Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um außerhalb der EU/EWR ein Kraftfahrzeug zu führen, benötigen Sie in der Regel zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein. In der Regel wird der Internationale Führerschein nur im außereuropäischen Raum benötigt. Weitere Informationen finden Sie unter Hinweise.Wenn Sie bereits im Besitz eines, seit dem 01.01.1999 ausgestellten, Kartenführerscheins sind, wird Ihnen der Internationale Führerschein am Tag der Beantragung ausgehändigt.

    Online-Dienst

    Internationalen Führerschein beantragen

    ID: L100002_123907652

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 15

    47441 Nordrhein-Westfalen

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 16:30Dienstag: 07:30 - 16:30Mittwoch: 07:30 - 12:30Donnerstag: 07:30 - 16:30Freitag: 07:30 - 12:30

    Kontakt

    Fax: 02841 202-1487

    Telefon Festnetz: 02841 202-1234

    E-Mail: dlz-moers@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    36-1-4 Führerscheinservice Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 16:30Dienstag: 07:30 - 16:30Mittwoch: 07:30 - 12:30Donnerstag: 07:30 - 16:30Freitag: 07:30 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4455

    E-Mail: fs@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Führerschein - International

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Kosten

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    : 16,30€

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Internationaler Führerschein, Führerschein, Übersetzung, Wiener Abkommen, Ausland, Pariser Abkommen, internationaler Führerschein, International, Fahrerlaubnis, international

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de