Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Im Landeshundegesetz NRW ist in §3 und §10 geregelt, welche Hunde als gefährlich gelten. Dazu gehören derzeit Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Hier wird auch landläufig der Begriff Kampfhund verwendet. Dazu kommen Hunde, die von einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramts als gefährlich eingestuft werden. Als "Hunde bestimmter Rassen" gelten Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

    Die Ordnungsbehörde erteilt Ihnen - nach Prüfung Ihres Antrags und Ihrer eingereichten Unterlagen - eine Erlaubnis zur Haltung dieser Hunde.

    Mit der Entscheidung über den Antrag zur Erteilung einer Haltungserlaubnis ist eine einmalige Gebühr verbunden, die im Einzelfall festgelegt wird und eine bereits geleistete Zahlung über die Online-Anmeldung berücksichtigt.

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat, ist als Hundehalter steuerpflichtig. Alle im Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Steuerpflichtiger ist der Hundehalter. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist, bei Zucht mit dem 1. des Monats in dem der Hund 3 Monate alt geworden ist, bei Pflege oder Verwahrung mit dem 1. des Monats, in dem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten worden ist, bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats. Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund nicht mehr im Haushalt lebt oder verstirbt, bei Wegzug aus der Stadt mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. Für das An-, Ab- und Ummelden von Hunden steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Die Onlinedienstleistung steht rund um die Uhr zur Verfügung, spart Portokosten und ein zusätzlicher Gang zum Rathaus ist nicht mehr unbedingt erforderlich. Aus diesem Grund wird die Verwendung des Online-Formulars empfohlen. Zur Nutzung dieser Dienstleistung ist lediglich die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW notwendig. Bei Hunden, die eine Größe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 kg überschreiten werden, wird eine Gebühr von 25,00 € fällig, welche Sie am Ende des Assistenten per Online-Bezahlverfahren bezahlen müssen. Es steht Ihnen giropay oder das Lastschriftverfahren zur Verfügung. Downloadbereich Einzugsermächtigung Hundesteuersatzung der Stadt Monschau Vordruck zur An- /Abmeldung eines Hundes Antrag Ersatz Hundemarke (Bei Verlust der Hundemarke für den aktuellen Zeitraum kann auf Antrag eine neue Marke ausgehändigt werden. Die Ersatzhundesteuermarke ist gebührenpflichtig.) Tipps für Hundehaltende

    Online-Dienst

    Hundesteuer (An-/Abmeldung)

    ID: L100002_123435576

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder - bei Hunden bestimmter Rassen - einer anerkannten sachverständigen Stelle
    • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
    • Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
    • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
    • Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde 

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung Rassenachweis durch Kopie Impfausweis/ Kaufvertrag/ Bescheinigung Tierarzt/ Abgabevertrag etc. Abmeldung Steuermarke bei schmerzloser Tötung: Bescheinigung des Tierarztes

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer steht im Ortsrecht.

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden
    • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
    • Entscheidung der Behörde
    • Gebühr bezahlen 

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme schriftlich oder persönlich unter Angabe der Hunderasse durch den Hundehalter oder einen von ihm Beauftragten erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Die Kosten für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Sie können je nach Aufwand und Einzelfall variieren und lassen sich daher nicht verallgemeinern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Großer Hund, Tierhaltung, Halten von Hunden, Hundesteuermarke, kampfhunde, Hundeanmeldung, Rassenhund/e, Listenhund/e, Hundeabmeldung, Große Hunde, gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English