Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers
    99110009029002

    Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hunde bestimmter Rassen sind gem. § 10 LHundG NRW Hunde der Rassen

    • Alano
    • American Bulldog
    • Bullmastiff
    • Mastiff
    • Mastino Espanol
    • Mastino Napoletano
    • Fila Brasileiro
    • Dogo Argentino
    • Rottweiler
    • Tosa Inu
    • deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

    Wer einen Hund bestimmter Rassen hält oder halten möchte, bedarf vor Erwerb des Hundes einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis (§ 4 LHundG NRW).

    Erlaubnis für die Haltung eines Hundes bestimmter Rassen:

    Die Ausstellung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Sie wird dem/der Hundehalter/in nur erteilt, wenn

    • er/sie das 18. Lebensjahr vollendet hat
    • er/sie die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt
    • er/sie in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
    • sichergestellt ist, dass der Hund ausbruchsicher und verhaltensgerecht untergebracht wird
    • eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 250.000 Euro für sonstige Schäden abgeschlossen und aufrechterhalten wird (Versicherungsschein als Nachweis)
    • der Hund fälschungssicher gekennzeichnet (Mikrochip) ist

    Bitte führen Sie die Erlaubnis stets mit sich. So können Sie bei Bedarf unmittelbar belegen, dass Sie im Besitz der Erlaubnis sind und die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen hierfür erfüllt haben.

    Eine weitere Aufsichtsperson neben dem/der Hundehalter/in muss ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie von ihrer körperlichen Konstitution her in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen.

    Besondere Pflichten für den Umgang mit Hunden bestimmter Rassen:

    Für Hunde bestimmter Rassen besteht außerhalb befriedeten Besitztums eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Dies gilt z. B. auch für Mehrfamilienhäuser auf deren Zuwegungen, in Fluren, Aufzügen und Treppenhäusern. Die Kombination aus Leine (max. 1,50 m lang) und Halsband bzw. Brustgeschirr muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann.

    Das gleichzeitige Ausführen von mehreren Hunden, die einer Erlaubnis bedürfen, ist nicht zulässig.

    Eine Befreiung von der generellen Leinen- und/oder Maulkorbpflicht kann beim Ordnungsamt unter Vorlage einer Bescheinigung des Veterinäramtes über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung beantragt werden. Im Falle einer Befreiung sind dann für das Ausführen des Hundes die gleichen Pflichten zu berücksichtigen wie beim „großen“ Hund im Sinne des § 11 LHundG.

    Hunde bestimmter Rassen sind gem. § 10 LHundG NRW Hunde der Rassen Alano American Bulldog Bullmastiff Mastiff Mastino Espanol Mastino Napoletano Fila Brasileiro Dogo Argentino Rottweiler Tosa Inu deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Wer einen Hund bestimmter Rassen hält oder halten möchte, bedarf vor Erwerb des Hundes einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis (§ 4 LHundG NRW). Erlaubnis für die Haltung eines Hundes bestimmter Rassen: Die Ausstellung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Sie wird dem/der Hundehalter/in nur erteilt, wenn er/sie das 18. Lebensjahr vollendet hat er/sie die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt er/sie in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen sichergestellt ist, dass der Hund ausbruchsicher und verhaltensgerecht untergebracht wird eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 250.000 Euro für sonstige Schäden abgeschlossen und aufrechterhalten wird (Versicherungsschein als Nachweis) der Hund fälschungssicher gekennzeichnet (Mikrochip) ist Bitte führen Sie die Erlaubnis stets mit sich. So können Sie bei Bedarf unmittelbar belegen, dass Sie im Besitz der Erlaubnis sind und die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen hierfür erfüllt haben. Eine weitere Aufsichtsperson neben dem/der Hundehalter/in muss ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie von ihrer körperlichen Konstitution her in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen. Besondere Pflichten für den Umgang mit Hunden bestimmter Rassen: Für Hunde bestimmter Rassen besteht außerhalb befriedeten Besitztums eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Dies gilt z. B. auch für Mehrfamilienhäuser auf deren Zuwegungen, in Fluren, Aufzügen und Treppenhäusern. Die Kombination aus Leine (max. 1,50 m lang) und Halsband bzw. Brustgeschirr muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Das gleichzeitige Ausführen von mehreren Hunden, die einer Erlaubnis bedürfen, ist nicht zulässig. Eine Befreiung von der generellen Leinen- und/oder Maulkorbpflicht kann beim Ordnungsamt unter Vorlage einer Bescheinigung des Veterinäramtes über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung beantragt werden. Im Falle einer Befreiung sind dann für das Ausführen des Hundes die gleichen Pflichten zu berücksichtigen wie beim "großen" Hund im Sinne des § 11 LHundG.

    Online-Dienste

    Ordnungsbehördliche Anzeige von Hunden bestimmter Rassen

    ID: L100002_123187663

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ordnungsbehördliche Anzeige von „gefährlichen“ Hunden

    ID: L100002_123187669

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    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche Ordnungsangelegenheiten Gewerbewesen Märkte Verkehrsregelung und -lenkung Überwachung des ruhenden Verkehrs Statistik und Wahlen Personenstandswesen Bürgerbüro Friedhofs- und Bestattungswesen Brandbekämpfung und Bevölkerungsschutz Brandschutz Soziale Einrichtungen für Wohnungslose, Aussiedler, Asylbewerber

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2025

    Technisch geändert am 29.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche

    • Ordnungsangelegenheiten
    • Gewerbewesen
    • Märkte
    • Verkehrsregelung und -lenkung
    • Überwachung des ruhenden Verkehrs
    • Statistik und Wahlen
    • Personenstandswesen
    • Bürgerbüro
    • Friedhofs- und Bestattungswesen
    • Brandbekämpfung und Bevölkerungsschutz
    • Brandschutz
    • Soziale Einrichtungen für Wohnungslose, Aussiedler, Asylbewerber

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 15.07.2025

    Technisch geändert am 15.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die nachfolgenden Unterlagen sind bei der Antragsstellung beizufügen, um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung zu ermöglichen:

    • den Sachkundenachweise über das Führen eines Hundes bestimmer Rassen erhalten Sie gegen Ablage der entsprechenden Prüfung beim Rhein-Kreis Neuss. Mehr Informationen zum Erhalt des Sachkundenachweises erhalten Sie hier auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss.
    • Nachweis über eine abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 250.000 Euro für sonstige Schäden. Die Versicherung ist nach der Erlaubniserteilung weiter aufrechtzuerhalten, sodass Schäden im Versicherungsfall abgedeckt sind.
    • Nachweis über die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
    Die nachfolgenden Unterlagen sind bei der Antragsstellung beizufügen, um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung zu ermöglichen: den Sachkundenachweise über das Führen eines Hundes bestimmer Rassen erhalten Sie gegen Ablage der entsprechenden Prüfung beim Rhein-Kreis Neuss. Mehr Informationen zum Erhalt des Sachkundenachweises erhalten Sie hier auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss. Nachweis über eine abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 250.000 Euro für sonstige Schäden. Die Versicherung ist nach der Erlaubniserteilung weiter aufrechtzuerhalten, sodass Schäden im Versicherungsfall abgedeckt sind. Nachweis über die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erlaubnis für die Haltung eines Hundes bestimmter Rassen wird dem/der Hundehalter/in nur erteilt, wenn

    • er/sie das 18. Lebensjahr vollendet hat
    • er/sie die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt
    • er/sie in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
    • sichergestellt ist, dass der Hund ausbruchsicher und verhaltensgerecht untergebracht wird
    • eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 250.000 Euro für sonstige Schäden abgeschlossen und aufrechterhalten wird (Versicherungsschein als Nachweis)
    • der Hund fälschungssicher gekennzeichnet (Mikrochip) ist
    Die Erlaubnis für die Haltung eines Hundes bestimmter Rassen wird dem/der Hundehalter/in nur erteilt, wenn er/sie das 18. Lebensjahr vollendet hat er/sie die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt er/sie in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen sichergestellt ist, dass der Hund ausbruchsicher und verhaltensgerecht untergebracht wird eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 250.000 Euro für sonstige Schäden abgeschlossen und aufrechterhalten wird (Versicherungsschein als Nachweis) der Hund fälschungssicher gekennzeichnet (Mikrochip) ist

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 4, 10 Landeshundegesetz NRW

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die An- und Abmeldung der Hundesteuer nutzen Sie bitte das hinterlegte Formular unter der Dienstleistung Hundehaltung - An- und Abmeldung eines Hundes für die Hundesteuer und ordnungsbehördliche Anzeige eines Hundes
    Für die An- und Abmeldung der Hundesteuer nutzen Sie bitte das hinterlegte Formular unter der Dienstleistung Hundehaltung - An- und Abmeldung eines Hundes für die Hundesteuer und ordnungsbehördliche Anzeige eines Hundes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 27.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024