Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn

    • der Hund gestorben ist
    • der Hund abgegeben worden ist
    • der Hund abhandengekommen ist
    • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

    Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

    • Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
    • Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
    • Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Informationen Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden: Tod des Tieres,Verlust des Tieres,Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)Abgabe des Tieres ins TierheimUmzug in eine andere Stadt oder GemeindeDie entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben. Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, müssen Sie Ihren Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.

    Online-Dienst

    Hundehaltung Abmeldung

    ID: L100002_121731599

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hunde An- und Abmeldung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Version

    Technisch geändert am 01.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vorhandene Erlaubnis

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es gibt unterschiedliche Unterlagen je nach Abmeldegrund Abgabe an einen neuen Halter oder an ein Tierheim Ausweis des bisherigen Halters Name und Anschrift des neuen Halters oder des Tierheims wenn vorhanden: Abgabevertrag Besitzerwechsel innerhalb von Metelen Es ist ausreichend, wenn entweder der alte oder der neue Halter kommt Vollmacht desjenigen erforderlich, der nicht persönlich dabei ist Ausweis des bisherigen Halters Ausweis des neuen Halters Name und Anschrift des neuen Halters wenn vorhanden: Abgabevertrag Der Hund ist verstorben Ausweis des bisherigen Halters wenn durch einen Tierarzt eingeschläfert: die Euthanasiebescheinigung Umzug des Besitzers und des Hundes in eine andere Stadt Ausweis des Halters Mitteilung des Umzugsdatums (die Abmeldebescheinigung nach Melderecht ist nicht erforderlich) Folgende zusätzliche Unterlagen sind von einem Bevollmächtigten mitzubringen schriftliche Vollmacht des Hundehalters Ausweis des Hundehalters Ausweis des Bevollmächtigten Die bisherige Hundesteuermarke sollte zurückgegeben werden. Bei schriftlicher Abmeldung sind die genannten Unterlagen möglichst in Kopie beizufügen.

    Voraussetzungen

    Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) 

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuersatzungen der Gemeinde Metelen§ 9 Kommunalabgabengesetz des Bundes (KAG)§ 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Abmeldung ist persönlich, online, per Brief oder Fax möglich. Die Abmeldung ist durch einen Dritten mit Vollmacht möglich. Für die Abmeldung in der Bürgerberatung ist ein Termin erforderlich. Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab. Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Fristen

    Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nach dem der Hund verstorben, verzogen oder abgegeben wurde.

    Kosten

    Keine

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Abmeldung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Tierhaltung, Hundesteuermarken, Hundeanmeldung, Listenhund/e, Kampfhund/e, gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde, Hundeabmeldung, Rassenhund/e, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English