Fahrerkarte Erneuerung

    Fahrerkarte erneuern

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und die Gültigkeit Ihrer Fahrerkarte läuft bald ab? Dann können Sie diese erneuern lassen. 

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. 

    Die Fahrerkarte ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig. Sie können die Fahrerkarte auf Antrag erneuern lassen. Das müssen Sie bis spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf tun. Ist Ihre Fahrerkarte bereits abgelaufen, müssen Sie erneut eine Erstbestellung durchführen.

    Ihre erneuerte Fahrerkarte ist unmittelbar nach dem Ablaufdatum der alten Karte gültig. Die abgelaufene Fahrerkarte müssen Sie mindestens 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitführen.

    Die auf Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für das digitale Kontrollgerät zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr werden Fahrerkarten benötigt. Der Kreis Heinsberg nimmt den Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte im Bürger-Service-Center entgegen, wenn der Antragsteller im Kreis Heinsberg wohnhaft ist und seine inländische Fahrerlaubnis durch den Kartenführerschein nachweisen kann.

    Online-Dienst

    Fahrerkarte

    ID: L100002_121983662

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger-Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452 13-3690

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erneuerung der Fahrerkarte
    • Identitätsnachweis
    • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
      • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
    • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
    • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
    • beantragen Sie eine neue Fahrerkarte aufgrund einer Beschädigung oder Fehlfunktion der Karte, müssen Sie diese der ausstellenden Behörde oder Stelle vorlegen

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie der Führerschein, ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm), ggf. die bereits vorhandene Fahrerkarte vorzulegen.

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie können Ihre Fahrerkarte frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Falls der Antragsteller noch im Besitz eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheines ist, ist zunächst dessen Umstellung in den EU-Kartenführerschein erforderlich. Inhaber eines in der EU oder EWR ausgestellten Führerscheines müssen die möglicherweise unterschiedlichen Befristungen Ihrer Fahrerlaubnis im Inland beachten und diese evtl. zugleich verlängern lassen (vgl. Verlängerung der Fahrerlaubnis).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrtenschreiberkartenregister, Kraftfahrer, Fahrerdokumente, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberaufzeichnungen, Fahrtenschreiber, Güterverkehr, Antrag Fahrerkarte, Kraftfahrt-Bundesamt, Lenk- und Ruhezeiten, Kontrollgerät, Gewerblicher Transport, Aufzeichnungspflicht, Fahrerlaubnis, Personenbeförderung, Führerschein, FKR, Kontrollgerätekarte, Fahrpersonal, Güterbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English