Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung

    Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen

    Bei vielen Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Tätigkeiten mit Tieren gewerblich betreiben möchten:

    • Zucht oder Halten von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild
    • Handel mit Wirbeltieren
    • einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten
    • Tiere zur Schau stellen oder hierfür zur Verfügung stellen
    • Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
    • Sie bilden Hunde für Dritte aus, wie beispielsweise Begleithunde oder Assistenzhunde, unterhalten hierfür Einrichtungen oder leiten die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter an, beispielsweise durch Hundeschulen

    Die Anmeldung eines Gewerbes ist keine Voraussetzung.

    Gewerbsmäßigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.

    Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie die nachfolgenden Tätigkeiten durchführen möchten:

    • Sie führen die Zucht oder Haltung, auch zur Abgabe an Dritte, oder Verwendung von Wirbeltieren oder Kopffüßern durch, die selbst oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken, beispielsweise Tierversuchen, verwendet zu werden.
    • Sie führen die Zucht oder Haltung von Wirbeltieren, deren Organe oder Gewebe zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken bestimmt sind, beispielsweise zur Anlage von Zellkulturen zur Diagnostik, durch.
    • Sie halten Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung, beispielsweise einer Auffangstation. 
    • Sie halten und stellen Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung zur Schau oder stellen sie für Letzteres zur Verfügung.
    • Sie verbringen oder führen Wirbeltiere - außer Nutztiere - zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland ein beziehungsweise vermitteln diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung, wie beispielsweise durch den Auslandshundetierschutz.
    • Sie bilden Schutzhunde aus oder unterhalten hierfür Einrichtungen.
    • Sie führen Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durch.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie Handel mit Tieren betreiben möchten, benötigen Sie nach dem Tierschutzgesetz eine Erlaubnis von uns. Diese wird nur erteilt, wenn geeignete Räumlichkeiten zur artgerechten Haltung und Pflege der Tiere vorhanden sind. Darüber hinaus muss das Betreuungspersonal über eine entsprechende Sachkunde verfügen.Die gewerbliche Zucht von Wirbeltieren, zum Beispiel von Hunden und Katzen oder Reptilien, bedarf ebenfalls einer solchen Erlaubnis. Die Sachkunde wird von uns anhand der vorgewiesenen Qualifikationen überprüft, etwa über:eine geeignete BerufsausbildungSachkundenachweise anerkannter Einrichtungenmehrjährige berufliche oder nebenberufliche Tätigkeit im Umgang mit den beantragten Tierartensowie gegebenenfalls durch ein Fachgespräch

    Online-Dienst

    Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen

    ID: L100002_121796675

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr Freitag von 9 bis 13 Uhr sowie nach besonderer Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-26588

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-26211

    E-Mail: vetleb@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Köln

    Beschreibung

    Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste

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    51143 Köln

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    Telefon Festnetz: 022122126211

    Fax: 022122126588

    E-Mail: vetleb@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 3 bis 8 TierschutzgesetzBitte benutzen Sie für Ihren Antrag das rechts unter "Downloads und Infos" zur Verfügung gestellte Online-Formular. Weiterhin erforderlich sind:Führungszeugnisgegebenenfalls Auszug aus dem GewerbezentralregisterNachweis der SachkundeAusbildungsnachweis und eventuell Fachgespräch. Bitte beachten Sie, dass noch andere Sachkundenachweise eventuell notwendig sind. Hierzu setzen Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung. Bau-, LageplanEin Bau- beziehungsweise Lageplan des genutzten Grundstückes oder der Räumlichkeiten

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Tierschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich

    Kosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Art des Antrages und dem Zeitaufwand der Bearbeitung. Sie liegt im Regelfall bei 250 Euro und kann bis zu mehreren 1.000 Euro betragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 08.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schädlingsbekämpfung, Tiere, Hundetraining, Tiervermittlung, Tierversuche, Ausbildung von Hunden, Tierhaltung, Reit- oder Fahrbetrieb, Schaustellung von Tieren, Schutzhunde, Tierzucht, Zoo, gewerbliche Tierzucht, Wirbeltiere, Tiertransport, Tierhandel, Reitverein Wanderritt, TierSchG, Tierschutz, Tierschutzgesetz, Versuchstiere, Tierheim, wissenschaftlicher Zweck, gewerblicher Umgang mit Tieren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English