Hundehaltung Meldung

    Hundehaltung Meldung

    Halten Sie einen großen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen Hund, der als gefährlich eingestuft ist, so sind Sie verpflichtet, diesen bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) zu melden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    • Jede Hundehaltung mit Ausnahme der Haltung von Kleinhunden ist grundsätzlich beim zuständigen Ordnungsamt des Wohnortes anzuzeigen.
    • Für große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (gemessen am Halsansatz) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, besteht eine gesetzliche Meldepflicht
    • Haben Sie einen Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Hunden?
    • Gehört Ihr Hund zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden?
    • Haben Sie einen Hund, der im Einzelfall als gefährlich eingestuft worden ist?
    • Mit der Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen sind Sie an bestimmte Pflichten gebunden, insbesondere eine Melde- und Erlaubnispflicht. Zu diesen Pflichten gehört, dass Sie vor Beginn der Haltung den Hund beim Ordnungsamt anzeigen sowie einen Antrag auf eine Haltungserlaubnis stellen müssen. Zudem müssen Sie jeden Wechsel ihrer Anschrift dem Ordnungsamt mitteilen. Sollten Sie umziehen, so denken Sie bitte daran, die neue Anschrift auch dem Ordnungsamt bekannt zu geben. Falls Sie in einen anderen Ort ziehen, ist die Haltung auch dem Ordnungsamt am neuen Ort zu melden. Sie müssen darüber hinaus das Ordnungsamt auch informieren über den Tod Ihres Hundes oder falls Sie diesen verkaufen bzw. weggeben.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Hundesteueranmeldung und -abmeldung können Sie online unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" persönlich, schriftlich oder telefonisch beim Amt für Finanzen, Abt. Steuern vornehmen. Wenn Ihr Hund größer als 40 cm (Widerristhöhe) oder schwerer als 20 kg ist bzw. werden kann, ist die Anmeldung online unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" vorzunehmen. Dann geht automatisch die Haltungsanzeige beim Ordnungsamt ein. Handelt es sich um einen Hund bestimmter Rasse (§10 LHundG NRW) oder um einen gefährlichen Hund (§ 3 LHundG NRW), ist die Anmeldung ebenfalls unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" vorzunehmen. In diesem Fall wird die Haltungserlaubnis automatisch beim Ordnungsamt beantragt. Wichtig:Vor der Anschaffung eines solchen Hundes klären Sie bitte, ob Sie die besonderen Vorschriften des Landeshundegesetzes erfüllen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie beim zuständigen Mitarbeitenden des Ordnungsamtes, zu finden unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen - Hunde (Pflichten zur Hundehaltung)". Eine Verlängerung der Haltungserlaubnis sowie die Befreiung von der Maulkorb-/ Leinenpflicht für §3 und §10 Hunde des LHundG NRW kann separat online beantragt werden. Sie finden die Informationen dazu ebenfalls unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".Anmeldung:Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung an. Die Anmeldung erfolgt dann zum 1. des Folgemonats. Falls Sie aus einer anderen Kommune mit Ihrem Hund zugezogen sind, melden Sie bitte Ihren Hund in der vorherigen Kommune ab.Wir benötigen für die Anmeldung des Hundes:- Ihren Namen und Ihre Adresse- Bei Umzug den Tag des Zuzugs nach Paderborn- Bei Neuanschaffung den Tag der Aufnahme des Hundes- die Hunderasse (bei Mischlingen auch Kreuzungsart angeben)- die Anzahl der anzumeldenden Hunde Abmeldung:Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, nachdem der Hund nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt. Wir benötigen für die Abmeldung:- Ihren Namen und Ihre Adresse- Ihr Kassenzeichen- den Tag, ab dem Ihr Hund nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt und zudem den Namen und die Anschrift des neuen Hundehalters Auch bei Wegzug in eine andere Stadt muss der Hund abgemeldet werden.

    Online-Dienste

    Hunde (An-, Um- und Abmeldung)

    ID: L100002_123479804

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Hunde (Haltungserlaubnis und Haltungsanzeige nach dem Landeshundegesetz NRW)

    ID: L100002_123478880

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Finanzen - Abteilung Steuern

    Beschreibung

    Die Abteilung "Steuern" ist eine Abteilung im Amt für Finanzen. Sie ist zuständig für die Verwaltung und Erhebung von Einnahmen in Form von kommunalen Steuern und Abgaben wie Gewerbe-, Grund-, Vergnügungs-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer, sowie Grundbesitzabgaben.Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Rubrik "Dienstleistungen" bei den jeweiligen Dienstleistungen im Bereich "Kontakt".

    Adresse

    Hausanschrift

    Bielefelder Straße 3

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr

    Beschreibung

    Die Abteilung "Allgemeine Gefahrenabwehr" ist grundsätzlich zuständig für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Im Wesentlichen nimmt die Abteilung die folgenden genannten Aufgaben wahr:- Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)(Bei Fragen rund um das Thema PsychKG wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 05251 88-12288 an die zuständigen Sachbearbeiter).- Durchführung des Landeshundegesetzes- Aufgaben nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz- Obdachlosenangelegenheiten- Aufnahme von Anzeigen und Erteilung der Genehmigung von Feuerwerken- Kampfmittelräumungen (Bomben- und Munitionsfunde)- Ordnungsbehördliche Bestattungen- Koordinierung von Sicherheitsmaßnahmen bei Großveranstaltungen- Illegale Abfallablagerungen- Wild- und Jagdschäden

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehe

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Erlaubnisantrag (für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen), Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis

    Formulare

    Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.

    Voraussetzungen

    • Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
    • Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
    • Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3, 4, 8, 10 und 11 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW)

    § 1 DVO LHundG NRW

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 8 der Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn§ 3 LHundG NRW§ 10 LHundG NRW § 11 LHundG NRW

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.

    Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Da die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden in den Städten und Gemeinden unterschiedlich organisiert und ausgestattet sind, kommt es zu unterschiedlichen Bearbeitungsdauern. In der Regel sollte die Bearbeitungszeit jedoch nicht mehr als wenige Wochen betragen.

    Kosten

    Für die Meldung von großen Hunden fallen Verwaltungsgebühren von EUR 25 an. Für Erteilung einer Haltungserlaubnis für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird eine Verwaltungsgebühr zwischen EUR 30 bis 100 erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Meldung Hunde bestimmter Rassen, Hochzeit, Meldung großer Hunde, Meldung gefährlicher Hunde, Scheidung, Hunde bestimmter Rassen, Große Hunde, Namensänderung des Hundehalters, Meldepflicht für Hunde, Gefährliche Hunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de