Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der internationale Führerschein wird nur zusätzlich zu einem bestehenden deutschen Kartenführerschein oder Kartenführerschein aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgestellt. Liegt derzeit noch ein deutscher grauer oder rosa Führerschein vor, ist zunächst ein Umtausch notwendig. Erst nach Ausstellung des Kartenführerschein kann der internationale Führerschein beantragt werden. Er kann auch aufgrund eines ausländischen Führerscheins ausgestellt werden, der den Inhaber noch zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland berechtigt. Der internationale Führerschein wird für die Dauer von 3 Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht vorgesehen. Bei Bedarf muss ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden. Ob für ein Reiseland ein internationaler Führerschein erforderlich ist, kann beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des Landes erfragt werden. Im Europäischen Ausland reicht im Regelfall der deutsche Kartenführerschein aus.

    Online-Dienst

    Internationaler Führerschein

    ID: L100002_122919888

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33888

    Fax: +49 201 88-33599

    E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass Ein biometrisches Passfoto nach der Passverordnung Deutscher Kartenführerschein oder EU-Führerschein aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der internationale Führerschein kann bei Vorlage eines deutschen Kartenführerschein oder Kartenführerschein aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sofort mitgenommen werden. Bei Umtausch eines deutschen grauen oder rosa Führerschein, ist der internationale Führerschein erst nach Ausstellung des Kartenführerschein zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer hierfür beträgt ca. 4-6 Wochen.

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden. Liegt bereits ein deutscher Kartenführerschein vor, ist die Beantragung durch einen Bevollmächtigten möglich. Bei Vorlage eines deutschen grauen oder rosa Führerscheines muss der alte Führerschein in einen Kartenführerschein getauscht werden. Dazu ist gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorzulegen, wenn der Führerschein nicht in Essen ausgefertigt wurde. Für die Herstellung des Kartenführerscheines wird ein zusätzliches biometrisches Passfoto benötigt. Die Bearbeitungszeit beträgt 4-6 Wochen, danach kann ein internationaler Führerschein beantragt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Internationaler Führerschein, Führerschein, Übersetzung, Wiener Abkommen, Ausland, Pariser Abkommen, internationaler Führerschein, International, Fahrerlaubnis, international

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de