Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn

    • der Hund gestorben ist
    • der Hund abgegeben worden ist
    • der Hund abhandengekommen ist
    • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

    Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

    • Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
    • Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
    • Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zu unterscheiden ist zwischen der Haltungsanzeige für einen großen Hund (A), der Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund (B) der Haltungserlaubnis für Hunde bestimmter Rassen (C). A. Haltungsanzeige für einen großen Hund:Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen. Benötigt werden: Anzeigevordruck (Siehe Onlinedienstleistung - Formular "Anzeige der Haltung eines großen Hundes") Sachkundenachweis (ausführliche Informationen hierzu weiter unten auf dieser Seite) Haftpflichtversicherungsnachweis: Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen. Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung: Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen. B. Haltungserlaubnis für einen gefährlichen HundFür Hunde folgender Rassen ist eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich: American Staffordshire Terrier / Bullterrier / Pittbull Terrier / Staffordshire Bullterrier Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Benötigt werden: Antrag (siehe Onlinedienstleistung - Formular "Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder bestimmter Rasse") Sachkundenachweis (ausführliche Informationen hierzu weiter unten auf dieser Seite) Führungszeugnis nach Belegart O (Antrag im Bürgerservice) Haftpflichtversicherungsnachweis: Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung: Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen. Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Hundehaltung Weitere Voraussetzungen: Volljährigkeit: Halter:in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben Leinenführigkeit: Halter:in muss in der Lage sein, den gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung: Sie müssen nachweisen, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern Die Prüfung erfolgt vor Ort durch Mitarbeiter des Fachteams. C. Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen Für Hunde folgender Rassen ist eine Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich: Alano / American Bulldog / Bullmastiff / Dogo Argentino / Fila Brasileiro / Mastiff / Mastino Espanol / Mastino Napoletano / Rottweiler / Tosa Inu Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.Benötigt werden: Antrag (siehe Onlinedienstleistung - Formular "Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder bestimmter Rasse") Sachkundenachweis (ausführliche Informationen hierzu weiter unten auf dieser Seite) Führungszeugnis nach Belegart O (Antrag im Bürgerservice) Haftpflichtversicherungsnachweis: Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen. Nachweis über die Microchipkennzeichnung: Im Rahmen der Mikrochipung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen. Weitere Voraussetzungen: Volljährigkeit: Halter:in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung: Sie müssen nachweisen, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern Die Prüfung erfolgt vor Ort durch Mitarbeiter des Fachteams.

    Online-Dienst

    Hundehaltung anzeige-/erlaubnispflichtiger Hunde

    ID: L100002_123264705

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vorhandene Erlaubnis

    Voraussetzungen

    Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) 

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landeshundegesetz NRW (LHundG) Hundesteuersatzung der Stadt Lage

    Fristen

    Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sachkundenachweis für Hundehalter:innen Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halter:innen von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie den Nachweis erbringen und die Sachkundeprüfung ablegen können. Sachkunde für größere Hunde (40/20 - Hunde)Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden Sachkunde für Hunde bestimmter RassenAuch diese Prüfung können Sie bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes ablegen oder bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle Sachkunde für gefährliche Hunde Für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz) muss die Sachkundeprüfung bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes abgelegt werden Prüfung beim Veterinäramt des Kreises LippeZur Sachkundeprüfung beim Veterinäramt können Sie sich anmelden:Montags bis Freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 05231/62-2250.Durchgeführt werden die Prüfungen in der Regel nach Terminvereinbarung. Vor Haltungsbeginn sollten grundsätzlich die Haltungsvoraussetzungen durch die Behörde geprüft werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Tierhaltung, Hundesteuermarken, Hundeanmeldung, Listenhund/e, Kampfhund/e, gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde, Hundeabmeldung, Rassenhund/e, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English