Haustierhaltung Anzeige besonders geschützter Arten

    Haustierhaltung besonders geschützter Wirbeltiere anzeigen

    Wenn Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten halten, müssen Sie die Haltung unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt auch für eine Bestandsänderung der Tiere, die Verlegung des regelmäßigen Standortes und die Kennzeichnung der Tiere.

    Beschreibung

    Als Halter lebender Wirbeltiere der besonders geschützten Arten müssen Sie die Haltung Ihrer Tiere bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Sie müssen der Behörde auch Veränderungen im Tierbestand, die Kennzeichnung der Tiere und die Verlegung des regelmäßigen Standortes des Tieres anzeigen.

    Hinweise für Warendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Besonders geschützte Tierarten, fallen unter die Artenschutzbestimmungen und sind von ihren Haltern bei der Unteren Naturschutzbehörde anzumelden. Diese Meldepflicht besteht für verschiedene Reptilienarten und Vögeln, aber auch bei einheimischen Säugetieren (Eichhörnchen). Beim Kauf des Tieres sollte der Verkäufer bereits auf diese Meldepflicht hinweisen. Dieser Hinweis wird leider manchmal vergessen. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Tier meldepflichtig ist, oder auch andere Fragen zum Artenschutz haben, finden Sie in der rechten Spalte unsere Kontaktmöglichkeiten. Die Anmeldung des Tieres sollte über das unten bereitgestellte Online-Formular erfolgen. Die Nachweisen über die Herkunft Ihres Tieres (Züchter-/Verkäuferbescheinigung, ggf. auch EG-Bescheinigung) fügen Sie bitte dem Antrag bei. Sollten Sie ein Tier verkaufen bzw. verstirbt es, muss es abgemeldet werden. Hierfür nutzen Sie die auch das unten bereitgestellte Online-Formular.Hinweis: Für Landschildkröten besteht eine Kennzeichnungspflicht, die in der Regel als Fotodokumentation erfolgt. Dazu wird die Ober- und Unterseite des Tieres im ersten Lebensjahr nach dem Schlupf, im Alter von 6 Monaten und noch einmal mit einem Jahr fotografiert. Danach wird das Tier jährlich im Schlupfmonat fotografiert. Die Fotodokumentation ist wichtiger Bestandteil der EG-Bescheinigung und darf nicht entfernt werden! Bitte achten Sie beim Kauf des Tieres darauf, dass eine lückenlose Fotodokumentation vorhanden ist und legen ggfls. aktuelle Fotos bei der Anmeldung des Tieres der EG-Bescheinigung bei. Sofern Sie dazu noch Fragen haben, können Sie sich gerne mit den Mitarbeiterinnen der Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung setzen.

    Online-Dienst

    Artenschutz

    ID: L100002_121993146

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Planung und Naturschutz

    Beschreibung

    Weitere Informationen finden Sie auch im aktuellen Verwaltungsbericht.Postfach-Adresse: Postfach 11 05 61, 48207 Warendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 12

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Fax: 02581 53-96100

    Telefon Festnetz: 02581 53-6100

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Bestandsformular
    • entsprechende Kopien aller Legalitätsnachweise (z. B. Züchterbescheinigungn, Herkunftsnachweise, EUVermarktungsbescheinigung, Fotodokumentation)

    Hinweise für Warendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Herkunftsnachweise (Züchterbescheinigung, EG-Bescheinigung, Kaufquittung)

    Voraussetzungen

    • Es muss sich um eine in § 3 Absatz 1 Bundesartenschutzverordnung genannte Tierart oder um eine streng geschützte Tierart nach § 7 Absatz 2 Nr. 13 Bundesnaturschutzgesetz handeln.
    • Der Schutzstatus von Tieren können Sie z.B. in der OnlineDatenbank des Bundesamts für Naturschutz unter www.wisia.de recherchieren. Hier sind für sämtliche Arten, die unter Schutz stehen, die offiziellen wissenschaftlichen Artnamen sowie einige Synonyme und deutschen Artnamen hinterlegt.
    • Zu den besonders geschützten Arten gehören z B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen und verschiedene Echsenarten wie Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu.
    • Die Haltung besonders geschützter Wirbeltiere, die Bestandsveränderung, die Kennzeichnung und die Verlegung des regelmäßigen Standortes müssen angezeigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Internationale Artenschutzbestimmungen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EG-Verordnung, Artenschutzverordnung) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

    Rechtsbehelf

    Allgemeine Leistungsklage nach VwGO

    Verfahrensablauf

    Die Haltung, die Bestandsänderung, die Verlegung des regelmäßigen Standortes und die Kennzeichnung der Exemplare besonders geschützter Arten können Sie schriftlich (auch per E-Mail) oder online bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Füllen Sie dazu das Bestandsformular aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Die Angaben und Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Wird eine Anzeige nicht rechtzeitig, nicht richtig, nicht vollständig oder gar nicht getätigt, stellt dies eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit (§ 16 Abs. 2 Nr. 5 BArtSchV i. V. m. § 69 Abs. 3 Nr. 27 c BNatSchG) dar.
    • Zu den Sorgfaltspflichten eines jeden Halters artengeschützter Exemplare gehört es, sich bereits vor dem Erwerb eines Exemplars einer geschützten Art zu versichern, dass entsprechende Legalitätsnachweise (Herkunftsnachweise, EUVermarktungsbescheinigung) vorliegen.
    • Tiere mit ungültigen, fehlerhaften, unvollständigen oder fehlenden Legalitätsnachweisen (Herkunftsnachweisen) dürfen weder angeboten noch erworben werden.
    • Kann für ein Tier die rechtmäßige Herkunft nicht eindeutig nachgewiesen werden, kann dies aufgrund der zweifelhaften Herkunft zur Beschlagnahme und dauerhaften Einziehung (Wegnahme) führen. Die Kosten der Unterbringung trägt dann die Person, bei der die Exemplare beschlagnahmt wurden.
    • Eine Veränderung des regelmäßigen Standortes der meldepflichtigen Tiere ist unverzüglich anzuzeigen. Umzüge und/oder Namensänderungen teilen Sie bitte kurzfristig mit. Bei Umzug in ein anderes Bundesland beachten Sie bitte, dass die Tiere in dem bisherigen Bundesland abgemeldet und in dem neuen Bundesland wieder angemeldet werden müssen.
    • Im Fall der Abgabe an eine andere Person muss der bisherige Halter das Tier ab und der neue Halter das Tier anmelden. Bitte verwenden Sie hierfür jeweils eine eigene Bestandsmeldung.
    • Fotodokumentation bei Schildkröten (Testudo hermanni, Testudo graeca, Testudo marginata, Testudo kleinmanni, Astrochelys radiata).
    • Eine Fotodokumentation kann von Ihnen nur akzeptiert werden, wenn die Veränderungen der Individualmerkmale lückenlos dokumentiert werden. Dazu sind bei juvenilen Tieren (Jungtiere) jährlich und bei adulten Tieren (Alttiere) alle fünf Jahre scharfe Farbfotos des Bauch und Rückenpanzers anzufertigen. Die Tiere sind formatfüllend und zentral von oben zu fotografieren. Überbelichtungen und Schatten sind zu vermeiden. Als Unterlage verwenden Sie bitte kariertes oder schachbrettgemustertes Papier. Eine entsprechende Fotounterlage kann Ihnen ausgehändigt werden. Andernfalls ist neben das Tier ein lesbarer Maßstab zu legen.Von der Meldepflicht ausgenommen sind die in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführten Arten. Wirbellose Tiere wie Vogelspinnen und Skorpione unterliegen nicht der Meldepflicht.

    Weitere Informationen

    Informationen und Ermittlung des Schutzstatus von Tieren in der WISIA - Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz

    URL: https://www.wisia.de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Tiere, Tierschutz, Wirbeltiere, besonders geschützte Tiere, geschützte Tiere, Artenschutz, Anzeige Bestandsänderung, Abmeldung geschützter Tiere, Anmeldung geschützter Tiere, Meldepflicht, Handelsartenschutz, streng geschützte Arten, Tierbestandsmeldungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de