Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Über den folgenden Link gelangen Sie zum Online-Antrag:hier zum online AntragInformationen zusammengefasst: Der internationale Führerschein wird nur zusätzlich zu einem bestehenden deutschen Kartenführerschein oder Führerschein aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgestellt. Der internationale Führerschein wird für die Dauer von 3 Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht vorgesehen. Bei Bedarf muss ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden. Ob für ein Reiseland ein internationaler Führerschein erforderlich ist, kann ggf. beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des Landes erfragt werden. Im Europäischen Ausland reicht im Regelfall der deutsche Kartenführerschein aus.

    Online-Dienst

    Internationalen Führerschein beantragen

    ID: L100002_121862605

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Wuppertal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass Deutscher Kartenführerschein oder EU-Führerschein aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union 1 aktuelles biometrisches Lichtbild in ausgedruckter Form (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung - siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei) ggfls. Vollmacht und Mustertafel (unter Links/Downloads zu finden)

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 25 a, 25 b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der internationale Führerschein kann sofort mitgenommen werden, wenn der zur Ausstellung erforderliche deutsche Kartenführerschein oder ausländische Führerschein bereits vorliegt. Sofern ein online Antrag gestellt wurde, wird dieser nach Antragsstellung per Post zugesandt.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    EC-Karte mit PIN Kreditkarte ( außer American Express )

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mindestalter 18 Jahre Gültigkeitsdauer: 3 Jahre Ausnahme: es laufen befristete Fahrerlaubnisklassen bereits vorher ab. Dies kann zum Beispiel bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall sein. Internationale Führerscheine, die nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ausgestellt sind, sind nur 1 Jahr gültig. Diese Führerscheine werden vor allem in asiatischen Ländern benötigt. Liegt bereits ein deutscher Kartenführerschein vor, ist die Beantragung durch einen Bevollmächtigten möglich. Falls nicht bereits ein Führerschein mit der EU-einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen vorliegt, muss der alte Führerschein in einen Kartenführerschein getauscht werden. Bearbeitungszeit: ca. 4 - 6 Wochen Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Internationaler Führerschein, Führerschein, Übersetzung, Wiener Abkommen, Ausland, Pariser Abkommen, internationaler Führerschein, International, Fahrerlaubnis, international

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de