Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Oberbergischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und wird für Reisen außerhalb Europas empfohlen. In welchen Ländern ein Internationaler Führerschein erforderlich ist, kann über die Automobilclubs, die Reiseveranstalter oder die jeweilige Botschaft erfragt werden. Für die Beantragung eines Internationalen Führerscheines ist eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten bei der Führerscheinstelle erforderlich.

    Online-Dienst

    Führerschein International

    ID: L100002_122533375

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahr- und Beförderungserlaubnisse

    Beschreibung

    Weiterführende Information zum Amt finden Sie hier: Oberbergischer Kreis: Amt 36 - Straßenverkehrsamt (obk.de)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gummersbacher Straße 41a

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass EU-Kartenführerschein 1 aktuelles biometrisches Passfoto

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Hinweise für Oberbergischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Internationale Führerschein kann bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen grundsätzlich sofort ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sofern Sie noch einen alten grauen oder rosa Führerschein besitzen, muss zunächst der alte Führerschein in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden, vorher ist die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines nicht möglich. Achten Sie daher bitte auf eine rechtzeitige Antragstellung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Internationaler Führerschein, Führerschein, Übersetzung, Wiener Abkommen, Ausland, Pariser Abkommen, internationaler Führerschein, International, Fahrerlaubnis, international

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de