Fahrerkarte Ersatz wegen Verlust

    Fahrerkarte wegen Verlust ersetzen

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte ist verloren gegangen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen.

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. 

    Wenn Sie als Fahrerin oder Fahrer von Lkws oder Bussen Ihre Fahrerkarte verloren haben, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

    Ab dem Zeitpunkt des Verlustes dürfen Sie bis zum Erhalt der Ersatz-Fahrerkarte für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren. Solange Sie nicht im Besitz Ihrer Fahrerkarte sind, müssen Sie die Lenk- und Ruhezeiten manuell erfassen. Darüber müssen Sie Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber anfertigen und diese mitführen. 

    Die Ersatz-Fahrerkarte ist bis zum gleichen Datum gültig wie die abhanden gekommene Originalkarte - wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne.

    Mit der Ausstellung der Ersatzkarte verliert die bisherige Karte ihre Gültigkeit. Sollten Sie diese doch noch einmal wiederfinden, müssen Sie die Fahrerkarte der zuständigen Stelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgeben. Sie dürfen sie nicht weiterverwenden.

    Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. 

    Hinweise für Issum: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Fahrerkarte ist ein mit einem Speicherchip versehener personengebundener Nachweis von Fahr- und Arbeitsdaten von Kraftfahrern im gewerblichen Personen- und Güterverkehr mit digitalem Fahrtenschreiber. Die Fahrerkarte wird durch den Kreis Kleve ausgestellt. Anträge werden im Bürgerbüro der Gemeinde Issum entgegengenommen. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. Bei Verlust oder Beschädigung der Fahrerkarte wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve.

    Online-Dienst

    Fahrerkarte wegen Verlust ersetzen

    ID: L100002_121715244

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrlichkeit 7-9

    47661 Issum

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 15:30Dienstag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 15:30Mittwoch: 08:30 - 12:30, 14:00 - 15:30Donnerstag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 15:30Freitag: 08:30 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02835/10-18

    E-Mail: buergerbuero@issum.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ersatz-Fahrerkarte 
    • Identitätsnachweis
    • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
      • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
    • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
    • Nachweis über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
    • schriftliche Erklärung über den Verlust
    • die ausstellende Behörde kann darüber hinaus verlangen, dass der Inhaber der Fahrerkarte eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass und aus welchen Gründen er die Fahrerkarte nicht zurückgeben kann 

    Hinweise für Issum: Inhalte der zuständigen Stelle

    Biometrisches Lichtbild, Personalausweis, EU-Führerschein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 7 Werktage (Eine Ersatzkarte müssen Sie innerhalb von 7 Tagen nach dem Verlust beantragen.)

    Bearbeitungsdauer

    8 Werktage (Nach Antragstellung und Prüfung stellt die zuständige Behörde Ihre Karte innerhalb von 8 Arbeitstagen aus.)

    Kosten

    Hinweise für Issum: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragstellung Fahrerkarte (Abholung im Bürgerbüro): 41,00€ Antragstellung Fahrerkarte (Direktversand): 44,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personenbeförderung, Fahrerlaubnis, Fahrtenschreiberkartenregister, Fahrtenschreiber, Kontrollgerätekarten, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrtenschreiberkarten, Kontrollgerät, FKR, Güterbeförderung, Kraftfahrer, Führerschein, Güterverkehr, Fahrerdokumente, Fahrpersonal, Gewerblicher Transport, Antrag Fahrerkarte, Lenk- und Ruhezeiten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de