Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Im Landeshundegesetz NRW ist in §3 und §10 geregelt, welche Hunde als gefährlich gelten. Dazu gehören derzeit Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Hier wird auch landläufig der Begriff Kampfhund verwendet. Dazu kommen Hunde, die von einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramts als gefährlich eingestuft werden. Als "Hunde bestimmter Rassen" gelten Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

    Die Ordnungsbehörde erteilt Ihnen - nach Prüfung Ihres Antrags und Ihrer eingereichten Unterlagen - eine Erlaubnis zur Haltung dieser Hunde.

    Mit der Entscheidung über den Antrag zur Erteilung einer Haltungserlaubnis ist eine einmalige Gebühr verbunden, die im Einzelfall festgelegt wird und eine bereits geleistete Zahlung über die Online-Anmeldung berücksichtigt.

    Hinweise für Kirchlengern: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Haltung eines "großen Hundes" muss dem Ordnungsamt lediglich angezeigt werden. Eine Erlaubnis ist in der Regel nicht erforderlich. Eine Erlaubnis wird lediglich bei "Gefährlichen Hunden" und "Hunde bestimmter Rassen" erforderlich. Zusätzlich ist immer eine steuerliche Anmeldung notwendig. Schauen Sie hierzu unter "Verwandte Dienstleistungen". Als "Gefährliche Hunde" gelten Hunde der Rassen Pittbull Terrier American Staffordshire Terrier Staffordshire Bullterrier Bullterrier Des Weiteren werden deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden als "Gefährliche Hunde" eingestuft. Mehr Information finden Sie unter verwandte Dienstleistungen "Hundehaltung - Gefährliche Hunde". Als "Hunde bestimmter Rassen" gelten Alano American Bulldog Bullmastiff, Mastiff Mastino Espanol Mastino Napoletano Fila Brasileiro Dogo Argentino Rottweiler Tosa Inu Des Weiteren werden deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden als "Hunde bestimmter Rassen" eingestuft. Mehr Informationen finden Sie unter: verwandte Dienstleistungen "Hundehaltung - Hunde bestimmter Rassen".

    Online-Dienst

    Hundehaltung - Anmelden eines "großen Hundes"

    ID: L100002_121921614

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 32 Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 32 Ordnung und Soziales

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    Bürgerbüro

    Adresse

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    Rathausplatz 1

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 7573-0

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    E-Mail: buergerbuero@kirchlengern.de

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    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder - bei Hunden bestimmter Rassen - einer anerkannten sachverständigen Stelle
    • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
    • Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
    • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
    • Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde 

    Hinweise für Kirchlengern: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen Kopie der Tierhalterpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 Euro/Personenschäden, 250.000 Euro/sonstige Schäden). Nachweis über Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip. Sachkundenachweis es wird nachgewiesen, dass die Halterin bzw. der Halter über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Mehr Informationen unter "Weitere Informationen" Wichtig! für die Haltung eines "gefährlichen Hundes" oder eines "Hundes bestimmter Rasse" gelten andere Bestimmungen bezüglich des Sachkundenachweises. Mehr Information finden Sie unter verwandte Dienstleistungen "Hundehaltung - Gefährliche Hunde" und "Hundehaltung - Hunde bestimmter Rassen".

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

    Hinweise für Kirchlengern: Inhalte der zuständigen Stelle

    Generell Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) Gefährliche Hunde § 3 LHundG NRW Hunde bestimmter Rassen § 10 LHundG NRW Gebühren Tarifstelle 18a.1.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO)

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden
    • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
    • Entscheidung der Behörde
    • Gebühr bezahlen 

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Die Kosten für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Sie können je nach Aufwand und Einzelfall variieren und lassen sich daher nicht verallgemeinern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Großer Hund, Tierhaltung, Halten von Hunden, Hundesteuermarke, kampfhunde, Hundeanmeldung, Rassenhund/e, Listenhund/e, Hundeabmeldung, Große Hunde, gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English