Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Im Landeshundegesetz NRW ist in §3 und §10 geregelt, welche Hunde als gefährlich gelten. Dazu gehören derzeit Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Hier wird auch landläufig der Begriff Kampfhund verwendet. Dazu kommen Hunde, die von einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramts als gefährlich eingestuft werden. Als "Hunde bestimmter Rassen" gelten Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

    Die Ordnungsbehörde erteilt Ihnen - nach Prüfung Ihres Antrags und Ihrer eingereichten Unterlagen - eine Erlaubnis zur Haltung dieser Hunde.

    Mit der Entscheidung über den Antrag zur Erteilung einer Haltungserlaubnis ist eine einmalige Gebühr verbunden, die im Einzelfall festgelegt wird und eine bereits geleistete Zahlung über die Online-Anmeldung berücksichtigt.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das zum 01.01.2003 in Kraft getretene LHundG (früher: Landeshundeverordnung) sieht bei bestimmten Hundehaltungen eine besondere Genehmigungspflicht bzw. eine Anzeigeverpflichtung vor.HaltungserlaubnisNach den Vorschriften des LHundG gilt für den Umgang mit Hunden der Rassezugehörigkeit Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen (gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 2 LHundG) und der Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG) Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Braisleiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden eine besondere Erlaubnispflicht.AnzeigepflichtDie Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund) ist der Ordnungsbehörde von der Halterin oder dem Halter schriftlich anzuzeigen. Dabei kommt es nicht auf die Rassezugehörigkeit an.

    Online-Dienste

    Hunde (An-, Um- und Abmeldung)

    ID: L100002_123479801

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Hunde (Haltungserlaubnis und Haltungsanzeige nach dem Landeshundegesetz NRW)

    ID: L100002_123478886

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Finanzen - Abteilung Steuern

    Beschreibung

    Die Abteilung "Steuern" ist eine Abteilung im Amt für Finanzen. Sie ist zuständig für die Verwaltung und Erhebung von Einnahmen in Form von kommunalen Steuern und Abgaben wie Gewerbe-, Grund-, Vergnügungs-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer, sowie Grundbesitzabgaben.Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Rubrik "Dienstleistungen" bei den jeweiligen Dienstleistungen im Bereich "Kontakt".

    Adresse

    Hausanschrift

    Bielefelder Straße 3

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr

    Beschreibung

    Die Abteilung "Allgemeine Gefahrenabwehr" ist grundsätzlich zuständig für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Im Wesentlichen nimmt die Abteilung die folgenden genannten Aufgaben wahr:- Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)(Bei Fragen rund um das Thema PsychKG wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 05251 88-12288 an die zuständigen Sachbearbeiter).- Durchführung des Landeshundegesetzes- Aufgaben nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz- Obdachlosenangelegenheiten- Aufnahme von Anzeigen und Erteilung der Genehmigung von Feuerwerken- Kampfmittelräumungen (Bomben- und Munitionsfunde)- Ordnungsbehördliche Bestattungen- Koordinierung von Sicherheitsmaßnahmen bei Großveranstaltungen- Illegale Abfallablagerungen- Wild- und Jagdschäden

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehe

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 31.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder - bei Hunden bestimmter Rassen - einer anerkannten sachverständigen Stelle
    • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
    • Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
    • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
    • Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde 

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    a) Erlaubnispflichtige Hundehaltungen- schriftlicher Antrag- Nachweis der Volljährigkeit von Halterin oder Halter- Sachkundebescheinigung der amtlichen Tierärztin/des amtlichen Tierarztes- Zuverlässigkeitsnachweis durch Führungszeugnis- Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Tieres- Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 EUR/Personenschäden, 250.000 EUR/sonstige Schäden)- Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (durch die Tierärztin/ den Tierarzt)b) Anzeigepflichtige Hundehaltungen- schriftliche Haltungsanzeige- Sachkundenachweis- Erklärung zur Zuverlässigkeit - Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 EUR/Personenschäden, 250.000 EUR/sonstige Schäden)- Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (durch die Tierärztin/ den Tierarzt)Die genannten Unterlagen und Nachweise sind regelmäßig beizubringen. Im Einzelfall können auf Grund besonderer Bestimmungen zusätzliche Dokumente erforderlich bzw. einzelne Nachweise entbehrlich sein. Eine Verlängerung der Haltungserlaubnis können Sie online unter "Weiterführende Informationen" beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 11 LHundG NRW (Landeshundegesetz für NRW)

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden
    • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
    • Entscheidung der Behörde
    • Gebühr bezahlen 

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Die Kosten für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Sie können je nach Aufwand und Einzelfall variieren und lassen sich daher nicht verallgemeinern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verpflichtung zur Einholung der Haltungserlaubnis oder Vorlage der Haltungsanzeige Erlaubnis- und anzeigepflichtig sind natürliche Personen, die den Hund halten. Hundehalterin oder Hundehalter im Sinne der Vorschriften des LHundG ist, wer nicht nur vorübergehend die tatsächliche Bestimmungsmacht über den Hund hat.An dieser Stelle finden Sie auch das Formular zur Hundesteueranmeldung/-abmeldung, mit dem Sie Ihren Hund sowohl für die Hundesteuer anmelden als auch gleichzeitig die Haltungsanzeige erstatten können.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Großer Hund, Tierhaltung, Halten von Hunden, Hundesteuermarke, kampfhunde, Hundeanmeldung, Rassenhund/e, Listenhund/e, Hundeabmeldung, Große Hunde, gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English