Hundehaltung Meldung

    Hundehaltung Meldung

    Halten Sie einen großen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen Hund, der als gefährlich eingestuft ist, so sind Sie verpflichtet, diesen bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) zu melden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    • Jede Hundehaltung mit Ausnahme der Haltung von Kleinhunden ist grundsätzlich beim zuständigen Ordnungsamt des Wohnortes anzuzeigen.
    • Für große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (gemessen am Halsansatz) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, besteht eine gesetzliche Meldepflicht
    • Haben Sie einen Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Hunden?
    • Gehört Ihr Hund zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden?
    • Haben Sie einen Hund, der im Einzelfall als gefährlich eingestuft worden ist?
    • Mit der Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen sind Sie an bestimmte Pflichten gebunden, insbesondere eine Melde- und Erlaubnispflicht. Zu diesen Pflichten gehört, dass Sie vor Beginn der Haltung den Hund beim Ordnungsamt anzeigen sowie einen Antrag auf eine Haltungserlaubnis stellen müssen. Zudem müssen Sie jeden Wechsel ihrer Anschrift dem Ordnungsamt mitteilen. Sollten Sie umziehen, so denken Sie bitte daran, die neue Anschrift auch dem Ordnungsamt bekannt zu geben. Falls Sie in einen anderen Ort ziehen, ist die Haltung auch dem Ordnungsamt am neuen Ort zu melden. Sie müssen darüber hinaus das Ordnungsamt auch informieren über den Tod Ihres Hundes oder falls Sie diesen verkaufen bzw. weggeben.

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat, ist als Hundehalter steuerpflichtig. Alle im Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Steuerpflichtiger ist der Hundehalter. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist, bei Zucht mit dem 1. des Monats in dem der Hund 3 Monate alt geworden ist, bei Pflege oder Verwahrung mit dem 1. des Monats, in dem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten worden ist, bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats. Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund nicht mehr im Haushalt lebt oder verstirbt, bei Wegzug aus der Stadt mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. Für das An-, Ab- und Ummelden von Hunden steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Die Onlinedienstleistung steht rund um die Uhr zur Verfügung, spart Portokosten und ein zusätzlicher Gang zum Rathaus ist nicht mehr unbedingt erforderlich. Aus diesem Grund wird die Verwendung des Online-Formulars empfohlen. Zur Nutzung dieser Dienstleistung ist lediglich die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW notwendig. Bei Hunden, die eine Größe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 kg überschreiten werden, wird eine Gebühr von 25,00 € fällig, welche Sie am Ende des Assistenten per Online-Bezahlverfahren bezahlen müssen. Es steht Ihnen giropay oder das Lastschriftverfahren zur Verfügung. Downloadbereich Einzugsermächtigung Hundesteuersatzung der Stadt Monschau Vordruck zur An- /Abmeldung eines Hundes Antrag Ersatz Hundemarke (Bei Verlust der Hundemarke für den aktuellen Zeitraum kann auf Antrag eine neue Marke ausgehändigt werden. Die Ersatzhundesteuermarke ist gebührenpflichtig.) Tipps für Hundehaltende

    Online-Dienst

    Hundesteuer (An-/Abmeldung)

    ID: L100002_123435566

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erlaubnisantrag (für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen), Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung Rassenachweis durch Kopie Impfausweis/ Kaufvertrag/ Bescheinigung Tierarzt/ Abgabevertrag etc. Abmeldung Steuermarke bei schmerzloser Tötung: Bescheinigung des Tierarztes

    Formulare

    Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.

    Voraussetzungen

    • Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
    • Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
    • Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3, 4, 8, 10 und 11 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW)

    § 1 DVO LHundG NRW

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer steht im Ortsrecht.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.

    Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme schriftlich oder persönlich unter Angabe der Hunderasse durch den Hundehalter oder einen von ihm Beauftragten erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Da die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden in den Städten und Gemeinden unterschiedlich organisiert und ausgestattet sind, kommt es zu unterschiedlichen Bearbeitungsdauern. In der Regel sollte die Bearbeitungszeit jedoch nicht mehr als wenige Wochen betragen.

    Kosten

    Für die Meldung von großen Hunden fallen Verwaltungsgebühren von EUR 25 an. Für Erteilung einer Haltungserlaubnis für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird eine Verwaltungsgebühr zwischen EUR 30 bis 100 erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Meldung Hunde bestimmter Rassen, Hochzeit, Meldung großer Hunde, Meldung gefährlicher Hunde, Scheidung, Hunde bestimmter Rassen, Große Hunde, Namensänderung des Hundehalters, Meldepflicht für Hunde, Gefährliche Hunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de