Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn

    • der Hund gestorben ist
    • der Hund abgegeben worden ist
    • der Hund abhandengekommen ist
    • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

    Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

    • Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
    • Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
    • Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat, ist als Hundehalter steuerpflichtig. Alle im Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Steuerpflichtiger ist der Hundehalter. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist, bei Zucht mit dem 1. des Monats in dem der Hund 3 Monate alt geworden ist, bei Pflege oder Verwahrung mit dem 1. des Monats, in dem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten worden ist, bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats. Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund nicht mehr im Haushalt lebt oder verstirbt, bei Wegzug aus der Stadt mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. Für das An-, Ab- und Ummelden von Hunden steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Die Onlinedienstleistung steht rund um die Uhr zur Verfügung, spart Portokosten und ein zusätzlicher Gang zum Rathaus ist nicht mehr unbedingt erforderlich. Aus diesem Grund wird die Verwendung des Online-Formulars empfohlen. Zur Nutzung dieser Dienstleistung ist lediglich die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW notwendig. Bei Hunden, die eine Größe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 kg überschreiten werden, wird eine Gebühr von 25,00 € fällig, welche Sie am Ende des Assistenten per Online-Bezahlverfahren bezahlen müssen. Es steht Ihnen giropay oder das Lastschriftverfahren zur Verfügung. Downloadbereich Einzugsermächtigung Hundesteuersatzung der Stadt Monschau Vordruck zur An- /Abmeldung eines Hundes Antrag Ersatz Hundemarke (Bei Verlust der Hundemarke für den aktuellen Zeitraum kann auf Antrag eine neue Marke ausgehändigt werden. Die Ersatzhundesteuermarke ist gebührenpflichtig.) Tipps für Hundehaltende

    Online-Dienst

    Hundesteuer (An-/Abmeldung)

    ID: L100002_123435572

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vorhandene Erlaubnis

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung Rassenachweis durch Kopie Impfausweis/ Kaufvertrag/ Bescheinigung Tierarzt/ Abgabevertrag etc. Abmeldung Steuermarke bei schmerzloser Tötung: Bescheinigung des Tierarztes

    Voraussetzungen

    Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) 

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer steht im Ortsrecht.

    Fristen

    Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme schriftlich oder persönlich unter Angabe der Hunderasse durch den Hundehalter oder einen von ihm Beauftragten erfolgen.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Tierhaltung, Hundesteuermarken, Hundeanmeldung, Listenhund/e, Kampfhund/e, gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde, Hundeabmeldung, Rassenhund/e, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English