Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers
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    Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer einen erlaubnispflichtigen Hund halten oder ausführen möchte, ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) dazu verpflichtet, im Vorfeld die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies gilt für die Hunderassen nach den §§ 3 und 10 LHundG NRW. Zum Nachweis der Sachkunde können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung eine schriftliche Prüfung im Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit ablegen.

    Bitte beachten Sie: Für das Halten eines großen Hundes im Sinne des § 11 LHundG NRW genügt ein Sachkundenachweis für das Halten großer Hunde, den Sie in einer niedergelassenen Tierarztpraxis erbringen können.

    Bitte klicken Sie für die Terminvereinbarung unten auf den roten Button "Online Terminvereinbarung".

    Ansprechpartner bei Rückfragen sind Herr Lingen (Tel. 02161 - 25 2845) und Frau Senden (Tel. 02161 - 28 2850).

    Bitte beachten Sie, dass das übrige Erlaubnisverfahren zur Haltung erlaubnispflichtiger Hunde in der Stadt Mönchengladbach durch das Ordnungsamt abgewickelt wird. Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Sachbearbeiterinnen Frau Steffes (Tel. 02161 - 25 6248) oder Frau Krömer (Tel. 02161 - 25 6243).

    Für welche Hunde die Sachkundeprüfung in Betracht kommt sowie weitere Informationen zum Verfahren, zu den Rechtsgrundlagen und zu den Kosten erhalten Sie hier.

    Wer einen erlaubnispflichtigen Hund halten oder ausführen möchte, ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) dazu verpflichtet, im Vorfeld die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies gilt für die Hunderassen nach den §§ 3 und 10 LHundG NRW. Zum Nachweis der Sachkunde können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung eine schriftliche Prüfung im Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit ablegen. Bitte beachten Sie: Für das Halten eines großen Hundes im Sinne des § 11 LHundG NRW genügt ein Sachkundenachweis für das Halten großer Hunde, den Sie in einer niedergelassenen Tierarztpraxis erbringen können. Bitte klicken Sie für die Terminvereinbarung unten auf den roten Button "Online Terminvereinbarung". Ansprechpartner bei Rückfragen sind Herr Lingen (Tel. 02161 - 25 2845) und Frau Senden (Tel. 02161 - 28 2850). Bitte beachten Sie, dass das übrige Erlaubnisverfahren zur Haltung erlaubnispflichtiger Hunde in der Stadt Mönchengladbach durch das Ordnungsamt abgewickelt wird. Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Sachbearbeiterinnen Frau Steffes (Tel. 02161 - 25 6248) oder Frau Krömer (Tel. 02161 - 25 6243). Für welche Hunde die Sachkundeprüfung in Betracht kommt sowie weitere Informationen zum Verfahren, zu den Rechtsgrundlagen und zu den Kosten erhalten Sie hier.

    Online-Dienst

    Sachkundeprüfungen nach § 6 LHundG NRW (gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen)

    ID: L100002_123418817

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2024

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Tiergesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Mevissenhof 42

    41068 Mönchengladbach

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2024

    Technisch geändert am 18.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für das Ablegen der Sachkundeprüfung nach § 6 LHundG NRW wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW derzeit eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 80,00 € erhoben.

    Für das Ablegen der Sachkundeprüfung nach § 6 LHundG NRW wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW derzeit eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 80,00 € erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 27.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024