Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn

    • der Hund gestorben ist
    • der Hund abgegeben worden ist
    • der Hund abhandengekommen ist
    • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

    Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

    • Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
    • Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
    • Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDie Haltung von Hunden richtet sich in NRW nach dem Landeshundegesetz NRW. Hiernach werden Hunde in verschiedene Kategorien eingeordnet:Gefährliche Hunde gemäß § 3 LHundG NRWRassen: Pittbull Terrier / American Staffordshire Terrier / Staffordshire Bullterrier / Bullterrier / Kreuzungen vorgenannter Rassen untereinander sowie mit anderen HundenHunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHundG NRWRassen: Alano / American Bulldog / Olde English Bulldog / Bullmastiff / Mastiff / Mastino Espanol / Mastino Napoletano / Fila Brasileiro / Dogo Argentino / Rottweiler / Tosa Inu / Kreuzungen vorgenannter Rassen untereinander sowie mit anderen HundenGroße Hunde gemäß § 11 LHundG NRWRassen/Voraussetzung: größer als 40 cm und / oder schwerer als 20 kg und keine Zugehörigkeit zur Kategorie gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter RassenFür die Haltung eines Hundes der Kategorie "gefährlicher Hund" oder "Hund bestimmter Rasse" benötigt der Halter eine entsprechende Erlaubnis, die nur auf Antrag und bei vorliegen der notwendigen Voraussetzungen erteilt wird. Die Haltung eines "großen Hundes" nach § 11 LHundG NRW ist meldepflichtig und die entsprechenden Unterlagen müssen eingereicht werden, es bedarf jedoch keiner schriftlichen Erlaubnis.Die Haltung von Hunden ist bei der Abteilung 3.4 zur Steuer anzumelden - unabhängig von der Kategorie des Hundes. AbmeldungSobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen.

    Online-Dienst

    Hundehaltung Abmeldung

    ID: L100002_129290184

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Kevelaer wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Vorhandene Erlaubnis

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerZur Haltung eines Hundes gemäß § 3 LHundG NRW - gefährlicher Hund:ausgefüllter und unterschriebener AntragNachweis über Ihre Sachkunde - Nachweis über die bestandene Sachkundeprüfung beim Veterinäramt des Kreises Kleve (Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 02821 / 85 720)Nachweis über die verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung Ihres Hundes - Zu diesem Zweck bitte ich um eine kurze Terminabsprache, damit eine Überprüfung vor Ort durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Wallfahrtsstadt Kevelaer durchgeführt werden kann.Kopie einer gültigen TierhalterhaftpflichtversicherungNachweis über die Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip (keine Tätowierung)Führungszeugnis für behördliche Zwecke (nicht älter als 3 Monate)Nachweis eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses an der HundehaltungZur Haltung eines Hundes gemäß § 10 LHundG NRW - Hund bestimmter Rasse:ausgefüllter und unterschriebener AntragNachweis über Ihre Sachkunde - Nachweis über die bestandene Sachkundeprüfung beim Veterinäramt des Kreises Kleve (Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 02821 / 85 720) oder bei einem anerkannten Sachverständigen/einer anerkannten sachverständigen StelleNachweis über die verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung Ihres Hundes - Zu diesem Zweck bitte ich um eine kurze Terminabsprache, damit eine Überprüfung vor Ort durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Wallfahrtsstadt Kevelaer durchgeführt werden kann.Kopie einer gültigen TierhalterhaftpflichtversicherungNachweis über die Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip (keine Tätowierung)Führungszeugnis für behördliche Zwecke (nicht älter als 3 Monate)Zur Haltung eines Hundes gemäß § 11 LHundG NRW - Großer Hund:ausgefüllter und unterschriebener MeldebogenSachkundenachweis und ZuverlässigkeitTierhalterhaftpflichtversicherung (Kopie des Versicherungsscheines beifügen)Nachweis über die Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip (keine Tätowierung)

    Voraussetzungen

    Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Tierhaltung, Hundesteuermarken, Hundeanmeldung, Listenhund/e, Kampfhund/e, gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde, Hundeabmeldung, Rassenhund/e, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English