Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang

    Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang

    Möchten Sie Ihren Hund von der Leinen- oder Maulkorbpflicht befreien lassen?

    Beschreibung

    Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" (LHundG NRW §3) und "Hunde bestimmter Rassen" (LHundG NRW §10) eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon kann der*die Hundehalter*in eine Befreiung beantragen. An bestimmten Plätzen und Bereichen - vor allem innerorts - gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden.

    Verhaltenstest/Verhaltensprüfung:
    Für eine Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test müssen Sie persönlich mit dem Hund erscheinen - die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.

    Bei den "Gefährlichen Hunden" ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.

    Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Verhaltensprüfung fallen Gebühren an. Die Verhaltensprüfung ist nicht Bestandteil dieser Beschreibung.

    Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten des*der Hundehalters*in, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.

    Der*die Hundehalter*in erhält eine positive Bescheinigung über die bestandene Verhaltensprüfung.

    Ausnahmegenehmigung:
    Nach Prüfung des Antrages Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang durch die Kommunalverwaltung erhalten Sie einen behördlichen Bescheid über Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang.
    Diese amtliche Befreiung ist beim Ausführen des Hundes immer mitzuführen. Bei Verstößen kann die Hundehaltung untersagt werden.
    An bestimmten Plätzen und Bereichen - vor allem innerorts - gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alle Hunde: Anmelden wegen SteuerpflichtAlle Hunde müssen wegen der Steuerpflicht angemeldet werden. Weitere Infos und zuständige Einrichtungen. Zusätzlich: Große Hunde melden (§ 11 Absatz 1 Landeshundegesetz) Große Hunde müssen nicht nur wegen der Steuerpflicht, sondern auch beim Ordnungsamt gemeldet werden. Große Hunde (40/20) sind nach dem Landeshundegesetz (PDF) Hunde, die eine Widerristhöhe von 40 cm haben oder Hunde, die schwerer als 20 kg sind Beispiele: Schäferhund, Labrador, Golden Retriever, Dobermann Voraussetzungen zur Haltung eines Großen Hundes Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt (siehe unten) unter Vorlage folgender Unterlagen: Sachkundenachweis durch Bescheinigung eines von der Tierärztekammer Nordrhein autorisierten Tierarzt Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle Vorlage des Jagdscheins Nachweis (Kaufvertrag oder tierärztliche Bescheinigung), dass mindestens seit dem 1.1.2000 durchgängig ein großer Hund gehalten wurde unter gleichzeitiger Erklärung des Hundehalters, dass es während dieser Zeit zu keinerlei tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist Nachweis einer bestehenden Tierhaftpflichtversicherung unter Angabe der Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (Mikrochip-Implantation erfolgt durch den Tierarzt Impfpass des Hundes mit Angabe von Rasse, Name, Geburtsdatum, Fellfarbe, Größe, Gewicht und Beginn der Hundehaltung Zuständige Einrichtung für Große HundeAachen-MitteBrand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster / Walheim, Laurenberg, Richterich Zusätzlich: Gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Absatz 1 Landeshundegesetz) meldenGefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen müssen nicht nur beim FB 22, sondern auch beim Ordnungsamt gemeldet werden. Diese Hunde sind nach dem Landeshundegesetz (PDF) Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Stafffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler, American Bulldog, Alano, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Tosa Inu und alle Kreuzungen mit diesen Rassen (z.B. Rottweiler-Mix). Für diese Hunde gelten besondere Einschränkungen, z.B. Erlaubnis des Ordnungsamtes vor der Anschaffung, solange keine Verhaltensprüfung absolviert wurde, immer mit Maulkorb und Leine. 1. Haltungserlaubnis beantragenVor Anschaffung eines gefährlichen Hundes bzw. eines Hundes bestimmter Rasse (§ 10 Absatz 1 Landeshundegesetz) ist beim zuständigen Ordnungsamt die Haltungserlaubnis zu beantragen. Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig: Personalausweis Führungszeugnis 2. SachkundeprüfungIst die Zuverlässigkeit des zukünftigen Halters anhand des Führungszeugnisses nachgewiesen, muss beim Ordnungsamt die Sachkundeprüfung abgelegt werden. Unterlagen zur Vorbereitung auf diese Prüfung werden bei der ersten Vorsprache ausgehändigt. 3. Mikrochip-Kennzeichnung, Versicherungsnachweis, Prüfung vor OrtNach erfolgreicher Sachkundeprüfung, muss Folgendes vorgelegt werden: Nachweis über die Mikrochip-Kennzeichnung Versicherungsnachweis Dann prüft das Ordnungsamt vor Ort, ob der Hund ausbruchsicher und verhaltensgerecht untergebracht wird. Erst dann kann die Haltungserlaubnis erteilt und der Hund angeschafft werden. Zuständige Einrichtung für gefährliche Hunde bzw. für Hunde bestimmter Rassen Aachen-MitteBrand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster / Walheim, Laurenberg, Richterich Fragen zur Einschätzung von diesen Hunden beantwortet auch das Veterinäramt. Anleinpflichten Für alle gilt: Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von Ihnen keine Gefahr über Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht (§ 2 Abs. 1 LHundG) Hunde sind anzuleinen in Fußgängerzonen und vergleichbaren Bereichen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 LHundG) in Park-, Garten- und Grünanlagen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 LHundG und § 3 Abs. 3 Aachener Straßenverordnung) bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten u.ä. (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LHundG) in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 LHundG) Auf Kinderspielplätzen und Friedhöfen ist nur Blinden das Mitführen von Blindenhunden gestattet (§ 3 Abs. 3 Aachener Straßenverordnung) Zusätzliche Anleinpflicht für "Große Hunde"Große Hunde sind innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. Bürgerbeschwerden wegen Hunden, die nicht angeleint sind, oder BeißvorfällenBitte schriftliche Beschwerde an das Ordnungsamt. Angabe von Sachverhalt, Zeit und Ort des Vorfalls Was ist wann und wo passiert? Wer ist der Verursacher, gfls. Personenbeschreibung? Name und Anschrift des Beschuldigten Name und Anschrift der Zeugen Zuständige Einrichtung siehe oben Kosten Entgegennahme der Anzeige der Hundehaltung 25,00 EURErteilung einer Ausnahmegenehmigung der Maulkorb- und Leinenbefreiung 25,00 EURErlaubniserteilung zur Haltung eines "gefährlichen Hundes" 100,00 EURErlaubniserteilung bei Übernahme eines "gefährlichen Hundes" aus dem Tierheim 45,00 EUR

    Online-Dienst

    Landeshundegesetz (Meldung von Hunden beim Ordnungsamt)

    ID: L100002_124766959

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Laurensberg: Allgemeine / besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Allgemeine/ besondere Ordnungs- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf

    Beschreibung

    Das Bezirksamt Eilendorf der Stadt Aachen bietet Ihnen ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen. Ihre Terminbuchung Melde- und Passangelegenheiten, Bewohnerparken, Führungszeugnisse u.v.m. Bitte nehmen Sie Ihren Termin pünktlich wahr und planen Sie Ihre Anreise großzügig. Bei Verspätungen von mehr als fünf Minuten ist eine Bedienung des Termins nicht mehr möglich. Bitte kommen Sie nur vorbei, wenn Sie gesund sind. Sagen Sie Ihren Termin ab, wenn Sie diesen nicht wahrnehmen können. OnlineEs werden täglich, je nach Verfügbarkeit, noch zusätzliche tagesaktuelle Termine für den Bürger*innenservice online freigeschaltet, sodass kurzfristige Anliegen innerhalb weniger Tage bedient werden können. Ihr Termin im Bezirksamt Eilendorf Telefonisch Termin-Hotline +49 241 432-1234 Servicecenter Call Aachen +49 241 432-0 Biometrie-Terminal für PassbilderIn allen Bezirksämtern, im Bürger*innenservice Bahnhofplatz und Katschhof stehen Biometrie-Terminals, mit denen ein biometrisches Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke für Personalausweis und Reisepass schnell und digital erstellt werden können. Unser ServiceversprechenWir möchten Ihnen einen kundenfreundlichen Service bieten. Sollten Sie Anregungen oder Beschwerden haben, können Sie gerne direkt mit uns in Kontakt treten Tel.: +49 241 432-8209 oder per Mail an bezirksamt.eilendorf@mail.aachen.de.

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 432-8299

    E-Mail: bezirksamt.eilendorf@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-8399

    Telefon Festnetz: 0241 432-8330

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

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    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
    • Erhalt einer amtlichen Befreiung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 III Landeshundegesetz (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Formular ausfüllen
    • Entsprechende Nachweise hochladen
    • Prüfung des Antrages
    • Versand/Hochladen der Ausnahmegenehmigung
    • Erstellung des Gebührenbescheides

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedlich je nach Kommunalverwaltung (ca. 5-10 Werktage)

    Kosten

    Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) 18a.1.5 Entscheidung über die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht Gebühr: EUR 25

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Hundehalter*in, Tierhaltung, Verhaltenstest/Wesenstest, Ausnahmegenehmigung, Halten von Hunden, Maulkorbpflicht, Behindertenhund, Hundehaltung, Hundeanmeldung, Blindenhund, Leinenpflicht, Anleinpflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English