Fahrerkarte Erneuerung

    Fahrerkarte erneuern

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und die Gültigkeit Ihrer Fahrerkarte läuft bald ab? Dann können Sie diese erneuern lassen. 

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. 

    Die Fahrerkarte ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig. Sie können die Fahrerkarte auf Antrag erneuern lassen. Das müssen Sie bis spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf tun. Ist Ihre Fahrerkarte bereits abgelaufen, müssen Sie erneut eine Erstbestellung durchführen.

    Ihre erneuerte Fahrerkarte ist unmittelbar nach dem Ablaufdatum der alten Karte gültig. Die abgelaufene Fahrerkarte müssen Sie mindestens 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitführen.

    Die auf Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen dürfen seit dem 01.05.2006 nur noch zugelassen werden, wenn sie mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf und löst damit bei Neufahrzeugen das bisherige analoge Kontrollgerät mit der Tachoscheibe ab. Zur Inbetriebnahme und Bedienung des digitalen Kontrollgerätes benötigt das Fahrpersonal eine scheckkartengroße Fahrerkarte, die jeweils fünf Jahre gültig ist. Die Fahrerkarte kann im Bürgerbüro der Stadt Petershagen oder im Straßenverkehrsamt Minden-Lübbecke beantragt werden. Die Beantragung ist gebührenpflichtig. Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann der unterschriebene Antrag auch durch eine beauftragte Person gestellt werden. Dann ist eine direkte Zusendung allerdings nicht möglich. Die Abholung der Fahrerkarte hat in diesem Falle persönlich durch den Antragsteller bei der Führerscheinstelle in Minden zu erfolgen . Eine Neu-Ausstellung wegen Verlust/Diebstahl oder Beschädigung der Fahrerkarte ist nur direkt bei der Führerscheinstelle des Kreis Minden-Lübbecke möglich.
    Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen dürfen seit dem 01.05.2006 nur noch zugelassen werden, wenn sie mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf und löst damit bei Neufahrzeugen das bisherige analoge Kontrollgerät mit der Tachoscheibe ab. Zur Inbetriebnahme und Bedienung des digitalen Kontrollgerätes benötigt das Fahrpersonal eine scheckkartengroße Fahrerkarte, die jeweils fünf Jahre gültig ist. Die Fahrerkarte kann im Bürgerbüro der Stadt Petershagen oder im Straßenverkehrsamt Minden-Lübbecke beantragt werden. Die Beantragung ist gebührenpflichtig. Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann der unterschriebene Antrag auch durch eine beauftragte Person gestellt werden. Dann ist eine direkte Zusendung allerdings nicht möglich. Die Abholung der Fahrerkarte hat in diesem Falle persönlich durch den Antragsteller bei der Führerscheinstelle in Minden zu erfolgen . Eine Neu-Ausstellung wegen Verlust/Diebstahl oder Beschädigung der Fahrerkarte ist nur direkt bei der Führerscheinstelle des Kreis Minden-Lübbecke möglich.

    Online-Dienst

    Fahrerkarte

    ID: L100002_123516257

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2024

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-29000

    E-Mail: strassenverkehrsamt@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2024

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: buergerservice@petershagen.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2024

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erneuerung der Fahrerkarte
    • Identitätsnachweis
    • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
      • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
    • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
    • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
    • beantragen Sie eine neue Fahrerkarte aufgrund einer Beschädigung oder Fehlfunktion der Karte, müssen Sie diese der ausstellenden Behörde oder Stelle vorlegen

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter Personalausweis/Reisepass EU-Kartenführerschein der Klasse B, C oder D oder Führerschein aus einem anderen Land der europäischen Union beziehungsweise des europäischen Wirtschaftsraumes.
    ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter Personalausweis/Reisepass EU-Kartenführerschein der Klasse B, C oder D oder Führerschein aus einem anderen Land der europäischen Union beziehungsweise des europäischen Wirtschaftsraumes.

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerkarte ist neben der örtlichen Zuständigkeit, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller Inhaber/in einer gültigen EU-Fahrerlaubnis ist und ihren bzw. seinen Wohnsitz seit mindestens 185 Tagen in Deutschland hat.
    Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerkarte ist neben der örtlichen Zuständigkeit, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller Inhaber/in einer gültigen EU-Fahrerlaubnis ist und ihren bzw. seinen Wohnsitz seit mindestens 185 Tagen in Deutschland hat.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (FPersG) Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
    Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (FPersG) Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)

    Fristen

    Sie können Ihre Fahrerkarte frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Führerschein, Kontrollgerätekarte, Kontrollgerät, Fahrtenschreiberkartenregister, Güterbeförderung, Güterverkehr, Personenbeförderung, Fahrerlaubnis, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrtenschreiber, Fahrpersonal, Lenk- und Ruhezeiten, FKR, Kraftfahrer, Fahrtenschreiberaufzeichnungen, Gewerblicher Transport, Fahrerdokumente, Antrag Fahrerkarte, Fahrtenschreiberkarten, Aufzeichnungspflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024