Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers
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    Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zuständige Behörden für das Landeshundegesetz sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet. Für das Halten von gefährlichen Hunden gemäß § 3 und von Hunden bestimmter Rassen gemäß § 10 sowie deren Kreuzungen ist eine Erlaubnis der Ordnungsämter erforderlich.

    Die Haltung eines großen Hundes gemäß § 11 (Gewicht mindestens 20kg oder Widerristhöhe von mindestens 40cm) müssen Sie beim Ordnungsamt anzeigen. Um diese Hunde halten zu dürfen, benötigten Sie die erforderliche Sachkunde. Der Nachweis ist durch einen Sachkundetest zu erbringen.

    Des Weiteren sind Sie als Halter*in eines großen Hundes verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen und ihn durch einen Mikrochip kennzeichnen zu lassen.

    Informationen zum Landeshundegesetz finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

    Zuständige Behörden für das Landeshundegesetz sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet. Für das Halten von gefährlichen Hunden gemäß § 3 und von Hunden bestimmter Rassen gemäß § 10 sowie deren Kreuzungen ist eine Erlaubnis der Ordnungsämter erforderlich. Die Haltung eines großen Hundes gemäß § 11 (Gewicht mindestens 20kg oder Widerristhöhe von mindestens 40cm) müssen Sie beim Ordnungsamt anzeigen. Um diese Hunde halten zu dürfen, benötigten Sie die erforderliche Sachkunde. Der Nachweis ist durch einen Sachkundetest zu erbringen. Des Weiteren sind Sie als Halter*in eines großen Hundes verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen und ihn durch einen Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Informationen zum Landeshundegesetz finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

    Online-Dienst

    Anmeldung eines großen Hundes

    ID: L100002_123547627

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2024

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2024

    Technisch geändert am 21.06.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle

    • Anmeldevordruck "20/40-Hunde"
    • Nachweis Mikrochipnummer
    • Sachkundenachweis
    • Nachweis Hundehaftpflichtversicherung
    Anmeldevordruck "20/40-Hunde" Nachweis Mikrochipnummer Sachkundenachweis Nachweis Hundehaftpflichtversicherung

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)

    Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 27.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024