Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Im Landeshundegesetz NRW ist in §3 und §10 geregelt, welche Hunde als gefährlich gelten. Dazu gehören derzeit Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Hier wird auch landläufig der Begriff Kampfhund verwendet. Dazu kommen Hunde, die von einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramts als gefährlich eingestuft werden. Als "Hunde bestimmter Rassen" gelten Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

    Die Ordnungsbehörde erteilt Ihnen - nach Prüfung Ihres Antrags und Ihrer eingereichten Unterlagen - eine Erlaubnis zur Haltung dieser Hunde.

    Mit der Entscheidung über den Antrag zur Erteilung einer Haltungserlaubnis ist eine einmalige Gebühr verbunden, die im Einzelfall festgelegt wird und eine bereits geleistete Zahlung über die Online-Anmeldung berücksichtigt.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Regelungen für kleine Hunde Kleine Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes sind Hunde unter 40 cm Widerrist (höchster Punkt der Rückenwirbel, dessen Höhe am Vorderlauf gemessen wird) und unter 20 kg Gewicht. Für die Haltung kleiner Hunde ist weder die Sachkunde noch die Zuverlässigkeit der Halterin beziehungsweise des Halters nachzuweisen. Ebenso ist keine Erlaubnis erforderlich. Eine Anzeige der Hundehaltung über die steuerlichen Pflichten hinaus entfällt. Regelungen für große Hunde Große Hunde sind Hunde über 40 cm Widerrist (höchster Punkt der Rückenwirbel, dessen Höhe am Vorderlauf gemessen wird) oder über 20 kg Gewicht, die nicht als gefährlich eingestuft sind oder nicht zur Gruppe der gefährlichen Hunde bestimmter Rassen gehören. Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich. Die Haltung des Tieres muss aber angezeigt werden. Sofern mehrere Tiere gehalten werden, ist auch dies anzuzeigen. Die Anzeige ist beim Ordnungsamt zu erstatten.

    Online-Dienste

    Haltung gefährlicher Hunde / Hunde bestimmter Rassen

    ID: L100002_123751362

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    Sprache

    Deutsch

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    Haltung kleiner / großer Hunde

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung und Gewerbe

    Beschreibung

    Sie können uns über die Service Rufnummer 02051/26-2500 oder per E-Mail unter ordnungundgewerbe@velbert.de (Ordnung und Gewerbe) erreichen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder - bei Hunden bestimmter Rassen - einer anerkannten sachverständigen Stelle
    • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
    • Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
    • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
    • Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde 

    Voraussetzungen

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Halterin oder der Halter großer Hunde müssen sachkundig und zuverlässig sein.Das Vorliegen der Sachkunde ist durch die Bescheinigung einer anerkannten sachverständigen Person oder Stelle oder aber einer Amtstierärztin oder eines Amtstierarztes bzw. von der Tierärztekammer benannten Tierärztin oder Tierarztes nachzuweisen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Tierärztekammer Nordrhein.Ersatzweise wird auch die dreijährige Haltung eines großen Hundes vor In-Kraft-Treten des Landeshundegesetzes ohne tierschutz- oder ordnungsrechtlich erfasste Vorkommnisse als Nachweis der Sachkunde anerkannt. Als sachkundig gelten zudem: Tierärztinnen und Tierärzte, Jagdscheininhaberinnen und Jagscheininhaber, Personen, die eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung oder zum Handel mit Hunden besitzen, Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer, Personen, die berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt dem Ermessen der Behörde. Die Zuverlässigkeit ist dadurch nachzuweisen, indem ein Führungszeugnis vorgelegt wird, wobei dieses nur dann gefordert wird, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit an bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landeshundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden
    • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
    • Entscheidung der Behörde
    • Gebühr bezahlen 

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Die Kosten für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Sie können je nach Aufwand und Einzelfall variieren und lassen sich daher nicht verallgemeinern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jeder Hund ist unabhängig von seiner Klassifizierung zusätzlich beim Steueramt anzumelden. Auf Spielplätzen, Sportplätzen und Schulhöfen gilt nach der Straßenverordnung der Stadt Velbert immer ein Hundeverbot. Hier dürfen Hunde nie mitgenommen werden, weder mit noch ohne Leine. In Wäldern dürfen auch von der Leinenpflicht befreite Hunde bestimmter Rassen außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Die Befreiung erstreckt sich also nur auf die offiziellen Wege.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Großer Hund, Tierhaltung, Halten von Hunden, Hundesteuermarke, kampfhunde, Hundeanmeldung, Rassenhund/e, Listenhund/e, Hundeabmeldung, Große Hunde, gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English