Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung

    Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen

    Bei vielen Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Tätigkeiten mit Tieren gewerblich betreiben möchten:

    • Zucht oder Halten von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild
    • Handel mit Wirbeltieren
    • einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten
    • Tiere zur Schau stellen oder hierfür zur Verfügung stellen
    • Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
    • Sie bilden Hunde für Dritte aus, wie beispielsweise Begleithunde oder Assistenzhunde, unterhalten hierfür Einrichtungen oder leiten die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter an, beispielsweise durch Hundeschulen

    Die Anmeldung eines Gewerbes ist keine Voraussetzung.

    Gewerbsmäßigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.

    Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie die nachfolgenden Tätigkeiten durchführen möchten:

    • Sie führen die Zucht oder Haltung, auch zur Abgabe an Dritte, oder Verwendung von Wirbeltieren oder Kopffüßern durch, die selbst oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken, beispielsweise Tierversuchen, verwendet zu werden.
    • Sie führen die Zucht oder Haltung von Wirbeltieren, deren Organe oder Gewebe zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken bestimmt sind, beispielsweise zur Anlage von Zellkulturen zur Diagnostik, durch.
    • Sie halten Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung, beispielsweise einer Auffangstation. 
    • Sie halten und stellen Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung zur Schau oder stellen sie für Letzteres zur Verfügung.
    • Sie verbringen oder führen Wirbeltiere - außer Nutztiere - zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland ein beziehungsweise vermitteln diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung, wie beispielsweise durch den Auslandshundetierschutz.
    • Sie bilden Schutzhunde aus oder unterhalten hierfür Einrichtungen.
    • Sie führen Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durch.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Tierschutzfragen ist das Veterinäramt der StädteRegion Aachen zuständig. Warnung vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, kurz LANUV, warnt aus aktuellem Anlass vor der afrikanischen Schweinepest, die bei Wildschweinen in Belgien, etwa 60 km von der deutschen Grenze entfernt, nachgewiesen wurde. ASP ist eine meist tödliche, schwere Erkrankung unter Wild- und Hausschweinen, die von Viren ausgelöst wird. Wichtig zu wissen ist, dass Menschen oder andere Tiere daran nicht erkranken können. Schweine können sich über direkten Kontakt anstecken oder über Körperflüssigkeiten, infizierte Gegenstände oder Lebensmittel aus infizierten Schweinen. Unachtsamkeit von Menschen gilt als Hauptübertragungsquelle der ASP. So kann der Erreger zum Beispiel über ein falsch entsorgtes Wurstbrot übertragen werden. "Durch den Ausbruch im benachbarten Belgien sind nicht nur unsere Wildschweine bedroht, sondern auch unsere Hausschweine! Bitte helfen Sie uns, eine Einschleppung und Ausbreitung zu verhindern", so das LANUV. Das LANUV bittet dringend darum, keine Lebensmittelreste in freier Natur oder in offenen, leicht zugänglichen Mülleimern zu entsorgen. Wer ein totes Wildschwein entdeckt, sollte dieses keinesfalls anfassen und den Fund sofort dem LANUV unter Tel. 0201 714488 melden, der sich dann in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins kümmert.Weitere Informationen über die Afrikanische Schweinepest (ASP) stehen auf der Seite des Veterinäramtes der StädteRegion Aachen zur Verfügung.

    Online-Dienst

    Tierschutz

    ID: L100002_123130344

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Der Städteregionsrat Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Str. 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 024151980

    Fax: 0240595018

    E-Mail: vetamt@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 08.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schädlingsbekämpfung, Tiere, Hundetraining, Tiervermittlung, Tierversuche, Ausbildung von Hunden, Tierhaltung, Reit- oder Fahrbetrieb, Schaustellung von Tieren, Schutzhunde, Tierzucht, Zoo, gewerbliche Tierzucht, Wirbeltiere, Tiertransport, Tierhandel, Reitverein Wanderritt, TierSchG, Tierschutz, Tierschutzgesetz, Versuchstiere, Tierheim, wissenschaftlicher Zweck, gewerblicher Umgang mit Tieren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English