Hundehaltung Abmeldung
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    Hundehaltung Abmeldung

    Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn

    • der Hund gestorben ist
    • der Hund abgegeben worden ist
    • der Hund abhandengekommen ist
    • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

    Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

    • Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
    • Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
    • Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hier haben Sie die Möglichkeit, Hunde nach dem Hundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) bei der örtlichen Ordnungsbehörde abzumelden.

    Hunde nach dem Landeshundegesetz sind:

    • "Große" Hunde nach § 11 LHundG NRW
    • Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW
    • Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW

    Unter Downloads finden Sie eine Hilfe zur Nutzung des benötigten Bund ID Kontos für Online-Anträge.

    Hier haben Sie die Möglichkeit, Hunde nach dem Hundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) bei der örtlichen Ordnungsbehörde abzumelden. Hunde nach dem Landeshundegesetz sind: "Große" Hunde nach § 11 LHundG NRW Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW

    Online-Dienst

    Hunde: Abmeldung eines Hundes

    ID: L100002_122883992

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    1.3.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2025

    Technisch geändert am 14.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • Vorhandene Erlaubnis

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Abmeldung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse wird benötigt:

    • Vollständige Angaben zur Person des neuen Halters, sofern der Hund abgegeben wurde;
    • Eine Kopie des Kaufvertrages mit vollständigen Angaben zum Käufer, sofern der Hund verkauft worden ist;
    • Eine Bescheinigung des Tierarztes, sofern der Hund gestorben ist;
    Für die Abmeldung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse wird benötigt: Vollständige Angaben zur Person des neuen Halters, sofern der Hund abgegeben wurde; Eine Kopie des Kaufvertrages mit vollständigen Angaben zum Käufer, sofern der Hund verkauft worden ist; Eine Bescheinigung des Tierarztes, sofern der Hund gestorben ist;

    Voraussetzungen

    Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

    Handlungsgrundlage(n)

    § 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) 

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Abmeldung Ihres Hundes steht ein Onlineformular bereit, mit dem Sie ggf. die Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro für den Verlust der Hundemarke per Giropay, PayPal oder mit Ihrer Kreditkarte begleichen können. Alternativ steht für die Hundeabmeldung ein Formular zum Download zur Verfügung.
    Für die Abmeldung Ihres Hundes steht ein Onlineformular bereit, mit dem Sie ggf. die Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro für den Verlust der Hundemarke per Giropay, PayPal oder mit Ihrer Kreditkarte begleichen können. Alternativ steht für die Hundeabmeldung ein Formular zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 27.01.2026

    Stichwörter

    Halten von Hunden, Hundeanmeldung, Listenhund/e, Kampfhund/e, Tierhaltung, gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde, Rassenhund/e, Hundesteuermarken, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024