Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle
Als Hundehalter benötigt man laut Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) einen Sachkundenachweis. Dies gilt für folgenden Fälle:
- Gefährliche Hunde:
Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
-> Prüfung beim Veterinäramt - Hunde bestimmter Rassen:
Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
-> Prüfung beim Veterinäramt - Große Hunde:
Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen
-> Prüfung beim praktischen Tierarzt
Online-Dienst
Sachkundenachweis für Hundehalter/innen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02271 83-13919
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis
- Zahlungsnachweis über die Gebühren
Voraussetzungen
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Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung im Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises ist aufgrund gesetzlicher Regelung ausschließlich Antragstellerinnen und Antragstellern mit Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis vorbehalten.
Handlungsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen