Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers
    99110009029002

    Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das zum 01.01.2003 in Kraft getretene LHundG (früher: Landeshundeverordnung) sieht bei bestimmten Hundehaltungen eine besondere Genehmigungspflicht bzw. eine Anzeigeverpflichtung vor.HaltungserlaubnisNach den Vorschriften des LHundG gilt für den Umgang mit Hunden der Rassezugehörigkeit Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen (gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 2 LHundG) und der Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG) Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Braisleiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden eine besondere Erlaubnispflicht.AnzeigepflichtDie Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund) ist der Ordnungsbehörde von der Halterin oder dem Halter schriftlich anzuzeigen. Dabei kommt es nicht auf die Rassezugehörigkeit an.

    Das zum 01.01.2003 in Kraft getretene LHundG (früher: Landeshundeverordnung) sieht bei bestimmten Hundehaltungen eine besondere Genehmigungspflicht bzw. eine Anzeigeverpflichtung vor.
    Haltungserlaubnis
    Nach den Vorschriften des LHundG gilt für den Umgang mit Hunden der Rassezugehörigkeit Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen (gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 2 LHundG) und der Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG) Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Braisleiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden eine besondere Erlaubnispflicht.
    Anzeigepflicht
    Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund) ist der Ordnungsbehörde von der Halterin oder dem Halter schriftlich anzuzeigen. Dabei kommt es nicht auf die Rassezugehörigkeit an.

    Online-Dienst

    Hunde (Haltungserlaubnis und Haltungsanzeige nach dem Landeshundegesetz NRW)

    ID: L100002_163117926

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    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2025

    Technisch geändert am 06.12.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr

    Beschreibung

    Die Abteilung "Allgemeine Gefahrenabwehr" ist grundsätzlich zuständig für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Im Wesentlichen nimmt die Abteilung die folgenden genannten Aufgaben wahr:
    - Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
    (Bei Fragen rund um das Thema PsychKG wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 05251 88-12288 an die zuständigen Sachbearbeiter).
    - Durchführung des Landeshundegesetzes
    - Aufgaben nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz
    - Obdachlosenangelegenheiten
    - Aufnahme von Anzeigen und Erteilung der Genehmigung von Feuerwerken
    - Kampfmittelräumungen (Bomben- und Munitionsfunde)
    - Ordnungsbehördliche Bestattungen
    - Koordinierung von Sicherheitsmaßnahmen bei Großveranstaltungen
    - Illegale Abfallablagerungen
    - Wild- und Jagdschäden

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)

    33102 Paderborn

    Kontakt speichern

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2025

    Technisch geändert am 06.12.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    a) Erlaubnispflichtige Hundehaltungen- schriftlicher Antrag- Nachweis der Volljährigkeit von Halterin oder Halter- Sachkundebescheinigung der amtlichen Tierärztin/des amtlichen Tierarztes- Zuverlässigkeitsnachweis durch Führungszeugnis- Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Tieres- Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 EUR/Personenschäden, 250.000 EUR/sonstige Schäden)- Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (durch die Tierärztin/ den Tierarzt)b) Anzeigepflichtige Hundehaltungen- schriftliche Haltungsanzeige- Sachkundenachweis- Erklärung zur Zuverlässigkeit - Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 EUR/Personenschäden, 250.000 EUR/sonstige Schäden)- Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (durch die Tierärztin/ den Tierarzt)Die genannten Unterlagen und Nachweise sind regelmäßig beizubringen. Im Einzelfall können auf Grund besonderer Bestimmungen zusätzliche Dokumente erforderlich bzw. einzelne Nachweise entbehrlich sein. Eine Verlängerung der Haltungserlaubnis können Sie online unter "Weiterführende Informationen" beantragen.

    a) Erlaubnispflichtige Hundehaltungen
    - schriftlicher Antrag
    - Nachweis der Volljährigkeit von Halterin oder Halter
    - Sachkundebescheinigung der amtlichen Tierärztin/des amtlichen Tierarztes
    - Zuverlässigkeitsnachweis durch Führungszeugnis
    - Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Tieres
    - Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 EUR/Personenschäden, 250.000 EUR/sonstige Schäden)
    - Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (durch die Tierärztin/ den Tierarzt)
    b) Anzeigepflichtige Hundehaltungen
    - schriftliche Haltungsanzeige
    - Sachkundenachweis
    - Erklärung zur Zuverlässigkeit
    - Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 EUR/Personenschäden, 250.000 EUR/sonstige Schäden)
    - Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (durch die Tierärztin/ den Tierarzt)
    Die genannten Unterlagen und Nachweise sind regelmäßig beizubringen. Im Einzelfall können auf Grund besonderer Bestimmungen zusätzliche Dokumente erforderlich bzw. einzelne Nachweise entbehrlich sein.

    Eine Verlängerung der Haltungserlaubnis können Sie online unter "Weiterführende Informationen" beantragen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 11 LHundG NRW (Landeshundegesetz für NRW)

    § 11 LHundG NRW (Landeshundegesetz für NRW)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verpflichtung zur Einholung der Haltungserlaubnis oder Vorlage der Haltungsanzeige Erlaubnis- und anzeigepflichtig sind natürliche Personen, die den Hund halten. Hundehalterin oder Hundehalter im Sinne der Vorschriften des LHundG ist, wer nicht nur vorübergehend die tatsächliche Bestimmungsmacht über den Hund hat.An dieser Stelle finden Sie auch das Formular zur Hundesteueranmeldung/-abmeldung, mit dem Sie Ihren Hund sowohl für die Hundesteuer anmelden als auch gleichzeitig die Haltungsanzeige erstatten können.
    Verpflichtung zur Einholung der Haltungserlaubnis oder Vorlage der Haltungsanzeige Erlaubnis- und anzeigepflichtig sind natürliche Personen, die den Hund halten. Hundehalterin oder Hundehalter im Sinne der Vorschriften des LHundG ist, wer nicht nur vorübergehend die tatsächliche Bestimmungsmacht über den Hund hat.An dieser Stelle finden Sie auch das Formular zur Hundesteueranmeldung/-abmeldung, mit dem Sie Ihren Hund sowohl für die Hundesteuer anmelden als auch gleichzeitig die Haltungsanzeige erstatten können.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 27.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024