Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

    Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

    Besitzen Sie einen großen Hund (Widerristhöhe mindestens 40 cm oder Gewicht mindestens 20 kg), einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimter Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander, so müssen Sie beim zuständigen Veterinäramt eine Sachkundeprüfung ablegen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Halter von Hunden haben nach dem Landeshundegesetz NRW Folgendes beachten: 

    • Folgende Hunde sind als gefährliche Hunde eingestuft:
    • a) Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und Kreuzungen mit anderen Hunden
    • b) Hunde, die sich im Einzelfall durch Beißvorfälle oder andere Vorfälle als gefährlich erwiesen haben.
    • Die Haltung dieser Hunde ist erlaubnispflichtig.
    • Ebenfalls erlaubnispflichtig ist die Haltung von Hunden der Rassen Alano - American Bulldog - Bullmastiff - Mastiff - Mastino Espanol - Mastino Napoletano - Fila Brasilero - Dogo Argentino - Rottweiler - Tosa Inu - sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
    • Eine der Voraussetzung zur Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung dieser Hunde ist der Nachweis der Sachkunde.
    • Für die sogenannten "großen" Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, gilt Folgendes:
    • Meldung bei der örtlichen Ordnungsbehörde
    • Nachweis über das Bestehen einer Hundehaftpflichtversicherung
    • Nachweis der Kennzeichnung mit einem Mikrochip
    • Nachweis über die Sachkunde
    • Grundsätzlich ist in allen Fällen das Veterinäramt für die Abnahme der Sachkundeprüfung zuständig.
    • Im Falle gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen muss der Sachkundenachweis in der Regel bereits vor Beginn der Haltung erbracht werden.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alle Hunde: Anmelden wegen SteuerpflichtAlle Hunde müssen wegen der Steuerpflicht angemeldet werden. Weitere Infos und zuständige Einrichtungen. Zusätzlich: Große Hunde melden (§ 11 Absatz 1 Landeshundegesetz) Große Hunde müssen nicht nur wegen der Steuerpflicht, sondern auch beim Ordnungsamt gemeldet werden. Große Hunde (40/20) sind nach dem Landeshundegesetz (PDF) Hunde, die eine Widerristhöhe von 40 cm haben oder Hunde, die schwerer als 20 kg sind Beispiele: Schäferhund, Labrador, Golden Retriever, Dobermann Voraussetzungen zur Haltung eines Großen Hundes Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt (siehe unten) unter Vorlage folgender Unterlagen: Sachkundenachweis durch Bescheinigung eines von der Tierärztekammer Nordrhein autorisierten Tierarzt Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle Vorlage des Jagdscheins Nachweis (Kaufvertrag oder tierärztliche Bescheinigung), dass mindestens seit dem 1.1.2000 durchgängig ein großer Hund gehalten wurde unter gleichzeitiger Erklärung des Hundehalters, dass es während dieser Zeit zu keinerlei tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist Nachweis einer bestehenden Tierhaftpflichtversicherung unter Angabe der Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (Mikrochip-Implantation erfolgt durch den Tierarzt Impfpass des Hundes mit Angabe von Rasse, Name, Geburtsdatum, Fellfarbe, Größe, Gewicht und Beginn der Hundehaltung Zuständige Einrichtung für Große HundeAachen-MitteBrand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster / Walheim, Laurenberg, Richterich Zusätzlich: Gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Absatz 1 Landeshundegesetz) meldenGefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen müssen nicht nur beim FB 22, sondern auch beim Ordnungsamt gemeldet werden. Diese Hunde sind nach dem Landeshundegesetz (PDF) Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Stafffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler, American Bulldog, Alano, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Tosa Inu und alle Kreuzungen mit diesen Rassen (z.B. Rottweiler-Mix). Für diese Hunde gelten besondere Einschränkungen, z.B. Erlaubnis des Ordnungsamtes vor der Anschaffung, solange keine Verhaltensprüfung absolviert wurde, immer mit Maulkorb und Leine. 1. Haltungserlaubnis beantragenVor Anschaffung eines gefährlichen Hundes bzw. eines Hundes bestimmter Rasse (§ 10 Absatz 1 Landeshundegesetz) ist beim zuständigen Ordnungsamt die Haltungserlaubnis zu beantragen. Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig: Personalausweis Führungszeugnis 2. SachkundeprüfungIst die Zuverlässigkeit des zukünftigen Halters anhand des Führungszeugnisses nachgewiesen, muss beim Ordnungsamt die Sachkundeprüfung abgelegt werden. Unterlagen zur Vorbereitung auf diese Prüfung werden bei der ersten Vorsprache ausgehändigt. 3. Mikrochip-Kennzeichnung, Versicherungsnachweis, Prüfung vor OrtNach erfolgreicher Sachkundeprüfung, muss Folgendes vorgelegt werden: Nachweis über die Mikrochip-Kennzeichnung Versicherungsnachweis Dann prüft das Ordnungsamt vor Ort, ob der Hund ausbruchsicher und verhaltensgerecht untergebracht wird. Erst dann kann die Haltungserlaubnis erteilt und der Hund angeschafft werden. Zuständige Einrichtung für gefährliche Hunde bzw. für Hunde bestimmter Rassen Aachen-MitteBrand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster / Walheim, Laurenberg, Richterich Fragen zur Einschätzung von diesen Hunden beantwortet auch das Veterinäramt. Anleinpflichten Für alle gilt: Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von Ihnen keine Gefahr über Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht (§ 2 Abs. 1 LHundG) Hunde sind anzuleinen in Fußgängerzonen und vergleichbaren Bereichen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 LHundG) in Park-, Garten- und Grünanlagen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 LHundG und § 3 Abs. 3 Aachener Straßenverordnung) bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten u.ä. (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LHundG) in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 LHundG) Auf Kinderspielplätzen und Friedhöfen ist nur Blinden das Mitführen von Blindenhunden gestattet (§ 3 Abs. 3 Aachener Straßenverordnung) Zusätzliche Anleinpflicht für "Große Hunde"Große Hunde sind innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. Bürgerbeschwerden wegen Hunden, die nicht angeleint sind, oder BeißvorfällenBitte schriftliche Beschwerde an das Ordnungsamt. Angabe von Sachverhalt, Zeit und Ort des Vorfalls Was ist wann und wo passiert? Wer ist der Verursacher, gfls. Personenbeschreibung? Name und Anschrift des Beschuldigten Name und Anschrift der Zeugen Zuständige Einrichtung siehe oben Kosten Entgegennahme der Anzeige der Hundehaltung 25,00 EURErteilung einer Ausnahmegenehmigung der Maulkorb- und Leinenbefreiung 25,00 EURErlaubniserteilung zur Haltung eines "gefährlichen Hundes" 100,00 EURErlaubniserteilung bei Übernahme eines "gefährlichen Hundes" aus dem Tierheim 45,00 EUR

    Online-Dienst

    Landeshundegesetz (Meldung von Hunden beim Ordnungsamt)

    ID: L100002_124766963

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Laurensberg: Allgemeine / besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Allgemeine/ besondere Ordnungs- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf

    Beschreibung

    Das Bezirksamt Eilendorf der Stadt Aachen bietet Ihnen ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen. Ihre Terminbuchung Melde- und Passangelegenheiten, Bewohnerparken, Führungszeugnisse u.v.m. Bitte nehmen Sie Ihren Termin pünktlich wahr und planen Sie Ihre Anreise großzügig. Bei Verspätungen von mehr als fünf Minuten ist eine Bedienung des Termins nicht mehr möglich. Bitte kommen Sie nur vorbei, wenn Sie gesund sind. Sagen Sie Ihren Termin ab, wenn Sie diesen nicht wahrnehmen können. OnlineEs werden täglich, je nach Verfügbarkeit, noch zusätzliche tagesaktuelle Termine für den Bürger*innenservice online freigeschaltet, sodass kurzfristige Anliegen innerhalb weniger Tage bedient werden können. Ihr Termin im Bezirksamt Eilendorf Telefonisch Termin-Hotline +49 241 432-1234 Servicecenter Call Aachen +49 241 432-0 Biometrie-Terminal für PassbilderIn allen Bezirksämtern, im Bürger*innenservice Bahnhofplatz und Katschhof stehen Biometrie-Terminals, mit denen ein biometrisches Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke für Personalausweis und Reisepass schnell und digital erstellt werden können. Unser ServiceversprechenWir möchten Ihnen einen kundenfreundlichen Service bieten. Sollten Sie Anregungen oder Beschwerden haben, können Sie gerne direkt mit uns in Kontakt treten Tel.: +49 241 432-8209 oder per Mail an bezirksamt.eilendorf@mail.aachen.de.

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-8299

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    E-Mail: bezirksamt.eilendorf@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe-und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen

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    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

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    Fax: 0241 432-8399

    Telefon Festnetz: 0241 432-8330

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

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    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (Aachen-Mitte)

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    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Die Haltung von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und von großen Hunden setzt voraus, dass bestimmte Voraussetzungen, u.a. die Sachkunde nachgewiesen werden.
    • Bei der Sachkundeprüfung gegenüber dem Veterinäramt sind ausreichende theoretische Kenntnisse nachzuweisen über
    • 1. Sozial- und Ausdrucksverhalten des Hundes, rassespezifische Eigenschaften (insbesondere Abstammung, Körperbau, Körpersprache),
    • 2. Haltung, Ernährung, Biologie sowie allgemeine Pflege/Hygiene von Hunden,
    • 3. Erkennen und Beurteilen typischer Gefahrensituationen mit Hunden,
    • 4. Lernverhalten und Ausbildung des Hundes sowie
    • 5. Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3, 4 Abs. 1, 6 Abs. 2, 10 Abs. 1  sowie § 11 Abs. 1 und 2 Landeshundegesetz NRW

    § 1 Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz NRW


     

    Verfahrensablauf

    Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ist - im Fall eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse bereits vor Beginn der Haltung - beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu beantragen. Dieses teilt der antragstellenden Person den Termin für die Sachkundeprüfung unter Benennung des Prüfungsortes mit. Die erforderliche Sachkunde ist im Rahmen eines Fachgesprächs unter Beteiligung der beamteten Tierärztin oder des beamteten Tierarztes und erforderlichenfalls sachverständiger Dritter oder in einem vergleichbaren schriftlichen Verfahren  (Sachkundeprüfung) zu ermitteln.

    Ergibt die Sachkundeprüfung, dass die antragstellende Person die erforderliche Sachkunde besitzt, erhält sie vom Veterinäramt eine Sachkundebescheinigung. Ergibt die Prüfug, dass die Person die erforderliche Sachkunde nicht besitzt, kann die Sachkundeprüfung einmal wiederholt werden. Der Zeitraum bis zur Wiederholungsprüfung soll zwei Monate nicht überschreiten. Ergibt auch die Wiederholungsprüfung, dass die Person die erforderliche Sachkunde nicht besitzt, teilt das Veterinäramt dies der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde mit.

    Kosten

    EUR 40 (Befreiungen Nein; Ermäßigungen EUR 20 in Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Obligatorisch ist die Sachkundeprüfung beim Veterinäramt nur als Voraussetzung für die Haltung gefährlicher Hunde. Für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen kann der Nachweis auch gegenüber anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erbracht werden (§ 10 Abs. 3 LHundG NRW, § 1 Abs. 4 DVO LHundG NRW)

    Für die Haltung großer Hunde kann der Nachweis außer durch Sachverständige auch von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden (§ 11 Abs. 3 LHundG NRW)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gefährliche Hunde, Sachkundeprüfung Hundehalter, Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen, Sachkundeprüfung Hundebesitzer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de