die Abmeldung eines Hundes ist innerhalb von 2 Wochen erforderlich bei einem Halterwechsel, beim Wegzug des Halters aus dem Stadtgebiet oder durch den Tod des Hundes. Die Abmeldung kann persönlich bei der Steuerabteilung erfolgen oder direkt über die Onlinedienstleistung erstellt und eingereicht werden. Sofern die Abmeldung des Hundes erst nach Ablauf dieser Zweiwochenfrist bei der Stadt erfolgt, bleibt der Hund bis zum Ablauf des Monats, in welchem die Abmeldung bei der Stadt eingeht, steuerpflichtig.Die Hundesteuermarke ist an die Steuerabteilung zurückzugeben.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_122647933

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Mariastraße 2

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanz-, Steuer- und Gebührenabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mariastraße 2

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder - bei Hunden bestimmter Rassen - einer anerkannten sachverständigen Stelle
    • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
    • Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
    • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
    • Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde

    Voraussetzungen

    Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • volljährig sein
    • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe "erforderliche Unterlagen")
    • in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
    • sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
    • eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe "erforderliche Unterlagen")
    • und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)

    Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Die Kosten für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Sie können je nach Aufwand und Einzelfall variieren und lassen sich daher nicht verallgemeinern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Stichwörter

    Tierhaltung, Leinenzwang für Hunde, Halten von Hunden, gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde, Listenhund/e, Großer Hund/ große Hunde, Leinenpflicht für Hunde, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Hundesteuermarken, Rassenhund/e, Anleinpflicht, Kampfhund/e

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de