Haustierhaltung Anzeige besonders geschützter Arten

    Haustierhaltung besonders geschützter Wirbeltiere anzeigen

    Wenn Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten halten, müssen Sie die Haltung unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt auch für eine Bestandsänderung der Tiere, die Verlegung des regelmäßigen Standortes und die Kennzeichnung der Tiere.

    Beschreibung

    Als Halter lebender Wirbeltiere der besonders geschützten Arten müssen Sie die Haltung Ihrer Tiere bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Sie müssen der Behörde auch Veränderungen im Tierbestand, die Kennzeichnung der Tiere und die Verlegung des regelmäßigen Standortes des Tieres anzeigen.

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ob Ihr Haustier unter Artenschutz steht, können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz (siehe unten) erfahren oder durch Anruf beim Stadtdienst Natur und Umwelt. Bei wem muss die Haltung artgeschützter Tiere angezeigt werden? Wenn Sie das Tier in Solingen halten, melden Sie es bitte umgehend beim Stadtdienst Natur und Umwelt an. Folgende Informationen werden benötigt: Ihr Name Ihre Adresse (Standort der Tiere) Anzahl, Art, Alter, Geschlecht der Tiere Herkunft der Tiere (Die legale Herkunft muss nachgewiesen werden - Hinweise beachten!) Verbleib und Verwendungszweck der Tiere Kennzeichen der Tiere. (Siehe Hinweise!) Eine Abmeldung ist erforderlich wenn ein gemeldetes Tier verstorben ist, wenn Sie ein gemeldetes Tier verkaufen/abgeben (Wo das Tier dann verbleibt, ist anzugeben), wenn Sie mit dem Tier umziehen oder sich der Standort des Tieres ändert. Alle diese Angaben können Sie auch per E-Mail schicken. Beachten Sie bitte die Sicherheitshinweise (siehe Link). Die angegebenen Daten werden beim Stadtdienst Natur und Umwelt gespeichert (siehe beigefügte Datenschutzhinweise). Achtung: Die Anmeldung von Landwirtschaftlichen Nutztieren (Rinder, Schweine, Geflügel etc.) erfolgt beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (siehe Link). Sollte das Tier im Gifttiergesetz NRW gelistet sein, so beachten Sie bitte zusätzlich die Informationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) (siehe Link).

    Online-Dienst

    Artenschutz: An-, Ab- und Ummeldung artgeschützter Wirbeltiere

    ID: L100002_123694533

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    67-1 Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bonner Straße 100

    42697 Solingen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Bestandsformular
    • entsprechende Kopien aller Legalitätsnachweise (z. B. Züchterbescheinigungn, Herkunftsnachweise, EUVermarktungsbescheinigung, Fotodokumentation)

    Voraussetzungen

    • Es muss sich um eine in § 3 Absatz 1 Bundesartenschutzverordnung genannte Tierart oder um eine streng geschützte Tierart nach § 7 Absatz 2 Nr. 13 Bundesnaturschutzgesetz handeln.
    • Der Schutzstatus von Tieren können Sie z.B. in der OnlineDatenbank des Bundesamts für Naturschutz unter www.wisia.de recherchieren. Hier sind für sämtliche Arten, die unter Schutz stehen, die offiziellen wissenschaftlichen Artnamen sowie einige Synonyme und deutschen Artnamen hinterlegt.
    • Zu den besonders geschützten Arten gehören z B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen und verschiedene Echsenarten wie Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu.
    • Die Haltung besonders geschützter Wirbeltiere, die Bestandsveränderung, die Kennzeichnung und die Verlegung des regelmäßigen Standortes müssen angezeigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 7 Bundesartenschutzverordnung (Meldepflicht) § 12ff Bundesartenschutzverordnung (Kennzeichnungspflicht) § 46 Bundesnaturschutzgesetz (Nachweispflicht)

    Rechtsbehelf

    Allgemeine Leistungsklage nach VwGO

    Verfahrensablauf

    Die Haltung, die Bestandsänderung, die Verlegung des regelmäßigen Standortes und die Kennzeichnung der Exemplare besonders geschützter Arten können Sie schriftlich (auch per E-Mail) oder online bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Füllen Sie dazu das Bestandsformular aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Die Angaben und Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Wird eine Anzeige nicht rechtzeitig, nicht richtig, nicht vollständig oder gar nicht getätigt, stellt dies eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit (§ 16 Abs. 2 Nr. 5 BArtSchV i. V. m. § 69 Abs. 3 Nr. 27 c BNatSchG) dar.
    • Zu den Sorgfaltspflichten eines jeden Halters artengeschützter Exemplare gehört es, sich bereits vor dem Erwerb eines Exemplars einer geschützten Art zu versichern, dass entsprechende Legalitätsnachweise (Herkunftsnachweise, EUVermarktungsbescheinigung) vorliegen.
    • Tiere mit ungültigen, fehlerhaften, unvollständigen oder fehlenden Legalitätsnachweisen (Herkunftsnachweisen) dürfen weder angeboten noch erworben werden.
    • Kann für ein Tier die rechtmäßige Herkunft nicht eindeutig nachgewiesen werden, kann dies aufgrund der zweifelhaften Herkunft zur Beschlagnahme und dauerhaften Einziehung (Wegnahme) führen. Die Kosten der Unterbringung trägt dann die Person, bei der die Exemplare beschlagnahmt wurden.
    • Eine Veränderung des regelmäßigen Standortes der meldepflichtigen Tiere ist unverzüglich anzuzeigen. Umzüge und/oder Namensänderungen teilen Sie bitte kurzfristig mit. Bei Umzug in ein anderes Bundesland beachten Sie bitte, dass die Tiere in dem bisherigen Bundesland abgemeldet und in dem neuen Bundesland wieder angemeldet werden müssen.
    • Im Fall der Abgabe an eine andere Person muss der bisherige Halter das Tier ab und der neue Halter das Tier anmelden. Bitte verwenden Sie hierfür jeweils eine eigene Bestandsmeldung.
    • Fotodokumentation bei Schildkröten (Testudo hermanni, Testudo graeca, Testudo marginata, Testudo kleinmanni, Astrochelys radiata).
    • Eine Fotodokumentation kann von Ihnen nur akzeptiert werden, wenn die Veränderungen der Individualmerkmale lückenlos dokumentiert werden. Dazu sind bei juvenilen Tieren (Jungtiere) jährlich und bei adulten Tieren (Alttiere) alle fünf Jahre scharfe Farbfotos des Bauch und Rückenpanzers anzufertigen. Die Tiere sind formatfüllend und zentral von oben zu fotografieren. Überbelichtungen und Schatten sind zu vermeiden. Als Unterlage verwenden Sie bitte kariertes oder schachbrettgemustertes Papier. Eine entsprechende Fotounterlage kann Ihnen ausgehändigt werden. Andernfalls ist neben das Tier ein lesbarer Maßstab zu legen.Von der Meldepflicht ausgenommen sind die in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführten Arten. Wirbellose Tiere wie Vogelspinnen und Skorpione unterliegen nicht der Meldepflicht.

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kennzeichen der Tiere: Viele artgeschützte Exemplare unterliegen der Kennzeichnungspflicht (§12 ff Bundesartenschutzverordnung) Einige Tiere werden gechipt (mit einem Transponder versehen). Vögel werden in der Regel durch Beringung gekennzeichnet. Bei Landschildkröten und einigen anderen Reptilien ist es üblich, die Tiere durch Fotodokumentationen zu kennzeichnen. Eine Anleitung zur Fotodokumentation von Landschildkröten finden Sie im Downloadbereich. Herkunft der Tiere: Die legale Herkunft der Tiere muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden. (Nachweispflicht § 46 Bundesnaturschutzgesetz) Vom Vorbesitzer der Tiere erhalten Sie in der Regel dazu beim Kauf die entsprechenden Papiere. Für besonders geschützte Tiere genügt in der Regel eine schriftliche Bestätigung des Vorbesitzers, dass das Tier aus seinem legalen Bestand stammt. Für streng geschützte Tiere (Anhang A der EG-VO 338/97) benötigen Sie eine Vermarktungsgenehmigung (Cites). Telefonische Beratung hierzu können Sie gerne in Anspruch nehmen.

    Weitere Informationen

    Informationen und Ermittlung des Schutzstatus von Tieren in der WISIA - Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz

    URL: https://www.wisia.de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Tiere, Tierschutz, Wirbeltiere, besonders geschützte Tiere, geschützte Tiere, Artenschutz, Anzeige Bestandsänderung, Abmeldung geschützter Tiere, Anmeldung geschützter Tiere, Meldepflicht, Handelsartenschutz, streng geschützte Arten, Tierbestandsmeldungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de