Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten ins Ausland reisen und möchten als Übersetzung zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein mitnehmen. Der internationale Führerschein übersetzt Ihren nationalen Führerschein jeweils in die englische, russische, spanische und französische Sprache.

    Online-Dienste

    Internationaler Führerschein

    ID: L100002_121982765

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    Deutsch

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    Internationaler Führerschein

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger-Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452 13-3690

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    41836 Hückelhoven

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Ausstellung des internationalen Führerscheines sind bei Antragstellung entweder bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung oder dem Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung außer Ihrem Personalausweis/Pass der nationale (Karten-)Führerschein sowie ein Passbild (35 x 45 mm) vorzulegen. Bei Antragstellung im Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung kann der internationale Führerschein ggf. direkt ausgestellt werden.

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 25a und 25b Fahrerlaubnisverordnung - FeV

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Kosten

    Hinweise für Hückelhoven: Inhalte der zuständigen Stelle

    13,80 Euro je Internationaler Führerschein

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antragsteller muss im Besitz eines Kartenführerscheines zum Nachweis der inländischen Fahrerlaubnis sein.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Internationaler Führerschein, Führerschein, Übersetzung, Wiener Abkommen, Ausland, Pariser Abkommen, internationaler Führerschein, International, Fahrerlaubnis, international

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de