Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn

    • der Hund gestorben ist
    • der Hund abgegeben worden ist
    • der Hund abhandengekommen ist
    • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

    Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

    • Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
    • Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
    • Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Regelungen für kleine Hunde Kleine Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes sind Hunde unter 40 cm Widerrist (höchster Punkt der Rückenwirbel, dessen Höhe am Vorderlauf gemessen wird) und unter 20 kg Gewicht. Für die Haltung kleiner Hunde ist weder die Sachkunde noch die Zuverlässigkeit der Halterin beziehungsweise des Halters nachzuweisen. Ebenso ist keine Erlaubnis erforderlich. Eine Anzeige der Hundehaltung über die steuerlichen Pflichten hinaus entfällt. Regelungen für große Hunde Große Hunde sind Hunde über 40 cm Widerrist (höchster Punkt der Rückenwirbel, dessen Höhe am Vorderlauf gemessen wird) oder über 20 kg Gewicht, die nicht als gefährlich eingestuft sind oder nicht zur Gruppe der gefährlichen Hunde bestimmter Rassen gehören. Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich. Die Haltung des Tieres muss aber angezeigt werden. Sofern mehrere Tiere gehalten werden, ist auch dies anzuzeigen. Die Anzeige ist beim Ordnungsamt zu erstatten.

    Online-Dienste

    Haltung gefährlicher Hunde / Hunde bestimmter Rassen

    ID: L100002_123751359

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    Deutsch

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    Haltung kleiner / großer Hunde

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Ordnung und Gewerbe

    Beschreibung

    Sie können uns über die Service Rufnummer 02051/26-2500 oder per E-Mail unter ordnungundgewerbe@velbert.de (Ordnung und Gewerbe) erreichen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Vorhandene Erlaubnis

    Voraussetzungen

    Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Halterin oder der Halter großer Hunde müssen sachkundig und zuverlässig sein.Das Vorliegen der Sachkunde ist durch die Bescheinigung einer anerkannten sachverständigen Person oder Stelle oder aber einer Amtstierärztin oder eines Amtstierarztes bzw. von der Tierärztekammer benannten Tierärztin oder Tierarztes nachzuweisen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Tierärztekammer Nordrhein.Ersatzweise wird auch die dreijährige Haltung eines großen Hundes vor In-Kraft-Treten des Landeshundegesetzes ohne tierschutz- oder ordnungsrechtlich erfasste Vorkommnisse als Nachweis der Sachkunde anerkannt. Als sachkundig gelten zudem: Tierärztinnen und Tierärzte, Jagdscheininhaberinnen und Jagscheininhaber, Personen, die eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung oder zum Handel mit Hunden besitzen, Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer, Personen, die berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt dem Ermessen der Behörde. Die Zuverlässigkeit ist dadurch nachzuweisen, indem ein Führungszeugnis vorgelegt wird, wobei dieses nur dann gefordert wird, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit an bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) 

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landeshundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

    Fristen

    Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jeder Hund ist unabhängig von seiner Klassifizierung zusätzlich beim Steueramt anzumelden. Auf Spielplätzen, Sportplätzen und Schulhöfen gilt nach der Straßenverordnung der Stadt Velbert immer ein Hundeverbot. Hier dürfen Hunde nie mitgenommen werden, weder mit noch ohne Leine. In Wäldern dürfen auch von der Leinenpflicht befreite Hunde bestimmter Rassen außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Die Befreiung erstreckt sich also nur auf die offiziellen Wege.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Tierhaltung, Hundesteuermarken, Hundeanmeldung, Listenhund/e, Kampfhund/e, gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde, Hundeabmeldung, Rassenhund/e, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English