Fahrerkarte Ersatz wegen Verlust

    Fahrerkarte wegen Verlust ersetzen

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte ist verloren gegangen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen.

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. 

    Wenn Sie als Fahrerin oder Fahrer von Lkws oder Bussen Ihre Fahrerkarte verloren haben, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

    Ab dem Zeitpunkt des Verlustes dürfen Sie bis zum Erhalt der Ersatz-Fahrerkarte für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren. Solange Sie nicht im Besitz Ihrer Fahrerkarte sind, müssen Sie die Lenk- und Ruhezeiten manuell erfassen. Darüber müssen Sie Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber anfertigen und diese mitführen. 

    Die Ersatz-Fahrerkarte ist bis zum gleichen Datum gültig wie die abhanden gekommene Originalkarte - wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne.

    Mit der Ausstellung der Ersatzkarte verliert die bisherige Karte ihre Gültigkeit. Sollten Sie diese doch noch einmal wiederfinden, müssen Sie die Fahrerkarte der zuständigen Stelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgeben. Sie dürfen sie nicht weiterverwenden.

    Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. 

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Worum geht es bei der Dienstleistung? Sie benötigen eine Fahrerkarte für das digitale EG-Kontrollgerät (digitaler Tachograph)? Diese können Sie nur in der Führerscheinstelle beantragen. Die Fahrerkarte ersetzt die bisherigen Tachoscheiben, auf denen Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet werden. Sie sind für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen vorgeschrieben. Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung? Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    Fahrerkarte; Erteilung oder Ersatz wegen Verlust, Diebstahl, Fehlfunktion, Beschädigung für das digitale Kontrollgerät beantragen

    ID: L100002_127068779

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ersatz-Fahrerkarte 
    • Identitätsnachweis
    • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
      • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
    • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
    • Nachweis über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
    • schriftliche Erklärung über den Verlust
    • die ausstellende Behörde kann darüber hinaus verlangen, dass der Inhaber der Fahrerkarte eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass und aus welchen Gründen er die Fahrerkarte nicht zurückgeben kann 

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter) bisheriger EU-Kartenführerschein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie fahren gewerblich Fahrzeuge, die ein EG-Kontrollgerät (digitaler Tachograph) verbaut haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag kann nur persönlich in der Führerscheinstelle gestellt werden. Die Bestellung erfolgt frühestens 2 Wochen vor Ablauf. Bitte beachten Sie, dass Sie die alte Fahrerkarte mindestens bis 4 Wochen nach Ablauf aufbewahrt werden muss. Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig.Sollten Sie Ihre Fahrerkarte verloren haben, ist zusätzlich eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung bei Antragstellung notwendig.

    Fristen

    Antragsfrist: 7 Werktage (Eine Ersatzkarte müssen Sie innerhalb von 7 Tagen nach dem Verlust beantragen.)

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf eine neue Fahrerkarte kann 6 Monate vor Ablauf beantragt werden. Die Bestellung der Fahrerkarte erfolgt jedoch erst 2 Wochen vor Ablauf.

    Bearbeitungsdauer

    8 Werktage (Nach Antragstellung und Prüfung stellt die zuständige Behörde Ihre Karte innerhalb von 8 Arbeitstagen aus.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personenbeförderung, Fahrerlaubnis, Fahrtenschreiberkartenregister, Fahrtenschreiber, Kontrollgerätekarten, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrtenschreiberkarten, Kontrollgerät, FKR, Güterbeförderung, Kraftfahrer, Führerschein, Güterverkehr, Fahrerdokumente, Fahrpersonal, Gewerblicher Transport, Antrag Fahrerkarte, Lenk- und Ruhezeiten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de