Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" (LHundG NRW §3) und "Hunde bestimmter Rassen" (LHundG NRW §10) eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon kann der*die Hundehalter*in eine Befreiung beantragen. An bestimmten Plätzen und Bereichen - vor allem innerorts - gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden.
Verhaltenstest/Verhaltensprüfung:
Für eine Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test müssen Sie persönlich mit dem Hund erscheinen - die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
Bei den "Gefährlichen Hunden" ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.
Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Für die Verhaltensprüfung fallen Gebühren an. Die Verhaltensprüfung ist nicht Bestandteil dieser Beschreibung.
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten des*der Hundehalters*in, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.
Der*die Hundehalter*in erhält eine positive Bescheinigung über die bestandene Verhaltensprüfung.
Ausnahmegenehmigung:
Nach Prüfung des Antrages Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang durch die Kommunalverwaltung erhalten Sie einen behördlichen Bescheid über Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang.
Diese amtliche Befreiung ist beim Ausführen des Hundes immer mitzuführen. Bei Verstößen kann die Hundehaltung untersagt werden.
An bestimmten Plätzen und Bereichen - vor allem innerorts - gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden.
Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle
Zu unterscheiden ist zwischen der Haltungsanzeige für einen großen Hund (A), der Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund (B) der Haltungserlaubnis für Hunde bestimmter Rassen (C). A. Haltungsanzeige für einen großen Hund:Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen. Benötigt werden: Anzeigevordruck (Siehe Onlinedienstleistung - Formular "Anzeige der Haltung eines großen Hundes") Sachkundenachweis (ausführliche Informationen hierzu weiter unten auf dieser Seite) Haftpflichtversicherungsnachweis: Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen. Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung: Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen. B. Haltungserlaubnis für einen gefährlichen HundFür Hunde folgender Rassen ist eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich: American Staffordshire Terrier / Bullterrier / Pittbull Terrier / Staffordshire Bullterrier Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Benötigt werden: Antrag (siehe Onlinedienstleistung - Formular "Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder bestimmter Rasse") Sachkundenachweis (ausführliche Informationen hierzu weiter unten auf dieser Seite) Führungszeugnis nach Belegart O (Antrag im Bürgerservice) Haftpflichtversicherungsnachweis: Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung: Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen. Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Hundehaltung Weitere Voraussetzungen: Volljährigkeit: Halter:in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben Leinenführigkeit: Halter:in muss in der Lage sein, den gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung: Sie müssen nachweisen, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern Die Prüfung erfolgt vor Ort durch Mitarbeiter des Fachteams. C. Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen Für Hunde folgender Rassen ist eine Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich: Alano / American Bulldog / Bullmastiff / Dogo Argentino / Fila Brasileiro / Mastiff / Mastino Espanol / Mastino Napoletano / Rottweiler / Tosa Inu Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.Benötigt werden: Antrag (siehe Onlinedienstleistung - Formular "Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder bestimmter Rasse") Sachkundenachweis (ausführliche Informationen hierzu weiter unten auf dieser Seite) Führungszeugnis nach Belegart O (Antrag im Bürgerservice) Haftpflichtversicherungsnachweis: Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen. Nachweis über die Microchipkennzeichnung: Im Rahmen der Mikrochipung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen. Weitere Voraussetzungen: Volljährigkeit: Halter:in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung: Sie müssen nachweisen, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern Die Prüfung erfolgt vor Ort durch Mitarbeiter des Fachteams.