Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn

    • der Hund gestorben ist
    • der Hund abgegeben worden ist
    • der Hund abhandengekommen ist
    • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

    Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

    • Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
    • Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
    • Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie halten Hunde oder möchten sich über Hundehaltung informieren? Hier finden Sie Informationen über die besonderen Regelungen des Landeshundegesetzes NRW. Informationen über Ihre Rechte, Pflichten und mehr - von Beißvorfall bis Versicherungspflicht. Wir unterscheiden hierbei vor allem 4 Kategorien: Kleine Hunde Große Hunde Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde Das Gesetz spricht von kleinen Hunden, wenn sie unter 40 cm groß sind und weniger als 20 kg wiegen. Sobald ein Hund die 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht erreicht hat, gilt er als großer Hund. Hunde bestimmter Rasse und gefährliche Hunde sind in der Regel im Landeshundegesetz NRW gelistet. Der Gesetzgeber vermutet bei diesen Hunderassen ein erhöhtes Gefahrenpotential. Beispielsweise haben sie teilweise eine erhöhte Beißkraft oder beißen sich fest. Hunde bestimmter Rasse (§ 10 LHundG NRW) sind: Alano American Bulldog Bullmastiff Mastiff Mastino Espanol Mastino Napoletano Fila Brasileiro Dogo Argentino Rottweiler Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW) sind: American Staffordshire Terrier Pitbull Terrier Staffordshire Bullterrier Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. (Beispiel: American Bully). Wichtig:Gefährliche Hunde dürfen sich nicht verpaaren. Daher sollten sie kastriert werden. Im Einzelfall kann das Ordnungsamt auf amtstierärztlicher Empfehlung einen Hund als individuell gefährlich einstufen. Dadurch gelten ähnliche Regelungen wie bei einem gefährlichen Hund nach § 3 LHundG NRW. Für individuell gefährliche Hunde besteht ein Zucht- Kreuzungs- und Handelsverbot.

    Online-Dienst

    Hundehaltung - Landeshundegesetz

    ID: L100002_123089724

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 44/1 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Die Aufgabenstellung des Fachbereiches ist vielfältig: Organisation und Durchführung der Cranger Kirmes Fundbüro Gewerbemeldestelle Anmelden eines Hundes Lebensmittelüberwachung Rattenbekämpfung Saubere Stadt Schutz der Sonn- und Feiertage Schwarzarbeit Sondernutzungserlaubnisse Veranstaltungsgenehmigungen Wochenmärkte Überwachung Straßenverkehr Buß- und Verwarngelder Ordnungsbehördliche Bestattungen Maßnahmen nach dem PsychKG Jugendschutz Kampfmittelbeseitigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Herne-Mitte

    Kontakt

    Fax: 02323 161233-9279

    Telefon Festnetz: 02323 16-1632

    E-Mail: ordnungsamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Vorhandene Erlaubnis

    Voraussetzungen

    Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) 

    Fristen

    Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Tierhaltung, Hundesteuermarken, Hundeanmeldung, Listenhund/e, Kampfhund/e, gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde, Hundeabmeldung, Rassenhund/e, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English