Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang

    Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang

    Möchten Sie Ihren Hund von der Leinen- oder Maulkorbpflicht befreien lassen?

    Beschreibung

    Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" (LHundG NRW §3) und "Hunde bestimmter Rassen" (LHundG NRW §10) eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon kann der*die Hundehalter*in eine Befreiung beantragen. An bestimmten Plätzen und Bereichen - vor allem innerorts - gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden.

    Verhaltenstest/Verhaltensprüfung:
    Für eine Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test müssen Sie persönlich mit dem Hund erscheinen - die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.

    Bei den "Gefährlichen Hunden" ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.

    Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Verhaltensprüfung fallen Gebühren an. Die Verhaltensprüfung ist nicht Bestandteil dieser Beschreibung.

    Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten des*der Hundehalters*in, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.

    Der*die Hundehalter*in erhält eine positive Bescheinigung über die bestandene Verhaltensprüfung.

    Ausnahmegenehmigung:
    Nach Prüfung des Antrages Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang durch die Kommunalverwaltung erhalten Sie einen behördlichen Bescheid über Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang.
    Diese amtliche Befreiung ist beim Ausführen des Hundes immer mitzuführen. Bei Verstößen kann die Hundehaltung untersagt werden.
    An bestimmten Plätzen und Bereichen - vor allem innerorts - gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDie Haltung von Hunden richtet sich in NRW nach dem Landeshundegesetz NRW. Hiernach werden Hunde in verschiedene Kategorien eingeordnet:Gefährliche Hunde gemäß § 3 LHundG NRWRassen: Pittbull Terrier / American Staffordshire Terrier / Staffordshire Bullterrier / Bullterrier / Kreuzungen vorgenannter Rassen untereinander sowie mit anderen HundenHunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHundG NRWRassen: Alano / American Bulldog / Olde English Bulldog / Bullmastiff / Mastiff / Mastino Espanol / Mastino Napoletano / Fila Brasileiro / Dogo Argentino / Rottweiler / Tosa Inu / Kreuzungen vorgenannter Rassen untereinander sowie mit anderen HundenGroße Hunde gemäß § 11 LHundG NRWRassen/Voraussetzung: größer als 40 cm und / oder schwerer als 20 kg und keine Zugehörigkeit zur Kategorie gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter RassenFür die Haltung eines Hundes der Kategorie "gefährlicher Hund" oder "Hund bestimmter Rasse" benötigt der Halter eine entsprechende Erlaubnis, die nur auf Antrag und bei vorliegen der notwendigen Voraussetzungen erteilt wird. Die Haltung eines "großen Hundes" nach § 11 LHundG NRW ist meldepflichtig und die entsprechenden Unterlagen müssen eingereicht werden, es bedarf jedoch keiner schriftlichen Erlaubnis.Die Haltung von Hunden ist bei der Abteilung 3.4 zur Steuer anzumelden - unabhängig von der Kategorie des Hundes. AbmeldungSobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen.

    Online-Dienst

    Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang

    ID: L100002_129290190

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Für Kevelaer wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerZur Haltung eines Hundes gemäß § 3 LHundG NRW - gefährlicher Hund:ausgefüllter und unterschriebener AntragNachweis über Ihre Sachkunde - Nachweis über die bestandene Sachkundeprüfung beim Veterinäramt des Kreises Kleve (Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 02821 / 85 720)Nachweis über die verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung Ihres Hundes - Zu diesem Zweck bitte ich um eine kurze Terminabsprache, damit eine Überprüfung vor Ort durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Wallfahrtsstadt Kevelaer durchgeführt werden kann.Kopie einer gültigen TierhalterhaftpflichtversicherungNachweis über die Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip (keine Tätowierung)Führungszeugnis für behördliche Zwecke (nicht älter als 3 Monate)Nachweis eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses an der HundehaltungZur Haltung eines Hundes gemäß § 10 LHundG NRW - Hund bestimmter Rasse:ausgefüllter und unterschriebener AntragNachweis über Ihre Sachkunde - Nachweis über die bestandene Sachkundeprüfung beim Veterinäramt des Kreises Kleve (Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 02821 / 85 720) oder bei einem anerkannten Sachverständigen/einer anerkannten sachverständigen StelleNachweis über die verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung Ihres Hundes - Zu diesem Zweck bitte ich um eine kurze Terminabsprache, damit eine Überprüfung vor Ort durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Wallfahrtsstadt Kevelaer durchgeführt werden kann.Kopie einer gültigen TierhalterhaftpflichtversicherungNachweis über die Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip (keine Tätowierung)Führungszeugnis für behördliche Zwecke (nicht älter als 3 Monate)Zur Haltung eines Hundes gemäß § 11 LHundG NRW - Großer Hund:ausgefüllter und unterschriebener MeldebogenSachkundenachweis und ZuverlässigkeitTierhalterhaftpflichtversicherung (Kopie des Versicherungsscheines beifügen)Nachweis über die Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip (keine Tätowierung)

    Voraussetzungen

    • Erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
    • Erhalt einer amtlichen Befreiung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Formular ausfüllen
    • Entsprechende Nachweise hochladen
    • Prüfung des Antrages
    • Versand/Hochladen der Ausnahmegenehmigung
    • Erstellung des Gebührenbescheides

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedlich je nach Kommunalverwaltung (ca. 5-10 Werktage)

    Kosten

    Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) 18a.1.5 Entscheidung über die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht Gebühr: EUR 25

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Hundehalter*in, Tierhaltung, Verhaltenstest/Wesenstest, Ausnahmegenehmigung, Halten von Hunden, Maulkorbpflicht, Behindertenhund, Hundehaltung, Hundeanmeldung, Blindenhund, Leinenpflicht, Anleinpflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English