Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn

    • der Hund gestorben ist
    • der Hund abgegeben worden ist
    • der Hund abhandengekommen ist
    • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

    Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

    • Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
    • Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
    • Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Haltung von großen Hunden i. S. d. Landeshundegesetzes muss der örtlichen Ordnungsbehörde gegenüber angezeigt werden. Gefährliche HundeDie Haltung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen ist nur zulässig, sofern eine ördnungsbehördliche Erlaubnis vorliegt. Für eine solche müssen Haltungsvoraussetzungen vorliegen.Anzeige- und MitteilungspflichtenHaltung, Erwerb, Abgabe eines gefährlichen Hundes und die Eigentumsaufgabe hat die Halterin oder der Halter der zuständigen Behörde anzuzeigen, ebenso den Umzug innerhalb des Haltungsortes und den Wegzug an einen anderen Haltungsort sowie das Abhandenkommen und den Tod des Hundes.Anmeldung zur HundesteuerUnabhängig von der ordnungsrechtlichen Anmeldung von Hunden ist die steuerliche Anmeldung für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Größe und Gewicht, verpflichtend. Zur Dienstleistung Hundesteueranmeldung.

    Online-Dienst

    Hundehaltung Abmeldung

    ID: L100002_121848107

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landeshundegesetz und Verkehrsaufklärung

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vorhandene Erlaubnis

    Voraussetzungen

    Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei großen Hunden: Sachkunde, Zuverlässigkeit, fälschungssichere Mikrochipkennzeichnung des Hundes, Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund. Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen: Erlaubnis der zuständigen Behörde, dazu bedarf es der Vollendung des 18. Lebensjahres, Sachkunde, Zuverlässigkeit, in der Lage sein den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen, ausbruchssichere und verhaltensgerechte Unterbringung, Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung, fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes. Bei gefährlichen Hunden zusätzlich: Nachweis eines besonderen privaten Interesses oder Bestehen eines öffentlichen Interesses an der weiteren Haltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei großen Hunden Nach Eingang der Anzeige wird diese auf Vollständigkeit geprüft. Zudem wird ein Gebührenbescheid erlassen. Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen Nach Eingang des vollständigen Antrages wird das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft. Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn alle Haltungsvoraussetzungen erfüllt werden. Eine Überprüfung der Unterbringung vor Ort kann erforderlich sein.

    Fristen

    Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei großen HundenDie Haltungsanzeige hat unmittelbar zu erfolgen.Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter RassenDie Haltungs-Genehmigung muss vor Anschaffung des Hundes vorliegen.

    Kosten

    Keine

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei großen Hunden (Entgegennahme der Anzeige): 25,00€ Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (Entscheidung über einen Antrag auf Erlaubnis): 30,00€ bis 100,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Tierhaltung, Hundesteuermarken, Hundeanmeldung, Listenhund/e, Kampfhund/e, gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde, Hundeabmeldung, Rassenhund/e, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English