Hundehaltung Abmeldung
Beschreibung
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.
Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn
- der Hund gestorben ist
- der Hund abgegeben worden ist
- der Hund abhandengekommen ist
- Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.
Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:
- Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
- Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
- Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Hier haben Sie die Möglichkeit, Hunde nach dem Hundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) bei der örtlichen Ordnungsbehörde abzumelden.
Hunde nach dem Landeshundegesetz sind:
- "Große" Hunde nach § 11 LHundG NRW
- Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW
- Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW
Unter Downloads finden Sie eine Hilfe zur Nutzung des benötigten Bund ID Kontos für Online-Anträge.
Online-Dienst
Hunde: Abmeldung eines Hundes
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Vorhandene Erlaubnis
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Für die Abmeldung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse wird benötigt:
- Vollständige Angaben zur Person des neuen Halters, sofern der Hund abgegeben wurde;
- Eine Kopie des Kaufvertrages mit vollständigen Angaben zum Käufer, sofern der Hund verkauft worden ist;
- Eine Bescheinigung des Tierarztes, sofern der Hund gestorben ist;
Voraussetzungen
Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
Handlungsgrundlage(n)
§ 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
Stichwörter
Halten von Hunden, Hundeanmeldung, Listenhund/e, Kampfhund/e, Tierhaltung, gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde, Rassenhund/e, Hundesteuermarken, Hundeabmeldung