Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der internationale Führerschein berechtigt in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein zum Führen von Kraftfahrzeugen außerhalb der Europäischen Union (EU). Er ist 3 Jahre gültig, in Ausnahmefällen 1 Jahr gültig. Im Allgemeinen wird der internationale Führerschein nur noch in seltenen Fällen benötigt, da der EU-Kartenführerschein oft akzeptiert wird. Für einige Staaten, beispielsweise USA/ Kanada, ist jedoch zusätzlich die Ausstellung eines internationalen Führerscheins anzuraten. Wenn Sie noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Führerscheins sind, kann es zum Teil auch im europäischen Ausland zu Schwierigkeiten kommen, weil diese Dokumente von den kontrollierenden Stellen in einzelnen Fällen nicht anerkannt werden. Ab dem 01.04.2021 kann die Beantragung des Internationalen Führerscheins online erfolgen. Durch elektronische Zahlung und das Zuschicken des Dokuments entfällt die persönliche Vorsprache. Wenn Sie den Internationalen Führerschein persönlich beantragen möchten, machen Sie bitte einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde. Bearbeitungszeitraum:Der internationale Führerschein kann in der Regel sofort ausgestellt werden und wird Ihnen innerhalb von 2 Wochen zugesandt.

    Online-Dienst

    Internationaler Führerschein

    ID: L100002_121995500

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3

    Beschreibung

    Weitere InformationenKartenansichtFahrplanauskunftInformationen zur Zugänglichkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Höherweg 101

    40233 Düsseldorf

    Kontakt

    Fax: 0211 89-29187

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass ein aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35mm x 45mm) EU-Kartenführerschein, falls noch nicht vorhanden, muss er beantragt werden. (siehe Führerscheinumtausch)

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Hauptwohnsitz muss in Düsseldorf sein.Wichtig: Vor Ausstellung des internationalen Führerscheins muss ein EU-einheitlicher Kartenführerschein ausgestellt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Kosten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Internationaler Führerschein, Führerschein, Übersetzung, Wiener Abkommen, Ausland, Pariser Abkommen, internationaler Führerschein, International, Fahrerlaubnis, international

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de