Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Worum geht es bei der Dienstleistung? Sie wollen demnächst in einem Land außerhalb Europas Auto fahren oder sich ein Auto mieten? Dann empfehlen wir Ihnen einen internationalen Führerschein. Für Fahrten in Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, raten wir Ihnen, sich einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen. Da dieser nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines ist, führen Sie bitte beide Führerscheine mit sich. Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung? Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis; Internationalen Führerschein beantragen

    ID: L100002_127068782

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter) EU-Kartenführerschein (besitzen Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein, muss dieser erst getauscht werden)

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir stellen Ihnen nur dann einen internationalen Führerschein aus, wenn Sie den EU-Kartenführerschein besitzen. Beantragen Sie den internationalen Führerschein bitte persönlich bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt. Sollten Sie noch einen alten grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen, beantragen Sie vorab einen Umtausch in den EU-Kartenführerschein. Weitere Angaben hierzu finden Sie unter den Links.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Internationale Führerschein wird bei Antragstellung direkt vor Ort im Straßenverkehrsamt angefertigt, sofern bei Antragstellung bereits ein EU-Kartenführerschein vorgelegt wird.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der internationale Führerschein ist ab dem Tag, an dem er ausgestellt wurde, drei Jahre gültig. Er kann nicht verlängert werden.

    Kosten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Internationaler Führerschein, Führerschein, Übersetzung, Wiener Abkommen, Ausland, Pariser Abkommen, internationaler Führerschein, International, Fahrerlaubnis, international

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de