Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers
Beschreibung
Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle
Das zum 01.01.2003 in Kraft getretene LHundG (früher: Landeshundeverordnung) sieht bei bestimmten Hundehaltungen eine besondere Genehmigungspflicht bzw. eine Anzeigeverpflichtung vor.
Haltungserlaubnis
Nach den Vorschriften des LHundG gilt für den Umgang mit Hunden der Rassezugehörigkeit Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen (gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 2 LHundG) und der Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG) Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Braisleiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden eine besondere Erlaubnispflicht.
Anzeigepflicht
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund) ist der Ordnungsbehörde von der Halterin oder dem Halter schriftlich anzuzeigen. Dabei kommt es nicht auf die Rassezugehörigkeit an.
Online-Dienst
Hunde (Haltungserlaubnis und Haltungsanzeige nach dem Landeshundegesetz NRW)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr
Beschreibung
Die Abteilung "Allgemeine Gefahrenabwehr" ist grundsätzlich zuständig für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Im Wesentlichen nimmt die Abteilung die folgenden genannten Aufgaben wahr:
- Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
(Bei Fragen rund um das Thema PsychKG wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 05251 88-12288 an die zuständigen Sachbearbeiter).
- Durchführung des Landeshundegesetzes
- Aufgaben nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz
- Obdachlosenangelegenheiten
- Aufnahme von Anzeigen und Erteilung der Genehmigung von Feuerwerken
- Kampfmittelräumungen (Bomben- und Munitionsfunde)
- Ordnungsbehördliche Bestattungen
- Koordinierung von Sicherheitsmaßnahmen bei Großveranstaltungen
- Illegale Abfallablagerungen
- Wild- und Jagdschäden
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle
a) Erlaubnispflichtige Hundehaltungen
- schriftlicher Antrag
- Nachweis der Volljährigkeit von Halterin oder Halter
- Sachkundebescheinigung der amtlichen Tierärztin/des amtlichen Tierarztes
- Zuverlässigkeitsnachweis durch Führungszeugnis
- Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Tieres
- Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 EUR/Personenschäden, 250.000 EUR/sonstige Schäden)
- Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (durch die Tierärztin/ den Tierarzt)
b) Anzeigepflichtige Hundehaltungen
- schriftliche Haltungsanzeige
- Sachkundenachweis
- Erklärung zur Zuverlässigkeit
- Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 EUR/Personenschäden, 250.000 EUR/sonstige Schäden)
- Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (durch die Tierärztin/ den Tierarzt)
Die genannten Unterlagen und Nachweise sind regelmäßig beizubringen. Im Einzelfall können auf Grund besonderer Bestimmungen zusätzliche Dokumente erforderlich bzw. einzelne Nachweise entbehrlich sein.
Eine Verlängerung der Haltungserlaubnis können Sie online unter "Weiterführende Informationen" beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle
§ 11 LHundG NRW (Landeshundegesetz für NRW)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen