Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Im Landeshundegesetz NRW ist in §3 und §10 geregelt, welche Hunde als gefährlich gelten. Dazu gehören derzeit Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Hier wird auch landläufig der Begriff Kampfhund verwendet. Dazu kommen Hunde, die von einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramts als gefährlich eingestuft werden. Als "Hunde bestimmter Rassen" gelten Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

    Die Ordnungsbehörde erteilt Ihnen - nach Prüfung Ihres Antrags und Ihrer eingereichten Unterlagen - eine Erlaubnis zur Haltung dieser Hunde.

    Mit der Entscheidung über den Antrag zur Erteilung einer Haltungserlaubnis ist eine einmalige Gebühr verbunden, die im Einzelfall festgelegt wird und eine bereits geleistete Zahlung über die Online-Anmeldung berücksichtigt.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDie Haltung von Hunden richtet sich in NRW nach dem Landeshundegesetz NRW. Hiernach werden Hunde in verschiedene Kategorien eingeordnet:Gefährliche Hunde gemäß § 3 LHundG NRWRassen: Pittbull Terrier / American Staffordshire Terrier / Staffordshire Bullterrier / Bullterrier / Kreuzungen vorgenannter Rassen untereinander sowie mit anderen HundenHunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHundG NRWRassen: Alano / American Bulldog / Olde English Bulldog / Bullmastiff / Mastiff / Mastino Espanol / Mastino Napoletano / Fila Brasileiro / Dogo Argentino / Rottweiler / Tosa Inu / Kreuzungen vorgenannter Rassen untereinander sowie mit anderen HundenGroße Hunde gemäß § 11 LHundG NRWRassen/Voraussetzung: größer als 40 cm und / oder schwerer als 20 kg und keine Zugehörigkeit zur Kategorie gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter RassenFür die Haltung eines Hundes der Kategorie "gefährlicher Hund" oder "Hund bestimmter Rasse" benötigt der Halter eine entsprechende Erlaubnis, die nur auf Antrag und bei vorliegen der notwendigen Voraussetzungen erteilt wird. Die Haltung eines "großen Hundes" nach § 11 LHundG NRW ist meldepflichtig und die entsprechenden Unterlagen müssen eingereicht werden, es bedarf jedoch keiner schriftlichen Erlaubnis.Die Haltung von Hunden ist bei der Abteilung 3.4 zur Steuer anzumelden - unabhängig von der Kategorie des Hundes. AbmeldungSobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen.

    Online-Dienst

    Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    ID: L100002_129290182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Kevelaer wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder - bei Hunden bestimmter Rassen - einer anerkannten sachverständigen Stelle
    • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
    • Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
    • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
    • Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerZur Haltung eines Hundes gemäß § 3 LHundG NRW - gefährlicher Hund:ausgefüllter und unterschriebener AntragNachweis über Ihre Sachkunde - Nachweis über die bestandene Sachkundeprüfung beim Veterinäramt des Kreises Kleve (Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 02821 / 85 720)Nachweis über die verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung Ihres Hundes - Zu diesem Zweck bitte ich um eine kurze Terminabsprache, damit eine Überprüfung vor Ort durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Wallfahrtsstadt Kevelaer durchgeführt werden kann.Kopie einer gültigen TierhalterhaftpflichtversicherungNachweis über die Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip (keine Tätowierung)Führungszeugnis für behördliche Zwecke (nicht älter als 3 Monate)Nachweis eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses an der HundehaltungZur Haltung eines Hundes gemäß § 10 LHundG NRW - Hund bestimmter Rasse:ausgefüllter und unterschriebener AntragNachweis über Ihre Sachkunde - Nachweis über die bestandene Sachkundeprüfung beim Veterinäramt des Kreises Kleve (Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 02821 / 85 720) oder bei einem anerkannten Sachverständigen/einer anerkannten sachverständigen StelleNachweis über die verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung Ihres Hundes - Zu diesem Zweck bitte ich um eine kurze Terminabsprache, damit eine Überprüfung vor Ort durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Wallfahrtsstadt Kevelaer durchgeführt werden kann.Kopie einer gültigen TierhalterhaftpflichtversicherungNachweis über die Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip (keine Tätowierung)Führungszeugnis für behördliche Zwecke (nicht älter als 3 Monate)Zur Haltung eines Hundes gemäß § 11 LHundG NRW - Großer Hund:ausgefüllter und unterschriebener MeldebogenSachkundenachweis und ZuverlässigkeitTierhalterhaftpflichtversicherung (Kopie des Versicherungsscheines beifügen)Nachweis über die Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip (keine Tätowierung)

    Voraussetzungen

    Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • volljährig sein
    • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe "erforderliche Unterlagen")
    • in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
    • sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
    • eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe "erforderliche Unterlagen")
    • und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)

    Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Die Kosten für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Sie können je nach Aufwand und Einzelfall variieren und lassen sich daher nicht verallgemeinern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde, Kampfhund/e, Halten von Hunden, Anleinpflicht, Hundesteuermarken, Großer Hund/ große Hunde, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Listenhund/e, Leinenpflicht für Hunde, Leinenzwang für Hunde, Rassenhund/e, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English