Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers
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    Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Information zum Landeshundegesetz NRW Das Landeshundegesetz unterscheidet drei Kategorien von Hunden und legt für jede Kategorie unterschiedliche Anforderungen an die Haltung fest: Gefährliche Hunde -§ 3 LHundG a) Hunde folgender Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden b) Hunde, die sich nach Feststellung des amtlichen Tierarztes als gefährlich erwiesen haben (unabhängig von der Rasse) Voraussetzungen für die Haltung: Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamtes. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Halter das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, die erforderliche Sachkunde (Nachweis durch amtlichen Tierarzt der Veterinärabteilung) und Zuverlässigkeit besitzt, in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen, eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung sicherstellt, eine besondere Haftpflichtversicherung nachweist und den Hund mit Mikrochip hat kennzeichnen lassen. Für diese Hunde gilt eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht, von der man den Hund durch erfolgreiche Teilnahme an einer Verhaltensprüfung bei der Veterinärabteilung befreien lassen kann. Befreiungen der unter b) genannen Hunde sind nicht möglich. Hunde bestimmter Rassen -§ 10 LHundG Rottweiler, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Alano, und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Wer einen Hund dieser Rasse hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamtes. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Halter das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, die erforderliche Sachkunde (Nachweis durch einen amtlichen Tierarzt der Veterinärabteilung oder durch einen anerkannten Sachverständigen) und Zuverlässigkeit besitzt, in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen, eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung sicherstellt, eine besondere Haftpflichtversicherung nachweist und den Hund mit Mikrochip hat kennzeichnen lassen. Für diese Hunde gilt eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht, von der man den Hund durch erfolgreiche Teilnahme an einer Verhaltensprüfung bei der Veterinärabteilung oder einer sonstigen anerkannten sachverständigen Stelle (Sachverständigenliste unter https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/agrar/dok/sachverstaendige_lhundg_nrw.pdf) befreien lassen kann. Große Hunde = Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg (sofern nicht bereits eine der o.g. Kategorien zutrifft) Voraussetzungen für die Haltung: Zuverlässigkeit Sachkunde des Hundehalters (Sachkundebescheinigung durch anerkannte Stellen ((Sachverständigenliste unter https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/agrar/dok/sachverstaendige_lhundg_nrw.pdf) oder durch von der Tierärztekammer benannte Tierärztinnen/Tierärzte Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip. Anzeige der Hundehaltung beim Ordnungsamt. Für alle genannten Hunde gilt Leinenzwang innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Wegen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Für Landkreis Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis

    Typisierung

    4

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024
    Technisch geändert am 27.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 02.10.2024