Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers
    99110009029002

    Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer einen erlaubnispflichtigen Hund halten oder ausführen möchte, ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) dazu verpflichtet, im Vorfeld die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies gilt für die Hunderassen nach den §§ 3 und 10 LHundG NRW. Zum Nachweis der Sachkunde können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung eine schriftliche Prüfung ablegen.

    Dies gilt für die Hunderassen nach den §§ 3 und 10 LHundG NRW, hierzu zählen Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Bullterrrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie
    Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander.

    Über die Notwendigkeit einer Sachkundebescheinigung bei Kreuzungen der o. g. Rassen mit anderen Hunden entscheidet das Ordnungsamt Ihres Wohnortes.

    Bitte beachten Sie: Für das Halten eines großen Hundes im Sinne des § 11 LHundG NRW (Hund der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht) genügt ein Sachkundenachweis für das Halten großer Hunde, den Sie in einer niedergelassenen Tierarztpraxis erbringen können.

    Wer einen erlaubnispflichtigen Hund halten oder ausführen möchte, ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) dazu verpflichtet, im Vorfeld die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies gilt für die Hunderassen nach den §§ 3 und 10 LHundG NRW. Zum Nachweis der Sachkunde können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung eine schriftliche Prüfung ablegen.Dies gilt für die Hunderassen nach den §§ 3 und 10 LHundG NRW, hierzu zählen Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Bullterrrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander. Über die Notwendigkeit einer Sachkundebescheinigung bei Kreuzungen der o. g. Rassen mit anderen Hunden entscheidet das Ordnungsamt Ihres Wohnortes.Bitte beachten Sie: Für das Halten eines großen Hundes im Sinne des § 11 LHundG NRW (Hund der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht) genügt ein Sachkundenachweis für das Halten großer Hunde, den Sie in einer niedergelassenen Tierarztpraxis erbringen können.

    Online-Dienst

    Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

    ID: L100002_121729309

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    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 12.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    39/3 Verwaltung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00; Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 10.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sachkundebescheinigung für Hunde - Personen

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    39/3 Verwaltung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

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    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 16:30Dienstag: 08:30 - 16:30Mittwoch: 08:30 - 16:30Donnerstag: 08:30 - 16:30Freitag: 08:30 - 12:30; Montag: 08:30 - 16:30Dienstag: 08:30 - 16:30Mittwoch: 08:30 - 16:30Donnerstag: 08:30 - 16:30Freitag: 08:30 - 12:30

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2026

    Technisch geändert am 06.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis

    Personalausweis

    Kosten

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    • Sachkundeprüfung nach § 6 LHundG NRW: 80,00€
    Sachkundeprüfung nach § 6 LHundG NRW: 80,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 27.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024