Fahrerkarte Ersatz wegen Verlust

    Fahrerkarte wegen Verlust ersetzen

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte ist verloren gegangen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen.

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. 

    Wenn Sie als Fahrerin oder Fahrer von Lkws oder Bussen Ihre Fahrerkarte verloren haben, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

    Ab dem Zeitpunkt des Verlustes dürfen Sie bis zum Erhalt der Ersatz-Fahrerkarte für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren. Solange Sie nicht im Besitz Ihrer Fahrerkarte sind, müssen Sie die Lenk- und Ruhezeiten manuell erfassen. Darüber müssen Sie Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber anfertigen und diese mitführen. 

    Die Ersatz-Fahrerkarte ist bis zum gleichen Datum gültig wie die abhanden gekommene Originalkarte - wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne.

    Mit der Ausstellung der Ersatzkarte verliert die bisherige Karte ihre Gültigkeit. Sollten Sie diese doch noch einmal wiederfinden, müssen Sie die Fahrerkarte der zuständigen Stelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgeben. Sie dürfen sie nicht weiterverwenden.

    Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. 

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen sind mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet.Diese Fahrtenschreiber erfassen digital die Lenk- und Ruhezeiten der im gewerblichen Verkehr eingesetzten Fahrer*innen und lösen die analogen Fahrtenschreiber nach und nach ab. Die Bedienung der digitalen Fahrtenschreiber erfolgt mit speziellen Chipkarten für das Fahrpersonal, den sogenannten "Fahrerkarten".

    Online-Dienst

    Fahrerkarte wegen Verlust ersetzen

    ID: L100002_121799631

    Online erledigen

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    Kundenzentrum Nippes

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    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-95298

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: kundenzentrum-nippes@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Kundenzentrum Chorweiler

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    Pariser Platz 1 (1. Etag

    50765 Köln

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    Kundenzentrum Rodenkirchen

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    Mannesmannstraße 10

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    Fax: 0221 / 221-6592200

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: kundenzentrum-rodenkirchen@stadt-koeln.de

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    Kundenzentrum Mülheim

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    Wiener Platz 2a

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    Kundenzentrum Kalk

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    Kalker Hauptstraße 247-273

    51103 Köln

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    Fax: 0221 / 221-98290

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

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    Kundenzentrum Ehrenfeld

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    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

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    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Fax: 0221 / 221-94219

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: kundenzentrum-ehrenfeld@stadt-koeln.de

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    Kundenzentrum Porz

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    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

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    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-97437

    E-Mail: kundenzentrum-porz@stadt-koeln.de

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    Kundenzentrum Innenstadt

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    Laurenzplatz 1-3

    50667 Köln

    Erdgeschoss und 4. Etage

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    Kundenzentrum Innenstadt I (Laurenzplatz 1-3, Erdgeschoss): Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Kundenzentrum Innenstadt II (Laurenzplatz 1-3, 4. Etage): nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Fax: 0221 / 221-91484

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: kundenzentrum-innenstadt@stadt-koeln.de

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    Kundenzentrum Lindenthal

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    Aachener Straße 220

    50931 Köln

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    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-93212

    E-Mail: kundenzentrum-lindenthal@stadt-koeln.de

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    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ersatz-Fahrerkarte 
    • Identitätsnachweis
    • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
      • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
    • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
    • Nachweis über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
    • schriftliche Erklärung über den Verlust
    • die ausstellende Behörde kann darüber hinaus verlangen, dass der Inhaber der Fahrerkarte eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass und aus welchen Gründen er die Fahrerkarte nicht zurückgeben kann 

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass mit AufenthaltsgenehmigungFür Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass. Fahrer*in muss den ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und mit Hauptwohnsitz in Köln angemeldet sein.EU-Kartenführerschein der Klassen B, C, C1, D, D1; sollten Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, müssen Sie Ihren alten Führerschein umtauschen.die bisherige Fahrerkartedamit wir einen Datenabgleich durchführen können, wenn Sie Ihre Fahrerkarte erneuern möchten.Ein aktuelles biometrisches PassfotoDas Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Die Regelungen des biometrischen Passfotos sind in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Das Passfoto können Sie nicht in digitaler Form übermitteln.

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 7 Werktage (Eine Ersatzkarte müssen Sie innerhalb von 7 Tagen nach dem Verlust beantragen.)

    Bearbeitungsdauer

    8 Werktage (Nach Antragstellung und Prüfung stellt die zuständige Behörde Ihre Karte innerhalb von 8 Arbeitstagen aus.)

    Kosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fallen Gebühren in Höhe von 46 Euro an, wenn die Karte direkt an Ihre Wohnanschrift geschickt werden soll.Möchten Sie die Karte selber abholen, beträgt die Gebühr 41 Euro.Die Gebühren können Sie bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personenbeförderung, Fahrerlaubnis, Fahrtenschreiberkartenregister, Fahrtenschreiber, Kontrollgerätekarten, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrtenschreiberkarten, Kontrollgerät, FKR, Güterbeförderung, Kraftfahrer, Führerschein, Güterverkehr, Fahrerdokumente, Fahrpersonal, Gewerblicher Transport, Antrag Fahrerkarte, Lenk- und Ruhezeiten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de